Online-Informationsveranstaltung „Kita-Bedarfsplanung“ bricht Teilnehmerrekord

Am 19. Januar 2024 fand eine hochkarätig besetzte Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ statt. Der Referent Andreas Winheller (Ehrenvorsitzender des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz) und  die beiden Expertinnen Xenia Roth und Julia Burkard (Autorinnen des Kommentars zum KiTa-Gesetz) informierten die rund 400 Teilnehmenden über die rechtlichen Grundlagen der Bedarfsplanung. Ausrichter der Veranstaltung waren der Landeselternausschuss (LEA) RLP sowie 17 Kreis- und Stadtelternausschüsse aus ganz Rheinland-Pfalz. Das Teilnehmerfeld zeigte sich bunt gemischt: Neben zahlreichen Eltern und Elternvertreter:innen, Kita-Leitungen und Trägervertreter:innen nahmen auch Mitarbeitende aus 24 der insgesamt 41 Jugendämter teil.

Die kommunale Kita-Bedarfsplanung soll vorhandene Betreuungsbedürfnisse der Kinder einer jeden Kommune erfassen. Aufgrund der kurz-, mittel- und langfristig prognostizierten strukturellen Entwicklung muss ein Platzangebot geschaffen werden, welches diese Bedürfnisse deckt. Hierbei stellten die Referierenden unisono klar, dass es sich dabei um eine kommunale Pflichtaufgabe handele, welche auch trotz knapper finanzieller Ausstattung der Kommunen erfüllt werden müsse. Durch die im Grundgesetz verankerte Gesetzmäßigkeit der Verwaltung haben die verantwortlichen Behörden keine Alternative zur bedarfsgerechten Planung und Ausgestaltung des Betreuungsangebots.

Verantwortlich für die Bedarfsplanung ist alleinig das Jugendamt, welches mit Unterstützung der Einrichtungsträger als „Erfüllungsgehilfen“ für die bedarfsgerechte Versorgung und die Gewährung des Rechtsanspruches auf die durchgängig siebenstündige Betreuung Sorge zu tragen hat. „Die Bedarfsplanung ist nicht gut, wenn jedes Kind einen Platz hat, sondern wenn Plätze frei bleiben – als Puffer für Unvorhergesehenes“, so Andreas Winheller zur Relevanz ausreichender Kitaplätze. „Ansprechpartner und Rechtsanspruchsgegner für unerfüllte Betreuungsbedarfe ist dabei aber immer das zuständige Jugendamt, nicht der Träger oder die Kita-Leitung“.

Konkrete Vorschriften, wie die Ermittlung der Betreuungsbedarfe stattzufinden hat, gibt es nicht. Die direkte Befragung der Eltern, im Idealfall über die Kita, wird als unverzichtbar angesehen. Neben der ausreichenden Platzanzahl beinhaltet eine zielgerichtete Bedarfsplanung auch die an den Bedürfnissen der Familien bemessene Dauer der Betreuung. Die Befragung der Eltern ist allerdings nur einer von vielen Bausteinen. Auch Strukturdaten wie z.B. Altersstruktur und Neubaugebiete einer Kommune spielen eine wesentliche Rolle.

Die Bedarfsplanung sei nie perfekt und sie decke auch nie 100 % der Bedürfnisse ab. Eine regelmäßige Überprüfung, wie sich die Planung mit der Realität decke, sei dennoch unabdingbar. „Die Vertreter der Kreis- und Stadtelternausschüsse haben die Möglichkeit, entsprechende Anträge in die Jugendhilfeausschüsse einzubringen, sollte das Vorgehen nicht ordnungsgemäß und transparent sein“, führte Winheller weiter aus.

Während der Veranstaltung ging eine große Menge an Fragen, insbesondere über den Chat, ein. Diese waren ebenfalls inhaltlich sehr breit gestreut. Neben Fragen zur Finanzierung von Vertretungspersonal, über die Regelung der Mindestbedarfe zur Bildung einer Betreuungskohorte bis hin zur Frage, ob es tatsächlich einen gesetzlich vorgeschriebenen Tag für die Reinigung des Spielzeugs durch die Fachkräfte gäbe, waren annähernd alle Themen aus dem Kita-Umfeld vertreten.

„Wir können hier heute Abend leider nicht alle Fragen beantworten, das würde den Rahmen sprengen. Die Kreis- und Stadtelternausschüsse sind aber Ansprechpartner für Eltern, Fachkräfte und Träger. Nicht nur bei Eltern bestehen noch Wissenslücken zu den gesetzlichen Regelungen. Gemeinsam gilt es, diese flächendeckend zu schließen“, stellte Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP, abschließend fest. Karin Graeff in ihrer Funktion als Vorsitzende des LEA RLP verabschiedete Teilnehmende und Referierende nach gut drei Stunden. „Wir möchten allen Beteiligten des heutigen Abends unseren Dank aussprechen. Das große Interesse und die vielen Fragen zeigen, dass es für uns alle noch einiges zu tun gibt. Nur gemeinsam können wir das Kita-System vor dem Kollaps bewahren. Wir dürfen keine Zeit verschwenden!“

Die Ausrichter:

  • Landeselternausschuss der Kitas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP).
  • Kreiselternausschüsse Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Cochem-Zell, Germersheim, Kaiserslautern, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel.
  • Stadtelternausschüsse Kaiserslautern, Landau, Neustadt, Speyer, Worms.

https://www.lea-rlp.de
https://www.lea-rlp.de/keas-steas

Kita-Bedarfsplanung für Förderkinder versagt auf ganzer Linie

30 Kinder warten auf einen Platz im Förderkindergarten. Und das trotz der vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Germersheim viel gelobten Bedarfsplanung. Elternvertreter fordern vom Kreisjugendamt und den Trägern von Tageseinrichtungen, ihre Verantwortung zur Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze zu übernehmen. Zudem sollen sich Eltern umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren.

„Bedauerlicherweise hat der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) erst durch Pressemitteilungen (siehe DIE RHEINPFALZ, Ausgabe Germersheimer Rundschau vom 04.07. und 07.07.2023) erfahren müssen, dass Inklusion im Bereich frühkindlicher Förderung bei uns im Landkreis ein derart großes Problem darstellt, von dem im nächsten Kindergartenjahr mindestens 30 Kinder aktiv betroffen sein werden. Dies verwundert uns doch sehr, da weder die Verwaltung des Jugendamtes noch die Vertreter der Lebenshilfe diese Problematik während der Präsentation des Bedarfsplans für das kommende Kita-Jahr den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses (JHA) und den anwesenden Bürgern gegenüber äußerten. Im Gegenteil – die Verwaltung und ein beachtlicher Anteil an Trägervertretern wurden nicht müde, die Bedarfsplanung des Kreisjugendamts in den höchsten Tönen zu loben und vermeintlich bekannte Probleme unausgesprochen zu lassen“, stellt Julia Stock, Vorsitzende des KEA GER, irritiert fest.

Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf täglich mindestens sieben Stunden durchgängige frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch richtet sich allein gegen das Kreisjugendamt, das die bedarfsgerechten Plätze so planen soll, dass Kinder mit und ohne Behinderung unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfe gemeinsam gefördert werden können, aber nicht müssen. Zudem soll die Betreuung den Eltern ermöglichen, ihre Aufgaben in der Familie und in der Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren zu können. Hierbei ist die Kreisverwaltung allerdings auf die Kooperation der Träger der Tageseinrichtungen angewiesen.

Kindertagesbetreuung gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben, die jede Ortsgemeinde unabhängig von der Haushaltslage erfüllen muss. Seit Jahren werden die Betriebserlaubnisse der Tageseinrichtungen stets erweitert, ohne einen räumlichen Ausgleich zu schaffen, weil die Verantwortlichen hoffen, über Aussitzen und Hinhalten einem Kitaplatz-Ausbau aus dem Weg gehen zu können. Weniger volle Einrichtungen kämen allen zugute – den Kindern mit und ohne Behinderung und auch den Fachkräften. Um das zu erreichen, ist allerdings die gesamte Verantwortungsgemeinschaft gefragt: Das Kreisjugendamt muss nun endlich aufgrund der aufgekommenen Diskrepanzen die individuellen Bedarfe der Familien ermitteln, damit eine taugliche Bedarfsplanung die Basis zur Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze ermöglicht.

Träger könnten beispielsweise durch Zusammenschlüsse zu Trägerverbänden gemeinsam ihrer Verantwortung nachkommen und sich gegenseitig durch Schaffung von ortsgemeindeübergreifenden, integrativen Betreuungsgruppen und Anstellung gemeinsamer Vertretungskräfte unterstützen. Eltern sollten sich bei fehlenden Betreuungsplätzen für ihre Kinder und daraus resultierenden Einschränkungen in ihrer Lebensgestaltung umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren und sich, wenn die notwendigen Bedarfe nicht gedeckt werden, durch einen juristischen Beistand im Einzelfall beraten lassen.

Behinderungsbedingte Mehrbedarfe können durch Abfrage bei den Eltern frühzeitig in die Bedarfsplanung des Landkreises einfließen

„Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass eine jährliche Bedarfsabfrage bei den Eltern frühzeitiger und umfassender als bisher den behinderungsbedingten Mehrbedarf aufdecken und eine bedarfsgerechte Planung ermöglichen würde. Leider wurde der entsprechende Antrag des KEA von der Mehrheit der JHA-Mitglieder, insbesondere von der Verwaltung des Jugendamtes sowie den anwesenden Trägervertretern und Kita-Leitungen vehement abgelehnt“, so Stock. Man sehe keinen Mehrwert, da Kita-Leitungen die Bedarfe erkennen, reflektieren und weiterleiten. Außerdem wüssten Eltern aufgrund von Informationen über viele Kanäle, wo sie ihre Bedarfe anmelden sollen. „Wenn diese optimistischen Annahmen der Realität entsprechen, woher kommt dann dieses immense Defizit an Betreuungsplätzen für Förderkinder?“ stellt Stock die Aussagen der JHA-Mitglieder in Frage.

Plötzlich fehlende Plätze haben nichts mit Wartezeiten für die notwendige Diagnostik oder der Möglichkeit der inklusiven Betreuung in Regeleinrichtungen zu tun. Fehlende Plätze liegen eindeutig in der Bedarfsplanung sowie in der mangelnden Bereitschaft zur Umsetzung begründet. „Wenn Jugendamt und Träger sich gemeinsam darin einig sind, dass weniger Kinder in einer Einrichtung für die Schaffung von integrativen Gruppen einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, den weder der Landkreis noch die Ortsgemeinden tragen möchten, dann liegt es an uns Bürgern in den Ortsgemeinden und im Landkreis daran etwas zu ändern. Nicht betroffen zu sein ist pures Glück – es entbindet uns aber nicht von unserer gesellschaftlichen Verantwortung, uns für Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder einzusetzen“, ruft die Vorsitzende des KEA abschließend zu mehr Unterstützung für die betroffenen Kinder und deren Familien auf.

BEDARFSPLANUNG NACH DEM PRINZIP HOFFNUNG

Wer entscheidet, was Familien brauchen?

Kinder unter 14 Jahren haben das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Ab 2026 stehen Grundschülern sogar bedarfsunabhängig mindestens acht Stunden täglich an allen fünf Werktagen zu. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen das Kreisjugendamt, welches die Bedarfe der Familien rechtzeitig und vor allem bedarfsgerecht erfüllen soll. „Mit den Familien statt für die Familien“ wünscht sich der Kreiselternausschuss Germersheim und fordert eine jährliche Elternbefragung im Rahmen einer guten Bedarfsplanung, wie sie z.B. im angrenzenden Landkreis Südliche Weinstraße (SÜW) bereits Standard ist.

Keine Vorgabe des Bedarfs durch vorhandenen Bestand oder den Geldbeutel der Kommune

Wie in einem Bericht der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ am 17.03.2023 berichtet wurde, benötigt eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern aus Hatzenbühl dringend das aufstockende Freitagsangebot für Ganztagsschüler, um weiterhin in Vollzeit berufstätig bleiben zu können. Ab acht Kindern würde das Land einen Zuschuss für das kostenpflichtige Angebot zahlen, allerdings wird die Ortsgemeinde mit Blick auf den Geldbeutel erst bei zwölf Anmeldungen tätig. Eine genaue Bedarfsermittlung ist somit essenziell, aber die Verwaltung der Verbandsgemeinde Jockgrim lehnt eine Befragung der Eltern ab. Jene mit Bedarfen würden sich zu entsprechend großen Gruppen formieren und selbst an den Träger herantreten, begründet die Verwaltung ihre Untätigkeit. „Das Prinzip Hoffnung und das Arbeitsmittel Glaskugel scheinen bewährte Instrumente bei der Bedarfsplanung zu sein“, äußert sich Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER) nicht ohne Ironie. Denn nicht nur die Bedarfsplanung für die Förderung der Grundschüler, sondern auch für die Kindertagesstätten (Kitas) findet jedes Jahr ausschließlich basierend auf den vor Ort vorhandenen Möglichkeiten, jedoch ohne Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familien statt. „Es ist mir unbegreiflich, warum man die beste Informationsquelle zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags vehement und konsequent ausschließt“, erklärt Stock mit einem Kopfschütteln.

Kleinere Gruppen für entspanntere Kinder und Erzieher:innen

Bedarfsgerecht zu planen bedeutet auch, die Notwendigkeit einer inklusiven Betreuung von Kindern mit Mehrbedarf sowie qualitative Aspekte wie verschiedene pädagogische Konzepte oder Schwerpunkte zu ermitteln und zu ermöglichen. Für eine inklusive und integrative Betreuung ist es zwingend notwendig, dass die Gruppengrößen wesentlich kleiner sind, als es derzeit in nahezu allen Einrichtungen der Fall ist. „Durch aufgeblähte Betriebserlaubnisse und Schaffung langjähriger Provisorien – wie z.B. wegen der Hinhaltetaktik der Verantwortlichen in Winden – werden die Kitas dem Anspruch an eine Bildungseinrichtung schon lange nicht mehr gerecht“, benennt Julia Stock eine mögliche Ursache sowohl für Probleme bei der Personalrekrutierung als auch für die immer häufiger auftretenden Verhaltensauffälligkeiten von Kindern in Tageseinrichtungen. „Sollte es aufgrund von einem erhöhten Betreuungsbedarf zu Einschränkungen in den Betreuungszeiten oder gar der Kündigung des Betreuungsvertrages für ein Kind kommen, so verliert das Kind jedoch in keinem Fall seinen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Da der Betreuungsplatz eindeutig nicht bedarfsgerecht war, bleibt das Kreisjugendamt weiterhin in der Pflicht, einen geeigneten Platz in einem angemessenen Zeitrahmen anzubieten“, klärt Stock über die Rechtslage auf.

Ganztagsbetreuung durch Hortausbau: Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Bereits im letzten Jahr zeigte eine Online-Umfrage des KEA GER mit über 300 Teilnehmern, dass der Bedarf an Hortplätzen zu einem Großteil nicht gedeckt wurde. Die Nachmittags- und Ferienbetreuung im Hort ist die familienfreundlichste Betreuungsform für Schulkinder, für die Eltern aber zur Kasse gebeten werden. Im Gegensatz zur Ganztagsschule, die bis auf das Mittagessen komplett kostenlos für die Familien ist, zahlen Familien mit bis zu drei Kindern im Kreis Germersheim aber einen monatlichen Hortbeitrag. Während die Ganztagsschule für ein ganzes Jahr verpflichtende Betreuung bis 16 Uhr vorschreibt, können Hortkinder das Betreuungsangebot während der Schul- und Ferienzeiten jeden Tag individuell nach ihrem tatsächlichen Bedarf nutzen. „Das Rundum-Sorglos-Paket bietet der Hort sowohl durch die flexiblen Betreuungszeiten als auch aufgrund der Betreuung durch pädagogische Fachkräfte. Durch den besseren Personalschlüssel und die kleineren Gruppen ist der Hort zudem wesentlich besser geeignet für die Betreuung von Kindern mit Mehrbedarf“, gibt Julia Stock den Eltern als Entscheidungshilfe mit auf den Weg. Lange Wartelisten würden zeigen, dass vor allem im Hinblick auf die Ganztagsförderung der Schulkinder ab 2026 ein rechtzeitiges und bedarfsgerechtes Aufstocken der Hortplätze notwendig sei. Zuletzt waren die Horte in Westheim und Minfeld allerdings der schlechten Bedarfsplanung zum Opfer gefallen und geschlossen worden. Familienfreundliche Ortsgemeinden, die frühzeitig mit dem Ausbau beginnen und diesen rechtzeitig abschließen, können von der finanziellen Förderung durch Bund und Land profitieren. Es bleibt daher zu hoffen, dass alle Ortsgemeinden und das Kreisjugendamt zeitnah – unterstützt durch eine gute Bedarfserfassung und Planung – mit der Schaffung benötigter Betreuungsplätze für Schulkinder starten, damit nicht wieder die Familien am Ende die Zeche zahlen und in die Röhre schauen.

Anmerkung: Der KEA GER hat aktuell eine ONLINE-UMFRAGE ZUR BEDARFSPLANUNG 2023 laufen. Weitere Infos und Teilnahme unter folgendem Link: https://kea-germersheim.de/umfrage/

Elternvertreter begrüßen familienfreundliche Planung in Wörth am Rhein

Kindergarten

Stetige Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Seit über zehn Jahren geben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz rechtliche Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung vor, die eine Anpassung an ein zeitgemäßes Lebensmodell für junge Familien fördern. „Seit dem 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege ab dem ersten Geburtstag“, erklärt Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER). „Hinzu kommen in Rheinland-Pfalz die Beitragsfreiheit ab dem zweiten Geburtstag seit August 2010 und der Rechtsanspruch auf
regelmäßig sieben Stunden durchgängige Betreuung inklusive Mittagessen seit Juli 2021“, ergänzt Stock die rechtlichen Vorgaben. Jedes Kind soll zudem dieselben Möglichkeiten für einen guten Start in das gesellschaftliche Leben unabhängig von sozialen oder behinderungsbedingten Einschränkungen haben. Daher sei die institutionelle Betreuung in den Kindertagesstätten von besonderer Bedeutung für das Gemeinwesen und den Sozialraum, denn sie ermögliche Chancengleichheit sowie Inklusion und Teilhabe.

Bedarfsplanung entscheidet über Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts
Nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) muss für alle Kinder unter 14 Jahren ein Förderangebot nach dem individuellen Bedarf – ab einem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt sogar ein Ganztagsplatz – zur Verfügung stehen. Zur Erfüllung der quantitativen und qualitativen Ansprüche auf frühkindliche Förderung kommt der Jugendhilfeplanung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier Kreisjugendamt Germersheim) somit eine tragende Rolle zu. „Anders als bei der Schulpflicht gibt es im Kita-Bereich keine Vorgaben, wann Kinder ihren Rechtsanspruch nutzen. Daher ist es im Rahmen der Planungsverantwortung unumgänglich, die Familien nach ihren Wünschen, Bedürfnissen und Interessen zu fragen.“, fordert der Kreiselternausschuss Germersheim. Flächendeckend ist in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren vermehrt eine Mangelverwaltung an der Tagesordnung. Trotz steigendem Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter zwei Jahren und Schulkindern kommt es immer wieder zu einem Abbau bereits bestehender Plätze in Tageseinrichtungen, damit stattdessen der Rechtsanspruch der Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt erfüllt werden kann. „Als Alternative wird häufig auf Kindertagespflege und Betreuung in der Grundschule verwiesen.“, sagt Stock. Die Kapazitäten seien aber auch in diesen Bereichen teilweise stark beschränkt und widersprächen als alleinige Option dem gesetzlich verbrieften Wunsch- und Wahlrecht der Familien.

Kreiselternausschuss begrüßt Initiative bei Ermittlung des Betreuungsbedarfs in Wörth am Rhein
Seit der Eröffnung der Abtswald-Kita unter kommunaler Trägerschaft im Mai 2021 gibt es in Wörth am Rhein (Kreis Germersheim) drei Kindertagesstätten, die Betreuungsplätze für Kinder unter zwei Jahren anbieten. „Zusammen mit den geplanten Tagespflegeplätzen hat sich die Anzahl der Betreuungskapazitäten in den letzten Jahren allerdings trotzdem nicht wesentlich verändert.“, bedauert die KEA-Vorsitzende die Entwicklung im U2-Bereich. Auch Dr. Dennis Nitsche, Bürgermeister von Wörth am Rhein, stellt eine ausreichende Bedarfsplanung in Frage: „13 geplante Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten scheinen bei mehr als 18.000 Einwohnern im Stadtgebiet sehr wenig zu sein. Daher ermittelt die Stadt Wörth am Rhein seit Januar 2023 in Kooperation mit dem Kreiselternausschuss den Betreuungsbedarf junger Familien, um die Betreuungskapazitäten an den tatsächlichen Bedarf der Familien anpassen zu können.“, teilt Nitsche mit. Mit dem Glückwunschschreiben zur Geburt an die frischgebackenen Eltern werde auf das Online-Formular hingewiesen, über das sie den konkreten Betreuungsbedarf für ihr Kind der Stadtverwaltung Wörth am Rhein mitteilen können. Der Kreiselternausschuss bedankt sich für die Initiative der Stadt Wörth am Rhein: „Wir freuen uns sehr über dieses Engagement und möchten alle jungen Eltern ermutigen, das Angebot zu nutzen!“, so Stock. Mit einer ersten, repräsentativen und für weitere Planungszwecke
belastbaren Auswertung der Umfrage nach den elterlichen Bedarfen rechnet Bürgermeister Dr. Nitsche zum Ende des ersten Halbjahres 2023. Die Stadt Wörth ist bereits mit Vorarbeiten für einen weiteren Ausbau der Betreuungskapazitäten befasst. „Eine rechtzeitige und großzügige Planung des Betreuungsbedarfs wird sicher mittelfristig dazu beitragen, Wörth am Rhein als attraktiven Standort für junge Familien weiter auszubauen. Wir wünschen uns, dass dieses Beispiel im ganzen Landkreis Schule macht.“, schließt Stock ab.