Förderprogramme rund um Baumaßnahmen im Kita-Bereich

Der LEA RLP informierte am 05.02.2024 via Newsletter:

„… der Kita-Ausbau ist eine wichtige Säule, um den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung inklusive Mittagessen zu ermöglichen. Außerdem sind vielerorts Umbauten notwendig, um ein zeitgemäßes und kindgerechtes Umfeld zu schaffen sowie die Arbeitsbedingungen für das Personal zu verbessern.

Leider geht es vielerorts nur langsam voran, was häufig mit Schwierigkeiten bei der Finanzierung begründet wird. Das Ministerium für Bildung stellt nun auf der neuen Webseite https://kitabau.rlp.de/ Informationen zu Förderprogrammen rund um Baumaßnahmen im Kita-Bereich, um Kita-Träger zu unterstützen. Hier sind insbesondere die Eckpunkte (Stichtage, Antragsformulare, Förderbedingungen, …) des Sonderprogramms Kitabau in 2024 erläutert. Ab dem Frühjahr 2024 wird auf der Webseite die Neufassung der Orientierungshilfe „Raumkonzepte“ für Kitas veröffentlicht. …“

Betretungsrecht in Hol- und Bringsituation

Auch nach dem Wegfall aller pandemiebedingten Einschränkungen kommt es immer noch in einigen rheinland-pfälzischen Kindertageseinrichtungen regelhaft zum Ausschluss der Eltern in der Hol- und Bringsituation. Dies betrifft auch viele Einrichtungen im Kreis Germersheim, wie eine Umfrage unter den Eltern gezeigt hat. Daher hat der Landeselternausschuss ein mit dem Bildungsministerium und dem Landesjugendamt abgestimmtes Schreiben verfasst, in dem das uneingeschränkte Betretungsrecht der Eltern in der Hol- und Bringsituation erklärt wird. In dem Schreiben heißt es, dass das Betretungsrecht die Regel sein und nicht erst durch die Eltern eingefordert werden muss. Pauschale, einrichtungsweite und dauerhafte Alternativlösungen wie z. B. die Abgabe im Windfang oder am Gartenzaun sind gegen den Willen der Eltern nicht zulässig. Räumliche oder andersartige organisatorische Notwendigkeiten sind durch den Träger schnellstmöglich zu beheben und stellen keine Legitimation für den Ausschluss der Eltern im Rahmen der für die Kinder so wichtigen Übergabesituationen dar.

Das Schreiben ist unter https://kea-germersheim.de/wp-content/uploads/2023/12/Betretungsrecht-der-Eltern-von-Kitas.pdf abrufbar.

Umfrage zum Stimmungsbild in den Kindertageseinrichtungen

Die Situation in Kindertageseinrichtungen ist von zentraler Bedeutung für Familien, Kinder und die Gesellschaft als Ganzes. Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) weist regelmäßig auf die Wichtigkeit der Kitas und Horte hinsichtlich Bildung, Erziehung und Betreuung hin und möchte sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Meinungen aller Kita-Akteure angemessen berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang führt der KEA GER eine Meinungsumfrage durch, um das Stimmungsbild zur Lage in den Kindertageseinrichtungen des Landkreises Germersheim zu erheben. Die Umfrage hat das Ziel, wichtige Erkenntnisse zu erhalten, um zukünftige Arbeitsfelder zur Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung und der allgemeinen Zufriedenheit der Familien zu identifizieren und bestehende Probleme transparent zu machen.

Die Umfrage umfasst beispielsweise die Aktivierung des Maßnahmenplans in Verbindung mit der Einschränkung von pädagogischen Angeboten und der Kürzung von Betreuungszeiten. Aber auch der Fortschritt notwendiger Baumaßnahmen oder das Vorhalten bedarfsgerechter Kita-Plätze wird abgefragt.

Der KEA GER bittet alle Eltern, Sorgeberechtigten, Kita-Mitarbeitenden, Einrichtungsträger und andere Kita-Akteure, an der Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme dauert maximal 10 Minuten und ist bis zum 30. November 2023 möglich.

Die Umfrage ist ab sofort unter: https://kea-germersheim.de/umfrage/ verfügbar.