Keine Elternbeiträge für Familien!

Wir dürfen unsere Zukunft nicht verspielen!

Wie verzweifelt müssen Kommunen sein, wenn sie tatsächlich auf die Idee kommen, Kinder in ihrem Recht auf frühkindliche Bildung beschränken zu wollen? Vor kurzem konnte man in der Presse lesen, dass ein Kommunalpolitiker aus Freisbach Elternbeiträge für Kita-Plätze fordert. Es mag ja sein, dass der Haushalt mancher Kommune in einem desolaten Zustand ist und nicht nur finanzielle Mittel für „die Kita“ bereitgestellt werden können. Auch andere „Baustellen“ benötigen dringend Gelder. Irgendwann macht sich ein jahrelanger Investitionsstau schlicht bemerkbar.

Um im Kita-Bereich zu bleiben, hier hat sich spätestens seit 2013 abgezeichnet, dass flächendeckend mehr Ganztagsplätze benötigt werden. Das kam genauso wenig plötzlich und unerwartet wie die Tatsache, dass Gebäude hin und wieder saniert werden müssen.

Die Kindertagesbetreuung ist heute mehr denn je ein wichtiger Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenlebens als Basis unserer Demokratie. Zusätzlich ist sie eine wichtige Säule für die Vereinbarkeit für Familie und Beruf. Kindertagesbetreuung spielt in der Armutsprävention unbestritten sowohl kurz-, mittel- als auch langfristig eine wichtige Rolle.

Nicht zu vernachlässigen ist auch das Recht der Kinder auf Bildung und freie Entwicklung, unabhängig vom sozioökonomischen Status oder der finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Hier sind die Gesellschaft und die Politik in der Pflicht, für alle Kinder gleichwertige Bildungschancen zu ermöglichen. Aus gutem Grund ist die Schulausbildung in Deutschland kostenfrei und steht allen offen; hier fordert auch niemand ein „Schulgeld“.

Alle finanzkräftigen Eltern zahlen genauso wie kinderlose für die Betreuung der Kinder. Das System, über das dieses im Sinne eines Solidaritätsprinzips gewährleistet wird, bezeichnet man als „Steuern“. Jeder nach seiner Leistungsfähigkeit beteiligt sich an der Finanzierung der staatlichen Aufgaben. Eine „Sondersteuer“ für Familien, die lehnen wir allerdings ab – und genau das sind Kita-Beiträge.

Nicht zu vernachlässigen sind auch die langfristigen gesamtgesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen. So würden sich die zur Verfügung stehenden Familieneinkommen hierdurch deutlich schmälern. Dies hat auch Einfluss auf die Entscheidung ob und inwieweit die Eltern einer Erwerbstätigkeit weiter nachgingen. Es werden tradierte Rollenmuster forciert und in Zeiten eines bestehenden Fachkräftemangels die wirtschaftliche Situation weiter in vielen Bereichen verschärft, denn auch Eltern sind Fachkräfte.

Oft ist das Thema Kita ein unliebsames Anhängsel der Ortspolitik. Tiefgreifende Expertise und der Wille sich mit dem System und der Gesetzeslage auseinanderzusetzen wäre wünschenswert. Hieran mangelt es allerdings vielerorts. Lösungen wie Zweckverbände und ausreichende Qualifizierung der Trägerschaften sollten dringend diskutiert werden. Auch um vor allem die ehrenamtlich tätigen Bürgermeister zu entlasten, sodass mehr Ressourcen für eine qualitativ gute Dorfentwicklung generiert werden.

Jede Investition in und für unsere Kinder, ist eine Investition in die Zukunft aller!

Einladung zur Vollversammlung am 04.12.2024 um 19:30 Uhr

Am Mittwoch, 04.12.2024 findet um 19:30 Uhr in der Aula der Berufsbildenden Schule Germersheim, Paradeplatz 8, 76726 Germersheim, Eingang „Ritter-von-Schmauß Straße“ gegenüber „An der Grabenwehr“, die Vollversammlung der KEA-Delegierten im Landkreis Germersheim statt. Die 90 Kitas und Horte entsenden jeweils zwei Delegierte und zwei Ersatz-Delegierte in die Interessenvertretung der Eltern auf Kreisebene zu dieser Vollversammlung.

Der Vorstand wird in dieser Versammlung über seine Arbeit des letzten Jahres berichten. Es werden die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA) nebst Ersatzdelegierten gewählt und da unser Vorstand aktuell vier vakante Plätze hat, können auch diese besetzt werden. Herzlich eingeladen sind neben den Delegierten alle interessierten Eltern. Wer sich zur Wahl stellen möchte, kann dies auch vorab gern per E-Mail tun, bitte benannt ob als KEA-Vorstandsmitglied oder LEA-Delegierter.

Stimmberechtigt sind alle in den konstituierenden Sitzungen neu gewählten KEA-Delegierten der neu zusammengesetzten Elternausschüsse, die bis dahin von den Trägern an das Jugendamt gemeldet wurden. Sollten noch keine „neuen“ KEA-Delegierte gemeldet sein, sind die „alten“ Delegierten stimmberechtigt.

Da es in der Meldekette leider zu Verzögerungen oder Fehlern kommen kann, bitten wir nochmals ausdrücklich darum, die KEA-Delegierten bei der Meldung an das Jugendamt in „cc“ zu setzen. Wir, der Vorstand des Kreiselternausschusses Germersheim, erhalten eine Liste vom Jugendamt. Nur wer korrekt (richtiger Name, richtige Adresse und richtiges Amt!) auf dieser Liste steht, ist stimmberechtigt. Hierauf haben wir keinen Einfluss.

Da eine personalisierte Einladung erst sehr kurzfristig erfolgen kann, möchten wir jetzt schon einmal allen den Termin bekannt geben.

Euer KEA-Vorstand

Der Kreiselternausschuss (KEA): Zusammensetzung – Aufgaben – Themen

Aufbau der Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz: Die Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz findet seit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes auf allen Ebenen statt:

In der Kita (Elternausschuss, EA)

Im Jugendamtsbezirk (Kreiselternausschuss, KEA oder StEA)

Auf Landesebene (Landeselternausschuss, LEA) 

Wer oder was ist der KEA? Er ist die Vollversammlung der KEA-Delegierten und der Vorstand. Die Eltern und Sorgeberechtigten wählen bei der Elternversammlung den Elternausschuss (EA) ihrer Kita. Bereits in der konstituierenden Sitzung wählt der EA (im Kreis Germersheim 90 Kitas und Horte) zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte, welche die Kita auf der Vollversammlung vertreten. Die KEA-Vollversammlung wählt dann ihren Vorstand (aktuell 6 Personen, Amtszeit bis Dezember 2025).

Zusammensetzung: KEA-Versammlung („KEA-Parlament“)

Ist das höchste beschlussfassende Organ der Kita-Eltern im Jugendamtsbezirk und berät über grundsätzliche Fragen. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes entgegen, kann Vorstände wählen und abwählen. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Jeder Delegierte und der Vorstand können Anträge stellen. Beschlüsse sind gültig mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Einberufung durch den Vorstand oder auf Antrag von 20% der Delegierten.

KEA-Vorstand („KEA-Regierung“)

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den KEA nach außen. Er entsendet die Mitglieder in die Gremien des Kreises (müssen nicht zwingend im Vorstand sein, ist aber sinnvoll) und trifft inhaltliche Entscheidungen für den KEA, solange eine Angelegenheit nicht durch die Versammlung beschlossen wurde. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl und beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit eines Mitglieds endet vorzeitig, wenn es kein Kind mehr unter 14 Jahren mit Wohnsitz im Jugendamtsbezirk hat, durch Rücktritt oder durch Abwahl.

Aufgaben und Kompetenzen

Der KEA ist die gesetzliche Interessenvertretung der Kita-Eltern gegenüber Jugendamt, Trägerorganisationen, Politik und Öffentlichkeit. In seine Zuständigkeit fällt die Bearbeitung einrichtungsübergreifender Themen. Er ist Ansprechpartner und Vermittler für Elternausschüsse, Kitas und Träger. Er berät und unterstützt Elternausschüsse. Er vertritt durch Delegierte die Interessen der Kita-Eltern des Jugendamtsbezirks im Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz.

Mitwirkung und Anhörungsrecht in Kreisgremien

Der KEA benennt ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (JHA) des Jugendamtsbezirks. Alle wichtigen Kita-politischen Entscheidungen werden im JHA besprochen. Seit 01.07.2021 hat der KEA dort ein eigenes Antragsrecht.

Der KEA soll in allen wesentlichen Fragen, die alle oder mehrere Kitas im Kreis betreffen wie Bedarfsplanung, Sozialraumbudget, Gebührensatzung, Regelungen zur Vergabe von Plätzen etc. gehört werden. Es soll einen regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung des Jugendamtes geben.

Vollständiger Verteiler der Elternvertretungen

Durch die Elternmitwirkungsverordnung neu eingeführt, kann der neue KEA erstmals beim Jugendamt (zuständig für Adressverwaltung) stetig den aktuellen Elternvertretungs-Verteiler für seine Arbeit abrufen: Alle Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden der Elternausschüsse der Kitas im Jugendamtsbezirk und alle KEA-Delegierten, stellvertretenden KEA-Delegierten.