DIGITALE SCHULUNG ZUM THEMA „ELTERNMITWIRKUNG – GEMEINSAM FÜR EINE GUTE KITA“

Die Kreiselternausschüsse Südliche Weinstraße (KEA SÜW), Germersheim (KEA GER), Südwestpfalz (KEA SWP) und die Stadtelternausschüsse Landau (StEA LD) und Trier (StEA TR) laden alle Eltern, Fachkräfte, Trägervertretungen und Interessierten des Kita-Umfelds aus den teilnehmenden Landkreisen und Städten zu einem kreisübergreifenden Online-Informationsabend am 26.02.2024 um 20:00 Uhr zum Thema „Grundlagen der Elternmitwirkung“ ein.

Elternmitwirkung – gemeinsam für eine gute KiTa!

Unter diesem Slogan werden Gordon Amuser, stellv. Vorsitzender Landeselternausschusses RLP, und Dr. Julia Stock, Vorstandsmitglied des Landeselternausschusses RLP, allen Teilnehmenden die Grundlagen der Elternmitwirkung veranschaulichen. Denn eine gelebte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft kann zur guten Kita-Qualität einen erheblichen Beitrag leisten. Daher werden im Rahmen dieser Veranstaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben der Elternmitwirkung gemäß des Kindertagesstättengesetzes aufgearbeitet, sowie viele Unklarheiten und Mythen aus dem Weg geräumt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit des konstruktiven Austauschs und die Klärung von offenen Fragen.

Die kostenlose Anmeldung zur Online-Veranstaltung via Zoom erfolgt zentral über das Online-Formular 

Direkt zur Anmeldung

Die Zugangsdaten werden Ihnen wenige Tage vor der Veranstaltung automatisch per Mail zugeschickt.

Für Rückfragen stehen die teilnehmenden Gremien jederzeit zur Verfügung.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!

Online-Informationsveranstaltung „Kita-Bedarfsplanung“ bricht Teilnehmerrekord

Am 19. Januar 2024 fand eine hochkarätig besetzte Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ statt. Der Referent Andreas Winheller (Ehrenvorsitzender des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz) und  die beiden Expertinnen Xenia Roth und Julia Burkard (Autorinnen des Kommentars zum KiTa-Gesetz) informierten die rund 400 Teilnehmenden über die rechtlichen Grundlagen der Bedarfsplanung. Ausrichter der Veranstaltung waren der Landeselternausschuss (LEA) RLP sowie 17 Kreis- und Stadtelternausschüsse aus ganz Rheinland-Pfalz. Das Teilnehmerfeld zeigte sich bunt gemischt: Neben zahlreichen Eltern und Elternvertreter:innen, Kita-Leitungen und Trägervertreter:innen nahmen auch Mitarbeitende aus 24 der insgesamt 41 Jugendämter teil.

Die kommunale Kita-Bedarfsplanung soll vorhandene Betreuungsbedürfnisse der Kinder einer jeden Kommune erfassen. Aufgrund der kurz-, mittel- und langfristig prognostizierten strukturellen Entwicklung muss ein Platzangebot geschaffen werden, welches diese Bedürfnisse deckt. Hierbei stellten die Referierenden unisono klar, dass es sich dabei um eine kommunale Pflichtaufgabe handele, welche auch trotz knapper finanzieller Ausstattung der Kommunen erfüllt werden müsse. Durch die im Grundgesetz verankerte Gesetzmäßigkeit der Verwaltung haben die verantwortlichen Behörden keine Alternative zur bedarfsgerechten Planung und Ausgestaltung des Betreuungsangebots.

Verantwortlich für die Bedarfsplanung ist alleinig das Jugendamt, welches mit Unterstützung der Einrichtungsträger als „Erfüllungsgehilfen“ für die bedarfsgerechte Versorgung und die Gewährung des Rechtsanspruches auf die durchgängig siebenstündige Betreuung Sorge zu tragen hat. „Die Bedarfsplanung ist nicht gut, wenn jedes Kind einen Platz hat, sondern wenn Plätze frei bleiben – als Puffer für Unvorhergesehenes“, so Andreas Winheller zur Relevanz ausreichender Kitaplätze. „Ansprechpartner und Rechtsanspruchsgegner für unerfüllte Betreuungsbedarfe ist dabei aber immer das zuständige Jugendamt, nicht der Träger oder die Kita-Leitung“.

Konkrete Vorschriften, wie die Ermittlung der Betreuungsbedarfe stattzufinden hat, gibt es nicht. Die direkte Befragung der Eltern, im Idealfall über die Kita, wird als unverzichtbar angesehen. Neben der ausreichenden Platzanzahl beinhaltet eine zielgerichtete Bedarfsplanung auch die an den Bedürfnissen der Familien bemessene Dauer der Betreuung. Die Befragung der Eltern ist allerdings nur einer von vielen Bausteinen. Auch Strukturdaten wie z.B. Altersstruktur und Neubaugebiete einer Kommune spielen eine wesentliche Rolle.

Die Bedarfsplanung sei nie perfekt und sie decke auch nie 100 % der Bedürfnisse ab. Eine regelmäßige Überprüfung, wie sich die Planung mit der Realität decke, sei dennoch unabdingbar. „Die Vertreter der Kreis- und Stadtelternausschüsse haben die Möglichkeit, entsprechende Anträge in die Jugendhilfeausschüsse einzubringen, sollte das Vorgehen nicht ordnungsgemäß und transparent sein“, führte Winheller weiter aus.

Während der Veranstaltung ging eine große Menge an Fragen, insbesondere über den Chat, ein. Diese waren ebenfalls inhaltlich sehr breit gestreut. Neben Fragen zur Finanzierung von Vertretungspersonal, über die Regelung der Mindestbedarfe zur Bildung einer Betreuungskohorte bis hin zur Frage, ob es tatsächlich einen gesetzlich vorgeschriebenen Tag für die Reinigung des Spielzeugs durch die Fachkräfte gäbe, waren annähernd alle Themen aus dem Kita-Umfeld vertreten.

„Wir können hier heute Abend leider nicht alle Fragen beantworten, das würde den Rahmen sprengen. Die Kreis- und Stadtelternausschüsse sind aber Ansprechpartner für Eltern, Fachkräfte und Träger. Nicht nur bei Eltern bestehen noch Wissenslücken zu den gesetzlichen Regelungen. Gemeinsam gilt es, diese flächendeckend zu schließen“, stellte Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP, abschließend fest. Karin Graeff in ihrer Funktion als Vorsitzende des LEA RLP verabschiedete Teilnehmende und Referierende nach gut drei Stunden. „Wir möchten allen Beteiligten des heutigen Abends unseren Dank aussprechen. Das große Interesse und die vielen Fragen zeigen, dass es für uns alle noch einiges zu tun gibt. Nur gemeinsam können wir das Kita-System vor dem Kollaps bewahren. Wir dürfen keine Zeit verschwenden!“

Die Ausrichter:

  • Landeselternausschuss der Kitas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP).
  • Kreiselternausschüsse Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Cochem-Zell, Germersheim, Kaiserslautern, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel.
  • Stadtelternausschüsse Kaiserslautern, Landau, Neustadt, Speyer, Worms.

https://www.lea-rlp.de
https://www.lea-rlp.de/keas-steas

Der KEA informiert (23.01.2024)

  • Liebe Eltern,
  • liebe Elternausschussmitglieder,
  • liebe KEA-Delegierte,
  • liebe Kitaleitungen und Trägervertreter,

in der Kreisverwaltung Germersheim fand am Donnerstag, den 11.01.2024 die konstituierende Sitzung des am 14.12.2023 neu gewählten Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) Germersheim statt. Unter Leitung des Jugendamts wurden die Vorstandsvorsitzende Susanne Schellenbach-Andres (Westheim) sowie ihr Stellvertreter Christian Systermans (Westheim) gewählt. Herr Systermans wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss (JHA) entsandt, seine Stellvertreterin ist Kathrin Ziegler (Westheim).

Die wichtigste Aufgabe eines KEA-Vorstandes ist die Interessenvertretung der Eltern im Kreis. Hierzu gehört auch, Transparenz zu schaffen. In diesem Rahmen sind wir Ansprechpartner und Vermittler für die Kita- und Hort-Eltern und geben Hilfestellung bei allen Anfragen.

In unserer Funktion als Multiplikator wird der KEA die Informationen des Landeselternausschusses (LEA) an die Eltern weitergeben. Gleichzeitig sollen wichtige Informationen von den Elternvertretungen der Kitas und Horte eingeholt werden, um die eigene politische Arbeit und die des LEA voranzubringen.

Wichtige Instrumente für die politische Arbeit des KEA sind das gesetzlich festgeschriebene Anhörungsrecht gegenüber dem Jugendamt (z.B. bei der Bedarfsplanung) sowie das Antragsrecht im Jugendhilfeausschuss.

Sozusagen ein Dauerbrenner ist die sogenannte „Zwei-Fachkräfte-Regelung“ speziell in Bezug auf Ausflüge und Randzeiten. Hierzu finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage das Rundschreiben Nr. 39/2022 vom 14.09.2022 des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz. Begründete Ausnahmefälle im Sinne dieser Regelung sind erlaubt, somit Ausflüge möglich.

Ein derzeit aktueller Punkt ist die Information des Jugendamts (JA) zu den bevorstehenden Bedarfsplanungsgesprächen mit allen Einrichtungen im Kreis. Über verschiedene Medien empfiehlt das JA den Kita- und Hort-Eltern ihren individuellen Bedarf an Betreuungszeit zu melden, sollte er nicht bereits erfüllt sein. Hierzu haben uns bereits einzelne Anfragen erreicht, insbesondere was die Form der Bedarfsmitteilung betrifft.

Ebenfalls erhalten Sie im Downloadbereich unserer Homepage ein kurzes Formblatt, welches zur Bedarfsmitteilung an die Kita-Leitung, den Träger und/oder das JA genutzt werden kann.

Die Ansprechpartnerin im JA ist Frau Benz (r.benz@kreis-germersheim.de). Weitere persönliche Bedarfe können ergänzt werden. Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Der KEA-Vorstand freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit allen KiTa-Akteuren. Bei Fragen, Anregungen und Problemen rund um den KiTa-Bereich ist der KEA-Vorstand per E-Mail unter kontakt@kea-germersheim.de erreichbar.

Konstituierende Sitzung des Vorstands des Kreiselternausschusses

In der Kreisverwaltung Germersheim fand am Donnerstag, den 11.01.2024 die konstituierende Sitzung des am 14.12.2023 neu gewählten Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) statt. Unter Leitung des Jugendamts wurden die Vorstandsvorsitzende Susanne Schellenbach-Andres (Westheim) sowie ihr Stellvertreter Christian Systermans (Westheim) gewählt. Herr Systermans wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss (JHA) entsandt, seine Stellvertreterin ist Kathrin Ziegler (Westheim).

Foto: Michael d’Aguiar (Pressestelle, Kreisverwaltung Germersheim)

Untere Reihe v. l. Stefanie Müller (Jugendamt, Kitasozialarbeit), Melanie Hinderberger-Trauth (Weingarten), Susanne Schellenbach-Andres (Vorsitzende KEA) und Johannes Hinderberger (Weingarten)
 
Obere Reihe v. l. Christoph Buttweiler (Erster Kreisbeigeordneter, Jugend, Schulen und Soziales), Kathrin Ziegler (Stellvertretung JHA), Christian Systermans (beratendes Mitglied JHA, stellvertretender Vorsitzender) und Timo Bähr (Hatzenbühl); abwesend Sophia Weingärtner (Lustadt).

Der neue KEA-Vorstand freut sich auf eine gute Zusammenarbeit und regelmäßigen regen Austausch mit allen KiTa-Akteuren. Bei Fragen, Anregungen und Problemen rund um den KiTa-Bereich ist der KEA-Vorstand per E-Mail unter kontakt@kea-germersheim.de erreichbar.

Ergänzung: Das Protokoll der KEA-Vollversammlung mit Wahl des KEA Vorstandes vom 14.12.2023 finden Sie hier.

Digitale Schulung zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ am 19. Januar 2024

Am Freitag, den 19. Januar 2024, findet um 18:30 Uhr ein hochkarätig besetztes Online-Seminar zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ statt. Hierzu laden gemeinsam der Landeselternausschuss der Kita in RLP (LEA), der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) sowie zahlreiche weitere rheinland-pfälzische Kreis- und Stadt-elternausschüsse ein.

Alle Eltern, Sorgeberechtigten und Akteure der Kita-Landschaft in Rheinland-Pfalz sind herzlich eingeladen und können sich über das Formular auf der LEA-Homepage unter folgendem Link zu der Online-Veranstaltung anmelden: https://www.lea-rlp.de/anmeldung.

Betretungsrecht in Hol- und Bringsituation

Auch nach dem Wegfall aller pandemiebedingten Einschränkungen kommt es immer noch in einigen rheinland-pfälzischen Kindertageseinrichtungen regelhaft zum Ausschluss der Eltern in der Hol- und Bringsituation. Dies betrifft auch viele Einrichtungen im Kreis Germersheim, wie eine Umfrage unter den Eltern gezeigt hat. Daher hat der Landeselternausschuss ein mit dem Bildungsministerium und dem Landesjugendamt abgestimmtes Schreiben verfasst, in dem das uneingeschränkte Betretungsrecht der Eltern in der Hol- und Bringsituation erklärt wird. In dem Schreiben heißt es, dass das Betretungsrecht die Regel sein und nicht erst durch die Eltern eingefordert werden muss. Pauschale, einrichtungsweite und dauerhafte Alternativlösungen wie z. B. die Abgabe im Windfang oder am Gartenzaun sind gegen den Willen der Eltern nicht zulässig. Räumliche oder andersartige organisatorische Notwendigkeiten sind durch den Träger schnellstmöglich zu beheben und stellen keine Legitimation für den Ausschluss der Eltern im Rahmen der für die Kinder so wichtigen Übergabesituationen dar.

Das Schreiben ist unter https://kea-germersheim.de/wp-content/uploads/2023/12/Betretungsrecht-der-Eltern-von-Kitas.pdf abrufbar.

VOLLVERSAMMLUNG DES KREISELTERNAUSSCHUSSES

Vorstandswahl in Germersheim

Am Donnerstag, den 14.12.2023, findet um 19 Uhr in der Aula der Berufsschule Germersheim die jährliche Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) statt. Hierzu sind alle KEA-Delegierten sowie Interessierte recht herzlich eingeladen.

Neben der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes und der Umfrageergebnisse zum aktuellen Stimmungsbild im Kreis Germersheim durch den KEA-Vorstand wird Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses (LEA), Handlungsmöglichkeiten zu Fachkräfteerhalt und –gewinnung vorstellen.

Ein wesentlicher Teil der Vollversammlung wird die Neuwahl des KEA-Vorstands sowie der LEA-Delegierten sein. Alle Eltern mit Kindern unter 14 Jahren sind recht herzlich eingeladen, sich auf Kreis- und Landesebene zu engagieren.

Bei Interesse an einer Kandidatur erhalten Interessierte nähere Informationen unter kontakt@kea-germersheim.de.

Umfrage zum Stimmungsbild in den Kindertageseinrichtungen

Die Situation in Kindertageseinrichtungen ist von zentraler Bedeutung für Familien, Kinder und die Gesellschaft als Ganzes. Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) weist regelmäßig auf die Wichtigkeit der Kitas und Horte hinsichtlich Bildung, Erziehung und Betreuung hin und möchte sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Meinungen aller Kita-Akteure angemessen berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang führt der KEA GER eine Meinungsumfrage durch, um das Stimmungsbild zur Lage in den Kindertageseinrichtungen des Landkreises Germersheim zu erheben. Die Umfrage hat das Ziel, wichtige Erkenntnisse zu erhalten, um zukünftige Arbeitsfelder zur Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung und der allgemeinen Zufriedenheit der Familien zu identifizieren und bestehende Probleme transparent zu machen.

Die Umfrage umfasst beispielsweise die Aktivierung des Maßnahmenplans in Verbindung mit der Einschränkung von pädagogischen Angeboten und der Kürzung von Betreuungszeiten. Aber auch der Fortschritt notwendiger Baumaßnahmen oder das Vorhalten bedarfsgerechter Kita-Plätze wird abgefragt.

Der KEA GER bittet alle Eltern, Sorgeberechtigten, Kita-Mitarbeitenden, Einrichtungsträger und andere Kita-Akteure, an der Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme dauert maximal 10 Minuten und ist bis zum 30. November 2023 möglich.

Die Umfrage ist ab sofort unter: https://kea-germersheim.de/umfrage/ verfügbar.

Kita-Bedarfsplanung für Förderkinder versagt auf ganzer Linie

30 Kinder warten auf einen Platz im Förderkindergarten. Und das trotz der vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Germersheim viel gelobten Bedarfsplanung. Elternvertreter fordern vom Kreisjugendamt und den Trägern von Tageseinrichtungen, ihre Verantwortung zur Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze zu übernehmen. Zudem sollen sich Eltern umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren.

„Bedauerlicherweise hat der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) erst durch Pressemitteilungen (siehe DIE RHEINPFALZ, Ausgabe Germersheimer Rundschau vom 04.07. und 07.07.2023) erfahren müssen, dass Inklusion im Bereich frühkindlicher Förderung bei uns im Landkreis ein derart großes Problem darstellt, von dem im nächsten Kindergartenjahr mindestens 30 Kinder aktiv betroffen sein werden. Dies verwundert uns doch sehr, da weder die Verwaltung des Jugendamtes noch die Vertreter der Lebenshilfe diese Problematik während der Präsentation des Bedarfsplans für das kommende Kita-Jahr den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses (JHA) und den anwesenden Bürgern gegenüber äußerten. Im Gegenteil – die Verwaltung und ein beachtlicher Anteil an Trägervertretern wurden nicht müde, die Bedarfsplanung des Kreisjugendamts in den höchsten Tönen zu loben und vermeintlich bekannte Probleme unausgesprochen zu lassen“, stellt Julia Stock, Vorsitzende des KEA GER, irritiert fest.

Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf täglich mindestens sieben Stunden durchgängige frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch richtet sich allein gegen das Kreisjugendamt, das die bedarfsgerechten Plätze so planen soll, dass Kinder mit und ohne Behinderung unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfe gemeinsam gefördert werden können, aber nicht müssen. Zudem soll die Betreuung den Eltern ermöglichen, ihre Aufgaben in der Familie und in der Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren zu können. Hierbei ist die Kreisverwaltung allerdings auf die Kooperation der Träger der Tageseinrichtungen angewiesen.

Kindertagesbetreuung gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben, die jede Ortsgemeinde unabhängig von der Haushaltslage erfüllen muss. Seit Jahren werden die Betriebserlaubnisse der Tageseinrichtungen stets erweitert, ohne einen räumlichen Ausgleich zu schaffen, weil die Verantwortlichen hoffen, über Aussitzen und Hinhalten einem Kitaplatz-Ausbau aus dem Weg gehen zu können. Weniger volle Einrichtungen kämen allen zugute – den Kindern mit und ohne Behinderung und auch den Fachkräften. Um das zu erreichen, ist allerdings die gesamte Verantwortungsgemeinschaft gefragt: Das Kreisjugendamt muss nun endlich aufgrund der aufgekommenen Diskrepanzen die individuellen Bedarfe der Familien ermitteln, damit eine taugliche Bedarfsplanung die Basis zur Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze ermöglicht.

Träger könnten beispielsweise durch Zusammenschlüsse zu Trägerverbänden gemeinsam ihrer Verantwortung nachkommen und sich gegenseitig durch Schaffung von ortsgemeindeübergreifenden, integrativen Betreuungsgruppen und Anstellung gemeinsamer Vertretungskräfte unterstützen. Eltern sollten sich bei fehlenden Betreuungsplätzen für ihre Kinder und daraus resultierenden Einschränkungen in ihrer Lebensgestaltung umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren und sich, wenn die notwendigen Bedarfe nicht gedeckt werden, durch einen juristischen Beistand im Einzelfall beraten lassen.

Behinderungsbedingte Mehrbedarfe können durch Abfrage bei den Eltern frühzeitig in die Bedarfsplanung des Landkreises einfließen

„Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass eine jährliche Bedarfsabfrage bei den Eltern frühzeitiger und umfassender als bisher den behinderungsbedingten Mehrbedarf aufdecken und eine bedarfsgerechte Planung ermöglichen würde. Leider wurde der entsprechende Antrag des KEA von der Mehrheit der JHA-Mitglieder, insbesondere von der Verwaltung des Jugendamtes sowie den anwesenden Trägervertretern und Kita-Leitungen vehement abgelehnt“, so Stock. Man sehe keinen Mehrwert, da Kita-Leitungen die Bedarfe erkennen, reflektieren und weiterleiten. Außerdem wüssten Eltern aufgrund von Informationen über viele Kanäle, wo sie ihre Bedarfe anmelden sollen. „Wenn diese optimistischen Annahmen der Realität entsprechen, woher kommt dann dieses immense Defizit an Betreuungsplätzen für Förderkinder?“ stellt Stock die Aussagen der JHA-Mitglieder in Frage.

Plötzlich fehlende Plätze haben nichts mit Wartezeiten für die notwendige Diagnostik oder der Möglichkeit der inklusiven Betreuung in Regeleinrichtungen zu tun. Fehlende Plätze liegen eindeutig in der Bedarfsplanung sowie in der mangelnden Bereitschaft zur Umsetzung begründet. „Wenn Jugendamt und Träger sich gemeinsam darin einig sind, dass weniger Kinder in einer Einrichtung für die Schaffung von integrativen Gruppen einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, den weder der Landkreis noch die Ortsgemeinden tragen möchten, dann liegt es an uns Bürgern in den Ortsgemeinden und im Landkreis daran etwas zu ändern. Nicht betroffen zu sein ist pures Glück – es entbindet uns aber nicht von unserer gesellschaftlichen Verantwortung, uns für Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder einzusetzen“, ruft die Vorsitzende des KEA abschließend zu mehr Unterstützung für die betroffenen Kinder und deren Familien auf.

Online-Veranstaltung: Eltern mit Migrationshintergrund im KiTa-System

Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) lädt gemeinsam mit den Stadtelternausschüssen Frankenthal (StEA FT) und Koblenz (StEA KO) alle Eltern, Fachkräfte und Interessierten des Kita-Umfelds zu einem kreisübergreifenden Online-Informationsabend am 26.06.2023 um 19:30 Uhr zum Thema „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft: Eltern mit Migrationshintergrund im KiTa-System“ ein.

Kinder werden immer früher und länger in Tageseinrichtungen betreut. Damit sie nicht in zwei voneinander getrennten Welten aufwachsen, ist es essentiell, dass Eltern und pädagogische Fachkräfte ständig miteinander im Dialog sind. Die Beziehung der wichtigsten Vertrauenspersonen des Kindes sollte von gegenseitigem Respekt, intensiven Gesprächen, Kooperation auf Augenhöhe, Offenheit, Interesse und Mitwirkung geprägt sein. In der Praxis ist die Ausgestaltung jedoch häufig von Herausforderungen geprägt, insbesondere wenn unterschiedliche Sprachen und Kulturen aufeinandertreffen.

Beata Kosno-Müller, Ehrenvorsitzende des Landeselternausschusses, wird aus ihrem reichen Erfahrungsschatz aus vielen Jahren als Elternvertreterin gemeinsam mit den Teilnehmern Möglichkeiten erarbeiten, um alle Familien besser in den KiTa-Alltag zu integrieren und so zum Wohle der Kinder eine lebendige Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu etablieren.

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über ein Online-Formular unter https://kea-germersheim.de/veranstaltung. Die Zugangsdaten werden im Anschluss an die Anmeldung automatisch per Mail verschickt.
Kreiselternausschuss Germersheim: kontakt@kea-germersheim.de

Hintergrundinformationen: Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) ist die gemäß § 12 KiTaG gewählte, örtliche Vertretung von Eltern der über 7.000 Kita-Kinder in den 90 Kindertagesstätten im Landkreis Germersheim. Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter:innen, Erzieher:innen, Kita-Leitungskräfte, Trägervertreter:innen, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld. Homepage: www.kea-germersheim.de