Betretungsrecht in Hol- und Bringsituation

Auch nach dem Wegfall aller pandemiebedingten Einschränkungen kommt es immer noch in einigen rheinland-pfälzischen Kindertageseinrichtungen regelhaft zum Ausschluss der Eltern in der Hol- und Bringsituation. Dies betrifft auch viele Einrichtungen im Kreis Germersheim, wie eine Umfrage unter den Eltern gezeigt hat. Daher hat der Landeselternausschuss ein mit dem Bildungsministerium und dem Landesjugendamt abgestimmtes Schreiben verfasst, in dem das uneingeschränkte Betretungsrecht der Eltern in der Hol- und Bringsituation erklärt wird. In dem Schreiben heißt es, dass das Betretungsrecht die Regel sein und nicht erst durch die Eltern eingefordert werden muss. Pauschale, einrichtungsweite und dauerhafte Alternativlösungen wie z. B. die Abgabe im Windfang oder am Gartenzaun sind gegen den Willen der Eltern nicht zulässig. Räumliche oder andersartige organisatorische Notwendigkeiten sind durch den Träger schnellstmöglich zu beheben und stellen keine Legitimation für den Ausschluss der Eltern im Rahmen der für die Kinder so wichtigen Übergabesituationen dar.

Das Schreiben ist unter https://kea-germersheim.de/wp-content/uploads/2023/12/Betretungsrecht-der-Eltern-von-Kitas.pdf abrufbar.