Der Kita-Beirat

Der Kita-Beirat ist eine der wesentlichen Veränderungen, die 2021 eingeführt wurden. Vermutlich existieren, neben dem Mythos der Übergangsfrist bis 2028, über keine der Neuerungen des neuen Kita-Gesetzes so viele Missverständnisse wie über den Kita-Beirat.

Der Kita-Beirat ist beispielsweise kein Gremium der Elternmitwirkung, auch wenn Eltern darin mitwirken. Vielmehr besteht er aus allen Verantwortungsträgern einer Kita und wird zusätzlich um eine speziell ausgebildete Fachkraft ergänzt, welche die Perspektive der Kinder mit einbringen soll. Der Kita-Beirat ist keine Elternausschuss-Sitzung und kann auch nicht innerhalb einer solchen abgehalten werden.

1. Infoschreiben an die Eltern und Fachkräfte zum Kita-Beirat und den Schritten, die zu tun sind sowie zu den Informationsquellen. Weiter Informationen finden Sie hier. Zuständig: Kita-Leitung und Träger

Das neue Kita-Beirats-Jahr startet immer am 1. Dezember eines Jahres. Auf dem KitaServer findet sich folgende Übersicht über die nun anstehenden Aktivitäten:

Ziel ist es, dass jede Vertretungsgruppe (Träger, Leitung, pädagogische Mitarbeitenden und Eltern) im November ihre Vertretung im Kita-Beirat gewählt bzw. benannt hat und auch die Fachkraft für die Kinderperspektive gewählt ist. Dann kann der Träger ab dem 1. Dezember zur Sitzung einladen.

Für die neue Amtszeit des Kita-Beirates ab 1. Dezember gibt es im Vorfeld bis November einige To-dos nach § 7 KiTaG und der Landesverordnung über den Beirat in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGBeiratLVO). 

To-dos bis November:

  • Information der Gruppen bei ihren jeweiligen Treffen (Team, Elternausschuss) Zuständig: Kita-Leitung und Träger
  • Treffen der Vertretungsgruppen und Entsendung der Mitglieder in den Kita-Beirat (schriftlich bis Ende November dem Träger mitteilen) Zuständig: Alle Vertretungsgruppen. Die Gesamtverantwortung dafür, dass alle Gruppen wissen, was wann zu tun ist, hat der Kita-Träger. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Vertretungsgruppen.

Und so sieht die Aufgabenverteilung im Einzelnen aus (Handreichung, Seite 12):

  • Der Träger organisiert die Auswahl seiner Mitglieder für den Kita-Beirat inklusive der Benennung des Mitglieds, das den Vorsitz übernimmt und zur Sitzung einlädt. 
  • Die Kita-Leitung organisiert die Entsendung der Kita-Beiratsmitglieder für den Bereich der Kita-Leitung. 
  • Die pädagogischen Fachkräfte sind verantwortlich für ihr Treffen, die (Aus-) Wahl und Entsendung ihrer Vertretung im Kita-Beirat sowie für die Wahl der FaKiB. Sinnvollerweise ruft die Leitung das Thema in einer Team-Sitzung auf, sodass Synergien für die Organisation der Fachkräfte entstehen.
  • Der/Die Vorsitzende des Elternausschusses ist verantwortlich für die Organisation der EA-Sitzung. Einerseits geht es dabei um die Entsendung der Mitglieder für den Kita-Berat, andererseits auch schon um die Frage, wer von den Mitgliedern im Kita-Beirat den stellvertretenden Vorsitz übernimmt. 

In der Wahlperiode ab Dezember bis November:

Organisation und Durchführung der Kita-Beiratssitzung (mindestens einmal pro Jahr) Zuständig: Träger

Zum Kita-Beirat gibt es eine mittlerweile fast unüberschaubare Anzahl an Informations-quellen. Der KEA SÜW war bereits an Informationsveranstaltungen zum Kita-Beirat beteiligt. Eine gute Übersicht über die wesentlichen Informationen kann man sich hier: 

DAS NEUE KITABEIRATJAHR BEGINNT Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (keasuew.de)  

verschaffen, inklusive der Schulungsdokumentation und Erklärvideo der Hochschule Koblenz. Vielen Dank an dieser Stelle für die Zusammenarbeit an den KEA SÜW.

Keine Elternbeiträge für Familien!

Wir dürfen unsere Zukunft nicht verspielen!

Wie verzweifelt müssen Kommunen sein, wenn sie tatsächlich auf die Idee kommen, Kinder in ihrem Recht auf frühkindliche Bildung beschränken zu wollen? Vor kurzem konnte man in der Presse lesen, dass ein Kommunalpolitiker aus Freisbach Elternbeiträge für Kita-Plätze fordert. Es mag ja sein, dass der Haushalt mancher Kommune in einem desolaten Zustand ist und nicht nur finanzielle Mittel für „die Kita“ bereitgestellt werden können. Auch andere „Baustellen“ benötigen dringend Gelder. Irgendwann macht sich ein jahrelanger Investitionsstau schlicht bemerkbar.

Um im Kita-Bereich zu bleiben, hier hat sich spätestens seit 2013 abgezeichnet, dass flächendeckend mehr Ganztagsplätze benötigt werden. Das kam genauso wenig plötzlich und unerwartet wie die Tatsache, dass Gebäude hin und wieder saniert werden müssen.

Die Kindertagesbetreuung ist heute mehr denn je ein wichtiger Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenlebens als Basis unserer Demokratie. Zusätzlich ist sie eine wichtige Säule für die Vereinbarkeit für Familie und Beruf. Kindertagesbetreuung spielt in der Armutsprävention unbestritten sowohl kurz-, mittel- als auch langfristig eine wichtige Rolle.

Nicht zu vernachlässigen ist auch das Recht der Kinder auf Bildung und freie Entwicklung, unabhängig vom sozioökonomischen Status oder der finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Hier sind die Gesellschaft und die Politik in der Pflicht, für alle Kinder gleichwertige Bildungschancen zu ermöglichen. Aus gutem Grund ist die Schulausbildung in Deutschland kostenfrei und steht allen offen; hier fordert auch niemand ein „Schulgeld“.

Alle finanzkräftigen Eltern zahlen genauso wie kinderlose für die Betreuung der Kinder. Das System, über das dieses im Sinne eines Solidaritätsprinzips gewährleistet wird, bezeichnet man als „Steuern“. Jeder nach seiner Leistungsfähigkeit beteiligt sich an der Finanzierung der staatlichen Aufgaben. Eine „Sondersteuer“ für Familien, die lehnen wir allerdings ab – und genau das sind Kita-Beiträge.

Nicht zu vernachlässigen sind auch die langfristigen gesamtgesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen. So würden sich die zur Verfügung stehenden Familieneinkommen hierdurch deutlich schmälern. Dies hat auch Einfluss auf die Entscheidung ob und inwieweit die Eltern einer Erwerbstätigkeit weiter nachgingen. Es werden tradierte Rollenmuster forciert und in Zeiten eines bestehenden Fachkräftemangels die wirtschaftliche Situation weiter in vielen Bereichen verschärft, denn auch Eltern sind Fachkräfte.

Oft ist das Thema Kita ein unliebsames Anhängsel der Ortspolitik. Tiefgreifende Expertise und der Wille sich mit dem System und der Gesetzeslage auseinanderzusetzen wäre wünschenswert. Hieran mangelt es allerdings vielerorts. Lösungen wie Zweckverbände und ausreichende Qualifizierung der Trägerschaften sollten dringend diskutiert werden. Auch um vor allem die ehrenamtlich tätigen Bürgermeister zu entlasten, sodass mehr Ressourcen für eine qualitativ gute Dorfentwicklung generiert werden.

Jede Investition in und für unsere Kinder, ist eine Investition in die Zukunft aller!

Einladung zur Vollversammlung am 04.12.2024 um 19:30 Uhr

Am Mittwoch, 04.12.2024 findet um 19:30 Uhr in der Aula der Berufsbildenden Schule Germersheim, Paradeplatz 8, 76726 Germersheim, Eingang „Ritter-von-Schmauß Straße“ gegenüber „An der Grabenwehr“, die Vollversammlung der KEA-Delegierten im Landkreis Germersheim statt. Die 90 Kitas und Horte entsenden jeweils zwei Delegierte und zwei Ersatz-Delegierte in die Interessenvertretung der Eltern auf Kreisebene zu dieser Vollversammlung.

Der Vorstand wird in dieser Versammlung über seine Arbeit des letzten Jahres berichten. Es werden die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA) nebst Ersatzdelegierten gewählt und da unser Vorstand aktuell vier vakante Plätze hat, können auch diese besetzt werden. Herzlich eingeladen sind neben den Delegierten alle interessierten Eltern. Wer sich zur Wahl stellen möchte, kann dies auch vorab gern per E-Mail tun, bitte benannt ob als KEA-Vorstandsmitglied oder LEA-Delegierter.

Stimmberechtigt sind alle in den konstituierenden Sitzungen neu gewählten KEA-Delegierten der neu zusammengesetzten Elternausschüsse, die bis dahin von den Trägern an das Jugendamt gemeldet wurden. Sollten noch keine „neuen“ KEA-Delegierte gemeldet sein, sind die „alten“ Delegierten stimmberechtigt.

Da es in der Meldekette leider zu Verzögerungen oder Fehlern kommen kann, bitten wir nochmals ausdrücklich darum, die KEA-Delegierten bei der Meldung an das Jugendamt in „cc“ zu setzen. Wir, der Vorstand des Kreiselternausschusses Germersheim, erhalten eine Liste vom Jugendamt. Nur wer korrekt (richtiger Name, richtige Adresse und richtiges Amt!) auf dieser Liste steht, ist stimmberechtigt. Hierauf haben wir keinen Einfluss.

Da eine personalisierte Einladung erst sehr kurzfristig erfolgen kann, möchten wir jetzt schon einmal allen den Termin bekannt geben.

Euer KEA-Vorstand

Der Kreiselternausschuss (KEA): Zusammensetzung – Aufgaben – Themen

Aufbau der Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz: Die Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz findet seit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes auf allen Ebenen statt:

In der Kita (Elternausschuss, EA)

Im Jugendamtsbezirk (Kreiselternausschuss, KEA oder StEA)

Auf Landesebene (Landeselternausschuss, LEA) 

Wer oder was ist der KEA? Er ist die Vollversammlung der KEA-Delegierten und der Vorstand. Die Eltern und Sorgeberechtigten wählen bei der Elternversammlung den Elternausschuss (EA) ihrer Kita. Bereits in der konstituierenden Sitzung wählt der EA (im Kreis Germersheim 90 Kitas und Horte) zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte, welche die Kita auf der Vollversammlung vertreten. Die KEA-Vollversammlung wählt dann ihren Vorstand (aktuell 6 Personen, Amtszeit bis Dezember 2025).

Zusammensetzung: KEA-Versammlung („KEA-Parlament“)

Ist das höchste beschlussfassende Organ der Kita-Eltern im Jugendamtsbezirk und berät über grundsätzliche Fragen. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes entgegen, kann Vorstände wählen und abwählen. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Jeder Delegierte und der Vorstand können Anträge stellen. Beschlüsse sind gültig mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Einberufung durch den Vorstand oder auf Antrag von 20% der Delegierten.

KEA-Vorstand („KEA-Regierung“)

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den KEA nach außen. Er entsendet die Mitglieder in die Gremien des Kreises (müssen nicht zwingend im Vorstand sein, ist aber sinnvoll) und trifft inhaltliche Entscheidungen für den KEA, solange eine Angelegenheit nicht durch die Versammlung beschlossen wurde. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl und beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit eines Mitglieds endet vorzeitig, wenn es kein Kind mehr unter 14 Jahren mit Wohnsitz im Jugendamtsbezirk hat, durch Rücktritt oder durch Abwahl.

Aufgaben und Kompetenzen

Der KEA ist die gesetzliche Interessenvertretung der Kita-Eltern gegenüber Jugendamt, Trägerorganisationen, Politik und Öffentlichkeit. In seine Zuständigkeit fällt die Bearbeitung einrichtungsübergreifender Themen. Er ist Ansprechpartner und Vermittler für Elternausschüsse, Kitas und Träger. Er berät und unterstützt Elternausschüsse. Er vertritt durch Delegierte die Interessen der Kita-Eltern des Jugendamtsbezirks im Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz.

Mitwirkung und Anhörungsrecht in Kreisgremien

Der KEA benennt ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (JHA) des Jugendamtsbezirks. Alle wichtigen Kita-politischen Entscheidungen werden im JHA besprochen. Seit 01.07.2021 hat der KEA dort ein eigenes Antragsrecht.

Der KEA soll in allen wesentlichen Fragen, die alle oder mehrere Kitas im Kreis betreffen wie Bedarfsplanung, Sozialraumbudget, Gebührensatzung, Regelungen zur Vergabe von Plätzen etc. gehört werden. Es soll einen regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung des Jugendamtes geben.

Vollständiger Verteiler der Elternvertretungen

Durch die Elternmitwirkungsverordnung neu eingeführt, kann der neue KEA erstmals beim Jugendamt (zuständig für Adressverwaltung) stetig den aktuellen Elternvertretungs-Verteiler für seine Arbeit abrufen: Alle Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden der Elternausschüsse der Kitas im Jugendamtsbezirk und alle KEA-Delegierten, stellvertretenden KEA-Delegierten.

Der LEA informiert: Rechtsanspruch umfasst durchgängige Betreuung

In den vergangenen Wochen sorgte ein Zeitungsartikel für Aufsehen. Hier wurde in einer ersten Berichterstattung der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden infrage gestellt. Die Zeitung selbst stellte in einem späteren zweiten Artikel klar, dass der Rechtsanspruch eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden umfasst.

Der LEA nimmt dies zum Anlass, um in Rücksprache mit dem Ministerium darauf hinzuweisen, welcher Rechtsanspruch auf Betreuung konkret aus §14 des KiTa-Gesetzes entsteht: Unsere Kinder haben mit ihrem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Platz zur frühkindlichen Förderung in einer Tageseinrichtung.

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kann dieser Anspruch auch durch Kindertagespflege erfüllt werden. Dieser Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich eine durchgängige Betreuungszeit von 7 Stunden. Zudem ist der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden nicht an den Nachweis eines besonderen Bedarfs geknüpft, sondern er besteht immer. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich beispielsweise Arbeitszeiten ändern oder Elternzeit genommen wird.


Für die Bereitstellung eines solchen Platzes in zumutbarer Entfernung ist allein das zuständige Jugendamt verantwortlich. Das der Berichterstattung der Zeitung zugrundeliegende Urteil besagt aber, dass es keinen kapazitätsunabhängigen Verschaffungsanspruch auf eine durchgängige Betreuung gibt. Was ist damit gemeint? Das bedeutet, dass das Jugendamt keinen Platz bereitstellen muss, wenn es keinen gibt. Das heißt aber auch, dass die Familie juristische Schritte gegen das Jugendamt einleiten kann, weil es den Rechtsanspruch nicht erfüllt.

Der LEA weist ausdrücklich darauf hin, dass man im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Jugendamt bei der Auswahl eines Anwaltes auf dessen Fachgebiet und Erfahrungswerte im „Kita-Recht“ achten sollte.


Eine 7-Stunden-Betreuung, die allerdings eine Unterbrechung über Mittag beinhaltet, ist grundsätzlich nicht rechtsanspruchserfüllend. Sie ist es auch dann nicht, wenn der Träger und das zuständige Jugendamt nachweislich darum bemüht sind, die Plätze mit Unterbrechung durch Neubau/Anbau usw. für die Zukunft zu reduzieren. Trotzdem können Familien solche Plätze mit Unterbrechung in Anspruch nehmen, wenn dies ihrem Bedarf entspricht.


Der Rechtsanspruch auf durchgängige Betreuung besteht bereits seit dem 1. Juli 2021. Lediglich für die Mittagsverpflegung wurde eine Übergangsfrist bis 2028 im KiTaG geschaffen. Das bedeutet, dass allen Kindern ein entsprechender Platz zur Verfügung stehen muss. Für das warme Mittagessen dürfen noch alternative Lösungen wie z.B. ein Lunchpaket genutzt werden

TERMINÄNDERUNG: Verletzendes Verhalten in Kitas –sensibilisieren, hinschauen, aktiv werden

Als Referentin des Abends konnten wir Frau Prof. Dr. Remsperger-Kehm, die gemeinsam mit einer Kollegin 2021 eine umfangreiche Studie zum Thema veröffentlicht hat, gewinnen.

Eltern und Kita-Fachkräfte schauen aus unterschiedlichen Perspektiven auf den Kita-Alltag. Dabei eint sie der Wunsch, dass sich die Kinder in ihren Einrichtungen wohl, geborgen und sicher fühlen.

Die Veranstaltung möchte folgende Fragen aufgreifen und anschließend in einer  Diskussionsrunde vertiefen:

  • Welche strukturellen Bedingungen, aber auch persönlichen Einstellungen und Haltungen tragen dazu bei, dass verletzendes und übergriffiges Verhalten gegenüber Kita-Kindern toleriert, geduldet oder gar gerechtfertigt wird?
  • Wie können sich Eltern und Fachkräfte gemeinsam für einen gelebten Kinderschutz in unseren Kitas engagieren?
  • Wie können Kita-Teams ihre Arbeit im Kita-Alltag und den Umgang mit den Kindern gegenüber Eltern transparent machen?
  • Wie kann es Fachkräften und Eltern gelingen, eigene Empfindungen, Belastungsmomente und Verhaltensweisen zu reflektieren und der Ohnmacht und Hilflosigkeit entgegenzutreten?
  • Welche Entwicklungen müssen aus der Praxis heraus angestoßen werden, um für Kinder, Fachkräfte und Familien ein Umfeld zu schaffen, in dem sie sich wohl und sicher fühlen?

Eingeladen sind alle, denen das Thema Kinderschutz in der Kita ein Anliegen ist. Die Anmeldung zur kostenlosen Online-Veranstaltung via Zoom ist unter folgendem Link möglich:

https://lea-rlp.de/anmeldung

Die Zugangsdaten werden im Anschluss an die Anmeldung automatisch zugesandt.

ACHTUNG: Diese Veranstaltung musste auf den 16. September verschoben werden! Wenn Sie sich bereits für den ursprünglichen Termin angemeldet hatten, bleibt Ihre Anmeldung gültig. Sollten Sie an dem neuen Termin nicht teilnehmen können, ist Ihrerseits keine Abmeldung erforderlich!
Der ursprüngliche Zugangslink zum Zoom-Meeting bleibt bestehen und wird Ihnen einige Tage vor der Veranstaltung nochmals zugesandt.

Kita-Beirat als (nachhaltiger) Motor | Terminabfrage

Liebe Akteur:innen des Kita-Beirats,

wir möchten Sie herzlich einladen, an der Fortführung unseres gemeinsamen Erfolgs teilzunehmen. Nach den positiven Rückmeldungen auf die Online-Planspiele des vergangenen Jahres, freuen wir uns, Ihnen auch in diesem Jahr die Gelegenheit zu bieten, den Kita-Beirat gemeinsam weiterzuentwickeln – im Sinne unserer Kinder und aller Beteiligten.

  • Veranstaltung: Kita-Beirat als (nachhaltiger) Motor
  • Datum: Wird noch bekannt gegeben (siehe Terminabfrage)
  • Ort: Online per Zoom

 Diese Veranstaltung wird Ihnen nicht nur wertvollen Input liefern, sondern auch Raum für Diskussionen bieten und die Möglichkeit eröffnen, neue Erkenntnisse zu gewinnen. Besonders im Fokus stehen Methoden und Medien, die eine gemeinsame Ausgestaltung des Kita-Beirats unterstützen.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die praktische Anwendung des Kita-Beirats. Wir werden gemeinsam ein reales Sitzungsthema bearbeiten und dabei folgende Kernfragen erörtern:

  • Rollenverständnis: Wie kann ich meine Funktion (ob als Trägervertretung, Leitung, pädagogische Fachkraft, Eltern oder FaKiB) effektiv nutzen, um zur Lösung des Kita-Beiratsthemas beizutragen?
  • Perspektivenvielfalt: Wie stellen wir sicher, dass alle Beteiligten ihre Sichtweisen einbringen und diese vor der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden?
  • Dokumentation und Kommunikation: Welche Methoden setzen wir ein, um die Ergebnisse der Sitzung festzuhalten und weiterzuleiten?

Um einen Termin zu finden, der möglichst allen gerecht wird, bitten wir Sie, Ihren bevorzugten Termin bis zum 13.04.2024  über den folgenden Link auszuwählenhttps://limesurvey.hs-koblenz.de/index.php/147647?lang=de

Bitte beachten Sie: Das Datum, das die meisten Stimmen erhält, wird als Veranstaltungstermin festgelegt.

Wir freuen uns darauf, Sie online zu sehen und gemeinsam die Zukunft des Kita-Beirats zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Graeff (LEA), Anne Meiswinkel (Landkreistag), Prof. Dr. Armin Schneider (IBEB) und Sissi Westrich (BM)

Förderprogramme rund um Baumaßnahmen im Kita-Bereich

Der LEA RLP informierte am 05.02.2024 via Newsletter:

„… der Kita-Ausbau ist eine wichtige Säule, um den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung inklusive Mittagessen zu ermöglichen. Außerdem sind vielerorts Umbauten notwendig, um ein zeitgemäßes und kindgerechtes Umfeld zu schaffen sowie die Arbeitsbedingungen für das Personal zu verbessern.

Leider geht es vielerorts nur langsam voran, was häufig mit Schwierigkeiten bei der Finanzierung begründet wird. Das Ministerium für Bildung stellt nun auf der neuen Webseite https://kitabau.rlp.de/ Informationen zu Förderprogrammen rund um Baumaßnahmen im Kita-Bereich, um Kita-Träger zu unterstützen. Hier sind insbesondere die Eckpunkte (Stichtage, Antragsformulare, Förderbedingungen, …) des Sonderprogramms Kitabau in 2024 erläutert. Ab dem Frühjahr 2024 wird auf der Webseite die Neufassung der Orientierungshilfe „Raumkonzepte“ für Kitas veröffentlicht. …“