Unter dem Motto „Hinschauen statt wegschauen!“ fand am Abend des 12. März 2026 eine große Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Sexualisierte Gewalt erkennen und dagegen handeln“ statt. Rund 600 Eltern, Trägervertreter und Fachkräfte nahmen an der Veranstaltung teil.
Initiiert wurde die Veranstaltung vom Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße. Gemeinsam mit den Kreiselternausschüssen Germersheim, Bad Dürkheim, Mainz-Bingen und Bad Kreuznach sowie dem Stadtelternausschuss Trier wurde die Informationsveranstaltung organisiert und durchgeführt. Durch diese enge Zusammenarbeit der Elternvertretungen konnte ein breites Informationsangebot geschaffen und eine große Zahl an Teilnehmern erreicht werden. Die Veransstaltung war für alle Interessierten kostenfrei. Bereits im Vorfeld stieß die Veranstaltung auf großen Zuspruch und wurde auch in der regionalen und überregionalen Presse angekündigt.
Sexualisierte Gewalt an Kindern ist ein ernstes gesellschaftliches Problem, das in vielen Formen auftreten kann und häufig lange unentdeckt bleibt. Zuletzt hat der mutmaßliche Missbrauch in einer Kindertagesstätte im Kreis Südliche Weinstraße bundesweit große Besorgnis und Betroffenheit ausgelöst.
Den fachlichen Auftakt gestaltete Franziska Bürker, Expertin für Kinderschutz. Sie präsentierte eindrückliche Zahlen und Fakten zur Situation in Deutschland: Durchschnittlich 54 Kinder und Jugendliche werden täglich Opfer sexuellen Missbrauchs. Dabei handelt es sich jedoch nur um das sogenannte „polizeiliche Hellfeld“, also um Fälle, die tatsächlich angezeigt werden.
In ihrem Vortrag erläuterte Bürker die Situation betroffener Kinder, mögliche Warnsignale sowie konkrete Hinweise zur Prävention. Sie machte deutlich, dass Gefahren nicht nur im digitalen Raum bestehen. Auch scheinbar harmlose Dinge wie Freundschaftsbücher oder personalisierte Kleidung und Rucksäcke können persönliche Informationen über Kinder preisgeben, die für Fremde zugänglich sind.
Ein wichtiger Hinweis der Expertin betraf den Umgang mit möglichen Verdachtsfällen: Eltern und Fachkräfte sollten keine Suggestivfragen stellen, da diese Aussagen von Kindern beeinflussen und im schlimmsten Fall vor Gericht nicht mehr verwertbar sein können. Ihr Rat lautet daher klar: Kindern Raum geben zu erzählen und aufmerksam zuhören.
Im Anschluss gab Christian Stecker vom Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße einen Überblick über Meldewege und wichtige Anlaufstellen. Er betonte insbesondere die Verantwortung von Fachkräften, mögliche Vorfälle zu melden. Sollte ein Träger Hinweise nicht ausreichend ernst nehmen, steht Fachkräften ebenso wie Eltern auch der Weg zur Polizei offen.
Einblicke in die praktische Arbeit der Strafverfolgung gab anschließend Staatsanwältin Elsa Collenburg. Sie schilderte anschaulich den Ablauf eines Verfahrens – von der ersten Meldung bei der Polizei bis hin zum Gerichtsprozess – und gab dabei viele Hintergrundinformationen. Besonders wichtig sei für betroffene Familien der Hinweis auf die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung, die kostenfrei in Anspruch genommen werden kann und während eines Gerichtsverfahrens wichtige Unterstützung bietet.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Jasmin Pohl vom Stadtelternausschuss Trier. Während der gesamten Veranstaltung nutzten zahlreiche Teilnehmende den Chat, um Fragen zu stellen. Im Hintergrund unterstützten Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Kreiselternausschüsse Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim, Mainz-Bingen und Bad Kreuznach bei der Betreuung des Chats und bündelten die Fragen der Teilnehmenden für die Referentinnen und Referenten.
Die große Teilnehmerzahl und das rege Interesse zeigen deutlich, wie wichtig Informations- und Aufklärungsangebote zu diesem sensiblen Thema sind. Gleichzeitig verdeutlicht die Veranstaltung, welchen wichtigen Beitrag die Kreis- und Stadtelternausschüsse durch ihr gemeinsames Engagement für Aufklärung, Prävention und Vernetzung leisten können.
Aufgrund der hohen Anmeldezahlen war es erforderlich, für die Durchführung der Veranstaltung ein kostenpflichtiges Meetingtool-Upgrade (ca. 160 €) zu buchen. Am Ende der Veranstaltung riefen die Organisatoren daher zu freiwilligen Spenden auf, um diese Kosten nicht privat tragen zu müssen. Auch hier zeigte sich eine überwältigende Resonanz: Bereits am Veranstaltungsabend gingen Spenden in Höhe von 550 € ein. Der über die entstandenen Kosten hinausgehende Betrag wird an den Verein „Gegen Missbrauch e.V“. weitergeleitet.
Bei Rückfragen oder weiterem Informationsbedarf können sich interessierte Eltern und Fachkräfte gerne auch an den Kreiselternausschuss GER wenden.
Aufgrund der aktuellen Ereignisse in der Region hat sich der KEA GER mit weiteren Kreis- und Stadtelternausschüssen zusammengeschlossen und lädt alle Eltern, Fachkräfte, Träger und sonstige Interessierten zur einem Online-Infoabend ein:
Hinschauen statt Wegschauen! Von Offensichtlichem und Unerwartetem Sexualisierte Gewalt erkennen und dagegen handeln! Online-Informationsveranstaltung für Eltern und Fachkräfte
Donnerstag, 12. März 2026 Beginn: 20 Uhr online
Sexualisierte Gewalt an Kindern ist ein ernstes gesellschaftliches Problem, das in vielen Formen auftreten kann. Der Fall im Kreis Südliche Weinstraße zeigt umso deutlicher wie aktuell diese Thematik ist. Jedes Jahr sind zahlreiche Kinder und Jugendliche betroffen, und die Auswirkungen sind oft tiefgreifend und langanhaltend. Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft dieses Thema offen ansprechen, um Betroffenen zu helfen und Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.
Die Veranstaltung zielt darauf ab, die Wahrnehmung für die verschiedenen Facetten sexualisierter Gewalt zu schärfen. Wir möchten über die Anzeichen und Symptome informieren, die auf eine solche Gewalt hinweisen können, und darüber, wie wir unsere Kinder davor schützen können. Aber auch Hilfestellung geben wie im Fall eines Verdachts damit umgegangen werden soll und wie etwaige Meldesysteme funktionieren. Hierzu wird unter anderem Franziska Bürker als Expertin für Kinderschutz und Kinderrechtesowie Staatsanwältin Elsa Collenburg referieren.
Die Zugangsdaten werden Ihnen wenige Tage vor der Veranstaltung automatisch per Mail zugeschickt.
Seit einigen Jahren ist es in aller Munde und auch regelmäßig in der Presse zu lesen (z.B. hier): Durch das neue Kita-Gesetz sei die Finanzierung der Kitas in freier Trägerschaft nicht mehr leistbar und ohne Eigenanteil des Trägers nicht mehr sichergestellt. Insbesondere die großen freien Träger, die Kirchen, leiden unter der Mehrbelastung, die durch das neue Kita-Gesetz auf sie zu gekommen sei. Die Folge: Gebäude werden noch weniger instandgehalten als die Jahre zuvor oder abgegeben, es mangelt an Ausstattung für den Kita-Alltag und auch beim Personal wird häufig mit fehlender Finanzkraft und ausbleibender Refinanzierung argumentiert.
Unstrittig ist, dass das “neue” Kita-Gesetz, welches 2019 verabschiedet wurde, einige Dinge strukturell verändert hat. Diese Veränderungen waren sicher, in Abhängigkeit der Perspektive, nicht alle positiv. Doch was steckt im Detail dahinter, wenn man hört oder liest, durch das neue Kita-Gesetz seien die freien Träger nun finanziell überlastet?
Hierzu ist ein Blick in das oft erwähnte Kita-Gesetz erforderlich. Dort heißt es in §5 Abs (2): Der Träger der Einrichtung muss bereit und in der Lage sein, eine bedarfsgerechte und geeignete Einrichtung zu schaffen und eine angemessene Eigenleistung zu erbringen.
Dieser Grundsatz ist allerdings keine Erfindung des Kita-Gesetzes. Bereits in der Fassung von 1990 (!) ist im Sozialgesetzbuch VIII (also auf bundesrechtlicher Ebene) definiert, welche Voraussetzungen ein freier Träger der Jugendhilfe, also auch ein freier Kita-Träger, erfüllen muss, um überhaupt als solcher anerkannt werden zu können. Dort ist in § 74 Abs 1 unter den fünf genannten Aspekten auch wortwörtlich die angemessene Eigenleistung aufgeführt. Das Kita-Gesetz von 2019 übernimmt somit lediglich eine fast 30 Jahre alte Formulierung des SGB VIII.
Wurde der Eigenanteil des Trägers durch das Kita-Gesetz 2019 höher?
Um diese Frage beantworten zu können, muss man das Kita-Gesetz 1991 mit dem von 2019 vergleichen. Das alte Gesetz enthielt konkrete Zahlenwerte und Regelungen, welchen Anteil der Personalkosten der Träger als Eigenleistung zu erbringen hat. Diese wurden anhand der Angebotsstruktur berechnet, betrugen aber grundsätzlich für freie Träger zwischen 10% und 12,5%. Geschuldet dem Umstand, dass diese Vorgaben als sogenannte “Soll-Vorschrift” formuliert waren, blieb dabei ein Verhandlungsspielraum zwischen Jugendämtern und freien Trägern, sodass es vielfältige individuelle Regelungen gab. Zusätzlich bestanden “Nebenvereinbarungen” zwischen freien Trägern und den Gemeinden, die die Träger zusätzlich entlasteten. Mit dem Gesetz 2019 entfielen also unverbindliche Empfehlungen. Das Bildungsministerium begründet dies in einem Faktenpapier wie folgt:
Im Gesetzgebungsverfahren zum Kita-Gesetz wurde die Frage der Festlegung des Trägeranteils intensiv diskutiert. Das Land hatte angeboten, die Finanzierungsanteile der kommunalen Spitzenverbände und freien Träger landesweit einheitlich zentral zu regeln. Die Diskussionen mit den Beteiligten haben allerdings gezeigt, dass es nicht möglich war, sich auf eine landesweit gültige Höhe festzulegen. Zum einen wurden von den Beteiligten die jeweiligen Besonderheiten der Träger und unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort als Begründung angeführt, zum anderen der Verweis auf ein Fachgutachten, das besonders die jeweilige und individuelle „Angemessenheit“ eines Trägeranteils herausstrich. Aus diesen Gründen bildet das Kita-Gesetz die schon damals übliche Praxis ab, vor Ort einen spezifischen Trägeranteil festzulegen.
Viele Kommunen traten 2021 die Verhandlungen über den Trägeranteil an die kommunalen Spitzenverbände (Gemeinde- und Städtebund, KommZB) ab. Diese sollten mit den Landesverbänden der freien Träger eine landesweit gültige Regelung aushandeln. Die Verhandlungen dieser Spitzenverbände wurden zunächst nach zwei Jahren als “ergebnislos” beendet. Erst über ein Jahr später, im März 2024, wurde dann eine zeitlich befristete Übergangsvereinbarung verkündet. Diese Übergangsvereinbarung hatte Gültigkeit bis Ende 2024 und ist ohne eine Folgevereinbarung ausgelaufen. Es besteht also weiterhin Unsicherheit darüber, wie die Finanzierung künftig geregelt wird. Diese Situation belastet Träger und Kommunen gleichermaßen — und erschwert eine verlässliche Planung erheblich. Eine Vereinbarung über die Verteilung der Kosten zu finden, ist aber weiterhin die Aufgabe der Träger und Kommunen.
Wie hoch sind die Personalkosten der freien Träger aktuell?
Unabhängig der individuellen Vereinbarungen zwischen Kommune und Träger gewährt das Land Rheinland-Pfalz Zuschüsse zu den Personalkosten in Höhe von 47,2%. Diese umfassen die Vergütung selbst, tarifliche Sonderleistungen, Sozialversicherung, zusätzliche Altersvorsorge und Fortbildung des pädagogischen Personals, der Fachberatung sowie der Angestellten im Wirtschaftsdienst (Küchen- und Reinigungskräfte). Aufgrund der übergangsweisen Rahmenvereinbarung gelten zudem aktuell folgende Regelungen:
Kirchliche Träger erhalten 102,5% der Personalkosten erstattet (99% Personalkosten + 3,5% für sonstige notwendige Kosten inkl. Energie- und Heizkosten)
sonstige Freie Träger erhalten 100% der Personalkosten erstattet.
Die Differenz zum Landesanteil übernimmt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also das jeweilige Jugendamt des Landkreises oder der Stadt. Dies umfasst auch eingesetzte Vertretungskräfte!
Und die Sachkosten?
Die Regelung im Kita-Gesetz von 1991 zu den Sachkosten lautete: §14 — Die laufenden Sachkosten der Kindertagesstätte sind vom Träger der Kindertagesstätte aufzubringen. Laufende Sachkosten im Sinne dieses Gesetzes sind alle Aufwendungen, die nicht Personalkosten nach § 12 Abs. 1 sind.
Gleichzeitig galt — und gilt auch weiterhin‑, dass sich Gemeinden sowie Landkreise/Städte an den Betriebskosten einer Kita (inklusive Bau- und Ausstattungskosten) beteiligen müssen. Eine Veränderung der Grundsystematik hat durch das Kita-Gesetz 2019 also nicht stattgefunden. Konkrete Vorgaben, wie hoch diese Beteiligung ausfallen müsse, gab es auch in der Vergangenheit nicht.
Zusammenfassend lässt sich also zum Thema Sachkosten festhalten, dass es keine Veränderung der Kostenverteilung durch das Kita-Gesetz gab. Es ist und bleibt “Verhandlungssache” zwischen Träger, Gemeinde und Landkreis/Stadt welche Kosten von wem (mit)getragen werden.
Auch wenn für Eltern vielleicht nicht ganz nachvollziehbar ist, warum der Entfall einer Vorgabe zu solchen Problemen führen kann, scheint es aus Sicht der Verantwortlichen auf kommunaler sowie auf kirchlicher Seite dennoch eines zu sein. Dies verdeutlicht eine kürzlich veröffentlichte Stellungnahme der Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Pfalz sowie der evangelischen und katholischen Kirche. Dort wird in der “Landauer Erklärung” formuliert, dass die bestehende Gesetzeslage zu erheblichen Problemen vor Ort führt. Ein Effekt sei, dass die Trägervielfalt unter der nicht auskömmlichen Finanzierung leidet. Dieses Argument ist absolut nachvollziehbar. Während die Kirchen u.a. durch die Kirchensteuer eine Einnahmequelle haben, aus denen sie den Eigenanteil für den Betrieb einer Kita bereitstellen können, stellt sich die Frage, wie andere, kleinere freie Träger diesen aufbringen sollen. Das spiegelt sich auch ganz deutlich in der Trägerstruktur wieder: 92,5 % der Kitas in Rheinland-Pfalz sind in Trägerschaft der Gemeinde oder der Kirche. Eine echte Vielfalt ist das nicht.
Die allgemeinen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre sind vermutlich niemandem entgangen. Es dürfte nachvollziehbar sein, dass diese sich direkt und indirekt auch auf die Betriebskosten einer Kita auswirken. Die kommunalen Haushalte stehen ebenfalls massiv unter Druck, die finanzielle Ausstattung reicht vielerorts gerade so für die Pflichtaufgaben. Während die Kommunen zum Betrieb der Kitas verpflichtet sind und kaum eine andere Möglichkeit haben, als die erforderlichen finanziellen Mittel für die Kitas bereit zu stellen, setzen die Kirchen seit Jahren zusätzlich den Rotstift an. So hatte das Bistum Speyer bereits 2022 angekündigt, 46% der Ausgaben für Kitas einsparen zu wollen. Dieses Ziel soll unter anderem durch den Verkauf der teils maroden Kita-Gebäude an die Gemeinden oder den Zusammenschluss der 230 Kitas im Bistum zu einem einzigen Trägerverband erreicht werden.
Auch die evangelische Landeskirche der Pfalz geht ähnliche Wege. Ungefähr auf die Hälfte will man die Gesamtausgaben bis 2035 reduzieren. Hierfür ist eine massive Strukturreform angedacht, die auch den Bereich der Kitas treffen wird. Analog zu dem Vorbild der katholischen Kita-gGmbH´s sollen ab 2030 alle Kitas der Landeskirche unter einem großen Trägerverband geführt werden. Das spart Personal und Verwaltungsstrukturen.
Ähnliche, durchaus mögliche und sinnvolle Zusammenschlüsse gemeindeeigener Kitas, z.B. durch kommunale Zweckverbände sind leider die Ausnahme.
Politische Uneinigkeit darf nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden!
Betrachtet man die Argumente der Träger und Kommunen, sind diese alle nachvollziehbar. Die öffentlichen Ausgaben kennen seit Jahren nur einen Weg: Steil nach oben. Davon betroffen sind auch die Kosten für Kinder- und Jugendhilfe. Die Kirchen stehen durch steigende Kosten und sinkende Einnahmen ebenfalls vor großen Herausforderungen.
Zur Komplexität des Kita-Systems kommen rechtsstaatliche Grundlagen hinzu, die oftmals keine einfachen Lösungen zulassen und weit über das Kita-Gesetz von RLP hinaus gehen. Neben Subsidaritäts- oder Konnexitätsprinzip müssen bundesrechtliche Regelungen, Selbstverwaltungspflicht der Kommunen, Trägerautonomie und vieles mehr berücksichtigt werden. Im Gegensatz zur Schule gibt es im Kita-Bereich auch nicht “die eine” verantwortliche Person oder Behörde. Die Aufgaben und Verantwortungen sind breit verteilt.
Am Ende gibt es einen Personenenkreis, dem all diese komplexen Zusammenhänge völlig egal sind. Die Kinder brauchen ein stabiles Umfeld, in dem es auch den wichtigsten Bezugspersonen in ihrem jungen Lebensalltag — nämlich Eltern und Kita-Personal — gut geht. Ständige Personalnot, Notbetreuung und mangelnde Ausstattung stehen diesem Zustand entgegen. Die Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen, kann nicht nur Aufgabe der ehrenamtlichen Bürgermeister, der Kommunen und Träger sein. Auch Land und Bund müssen ihren Beitrag dazu leisten. Subsidiaritätsprinzip bedeutet nämlich auch, dass übergeordnete staatliche Ebenen eingreifen, wenn die Möglichkeiten der Ebenen darunter nicht ausreichen.
Es ist also erforderlich, dass sich die Verantwortlichen einig werden, und zwar auf allen (politischen) Ebenen. Der Appell im Namen der Kinder lautet:
Am 1. Dezember 2025 fand um 20 Uhr die landesweite Online-Veranstaltung „Klar in der Rolle – stark im Miteinander“ statt – ein gemeinsames Angebot des Kreiselternausschuss Germersheim und zehn weiterer Stadt- und Kreiselternausschüsse in Rheinland-Pfalz. Mit fast 200 Teilnehmenden war das Format ein voller Erfolg und zeigt deutlich, wie groß der Bedarf an Austausch und Orientierung zu den Aufgaben von Eltern und Elternausschüssen in Kindertagesstätten ist.
Die drei Referentinnen führten in einem rund zweistündigen, lebhaften Vortrag durch die zentralen Themen rund um die Rolle von Eltern und Elternvertretungen in Kitas. Sie erläuterten praxisnah, welche Rechte, Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten Elternausschüsse im Kita-Alltag haben und wie eine konstruktive Zusammenarbeit mit Trägern, Leitungskräften und Teams gelingt.
Das große Interesse spiegelte sich in zahlreichen Fragen und Praxisbeispielen wider, die sowohl im direkten Austausch als auch über den Chat gestellt wurden. Die interaktive Gestaltung sorgte für eine angenehme, offene Atmosphäre, in der Unsicherheiten geklärt und wertvolle Impulse für die Praxis vermittelt werden konnten.
Besonders deutlich wurde der Wunsch der Teilnehmenden nach einer Fortsetzung des Formats. Dieser Bitte werden die Veranstalter gerne nachkommen: Eine Folgeveranstaltung ist bereits in Planung.
Der KEA Germersheim und die beteiligten Stadt- und Kreiselternausschüsse bedanken sich herzlich bei allen Teilnehmenden und den engagierten Referentinnen. Gemeinsam setzen sie sich weiterhin dafür ein, Eltern und Elternvertretungen in ihrer wichtigen Rolle zu stärken und die Qualitätsentwicklung der Kitalandschaft aktiv zu fördern.
Aufbau der Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz: Die Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz findet seit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes auf allen Ebenen statt:
In der Kita (Elternausschuss, EA)
Im Jugendamtsbezirk (Kreiselternausschuss, KEA oder StEA)
Auf Landesebene (Landeselternausschuss, LEA)
Wer oder was ist der KEA? Er ist die Vollversammlung der KEA-Delegierten und der Vorstand. Die Eltern und Sorgeberechtigten wählen bei der Elternversammlung den Elternausschuss (EA) ihrer Kita. Bereits in der konstituierenden Sitzung wählt der EA (im Kreis Germersheim 90 Kitas und Horte) zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte, welche die Kita auf der Vollversammlung vertreten. Die KEA-Vollversammlung wählt dann ihren Vorstand (aktuell 6 Personen, Amtszeit bis Dezember 2025).
Ist das höchste beschlussfassende Organ der Kita-Eltern im Jugendamtsbezirk und berät über grundsätzliche Fragen. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes entgegen, kann Vorstände wählen und abwählen. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Jeder Delegierte und der Vorstand können Anträge stellen. Beschlüsse sind gültig mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Einberufung durch den Vorstand oder auf Antrag von 20% der Delegierten.
KEA-Vorstand („KEA-Regierung“)
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den KEA nach außen. Er entsendet die Mitglieder in die Gremien des Kreises (müssen nicht zwingend im Vorstand sein, ist aber sinnvoll) und trifft inhaltliche Entscheidungen für den KEA, solange eine Angelegenheit nicht durch die Versammlung beschlossen wurde. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl und beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit eines Mitglieds endet vorzeitig, wenn es kein Kind mehr unter 14 Jahren mit Wohnsitz im Jugendamtsbezirk hat, durch Rücktritt oder durch Abwahl.
Aufgaben und Kompetenzen
Der KEA ist die gesetzliche Interessenvertretung der Kita-Eltern gegenüber Jugendamt, Trägerorganisationen, Politik und Öffentlichkeit. In seine Zuständigkeit fällt die Bearbeitung einrichtungsübergreifender Themen. Er ist Ansprechpartner und Vermittler für Elternausschüsse, Kitas und Träger. Er berät und unterstützt Elternausschüsse. Er vertritt durch Delegierte die Interessen der Kita-Eltern des Jugendamtsbezirks im Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz.
Mitwirkung und Anhörungsrecht in Kreisgremien
Der KEA benennt ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (JHA) des Jugendamtsbezirks. Alle wichtigen Kita-politischen Entscheidungen werden im JHA besprochen. Seit 01.07.2021 hat der KEA dort ein eigenes Antragsrecht.
Der KEA soll in allen wesentlichen Fragen, die alle oder mehrere Kitas im Kreis betreffen wie Bedarfsplanung, Sozialraumbudget, Gebührensatzung, Regelungen zur Vergabe von Plätzen etc. gehört werden. Es soll einen regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung des Jugendamtes geben.
Vollständiger Verteiler der Elternvertretungen
Durch die Elternmitwirkungsverordnung neu eingeführt, kann der neue KEA erstmals beim Jugendamt (zuständig für Adressverwaltung) stetig den aktuellen Elternvertretungs-Verteiler für seine Arbeit abrufen: Alle Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden der Elternausschüsse der Kitas im Jugendamtsbezirk und alle KEA-Delegierten, stellvertretenden KEA-Delegierten.
Am 19. Januar 2024 fand eine hochkarätig besetzte Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ statt. Der Referent Andreas Winheller (Ehrenvorsitzender des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz) und die beiden Expertinnen Xenia Roth und Julia Burkard (Autorinnen des Kommentars zum KiTa-Gesetz) informierten die rund 400 Teilnehmenden über die rechtlichen Grundlagen der Bedarfsplanung. Ausrichter der Veranstaltung waren der Landeselternausschuss (LEA) RLP sowie 17 Kreis- und Stadtelternausschüsse aus ganz Rheinland-Pfalz. Das Teilnehmerfeld zeigte sich bunt gemischt: Neben zahlreichen Eltern und Elternvertreter:innen, Kita-Leitungen und Trägervertreter:innen nahmen auch Mitarbeitende aus 24 der insgesamt 41 Jugendämter teil.
Die kommunale Kita-Bedarfsplanung soll vorhandene Betreuungsbedürfnisse der Kinder einer jeden Kommune erfassen. Aufgrund der kurz-, mittel- und langfristig prognostizierten strukturellen Entwicklung muss ein Platzangebot geschaffen werden, welches diese Bedürfnisse deckt. Hierbei stellten die Referierenden unisono klar, dass es sich dabei um eine kommunale Pflichtaufgabe handele, welche auch trotz knapper finanzieller Ausstattung der Kommunen erfüllt werden müsse. Durch die im Grundgesetz verankerte Gesetzmäßigkeit der Verwaltung haben die verantwortlichen Behörden keine Alternative zur bedarfsgerechten Planung und Ausgestaltung des Betreuungsangebots.
Verantwortlich für die Bedarfsplanung ist alleinig das Jugendamt, welches mit Unterstützung der Einrichtungsträger als „Erfüllungsgehilfen“ für die bedarfsgerechte Versorgung und die Gewährung des Rechtsanspruches auf die durchgängig siebenstündige Betreuung Sorge zu tragen hat. „Die Bedarfsplanung ist nicht gut, wenn jedes Kind einen Platz hat, sondern wenn Plätze frei bleiben – als Puffer für Unvorhergesehenes“, so Andreas Winheller zur Relevanz ausreichender Kitaplätze. „Ansprechpartner und Rechtsanspruchsgegner für unerfüllte Betreuungsbedarfe ist dabei aber immer das zuständige Jugendamt, nicht der Träger oder die Kita-Leitung“.
Konkrete Vorschriften, wie die Ermittlung der Betreuungsbedarfe stattzufinden hat, gibt es nicht. Die direkte Befragung der Eltern, im Idealfall über die Kita, wird als unverzichtbar angesehen. Neben der ausreichenden Platzanzahl beinhaltet eine zielgerichtete Bedarfsplanung auch die an den Bedürfnissen der Familien bemessene Dauer der Betreuung. Die Befragung der Eltern ist allerdings nur einer von vielen Bausteinen. Auch Strukturdaten wie z.B. Altersstruktur und Neubaugebiete einer Kommune spielen eine wesentliche Rolle.
Die Bedarfsplanung sei nie perfekt und sie decke auch nie 100 % der Bedürfnisse ab. Eine regelmäßige Überprüfung, wie sich die Planung mit der Realität decke, sei dennoch unabdingbar. „Die Vertreter der Kreis- und Stadtelternausschüsse haben die Möglichkeit, entsprechende Anträge in die Jugendhilfeausschüsse einzubringen, sollte das Vorgehen nicht ordnungsgemäß und transparent sein“, führte Winheller weiter aus.
Während der Veranstaltung ging eine große Menge an Fragen, insbesondere über den Chat, ein. Diese waren ebenfalls inhaltlich sehr breit gestreut. Neben Fragen zur Finanzierung von Vertretungspersonal, über die Regelung der Mindestbedarfe zur Bildung einer Betreuungskohorte bis hin zur Frage, ob es tatsächlich einen gesetzlich vorgeschriebenen Tag für die Reinigung des Spielzeugs durch die Fachkräfte gäbe, waren annähernd alle Themen aus dem Kita-Umfeld vertreten.
„Wir können hier heute Abend leider nicht alle Fragen beantworten, das würde den Rahmen sprengen. Die Kreis- und Stadtelternausschüsse sind aber Ansprechpartner für Eltern, Fachkräfte und Träger. Nicht nur bei Eltern bestehen noch Wissenslücken zu den gesetzlichen Regelungen. Gemeinsam gilt es, diese flächendeckend zu schließen“, stellte Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP, abschließend fest. Karin Graeff in ihrer Funktion als Vorsitzende des LEA RLP verabschiedete Teilnehmende und Referierende nach gut drei Stunden. „Wir möchten allen Beteiligten des heutigen Abends unseren Dank aussprechen. Das große Interesse und die vielen Fragen zeigen, dass es für uns alle noch einiges zu tun gibt. Nur gemeinsam können wir das Kita-System vor dem Kollaps bewahren. Wir dürfen keine Zeit verschwenden!“
Die Ausrichter:
Landeselternausschuss der Kitas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP).
In der Kreisverwaltung Germersheim fand am Donnerstag, den 11.01.2024 die konstituierende Sitzung des am 14.12.2023 neu gewählten Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) statt. Unter Leitung des Jugendamts wurden die Vorstandsvorsitzende Susanne Schellenbach-Andres (Westheim) sowie ihr Stellvertreter Christian Systermans (Westheim) gewählt. Herr Systermans wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss (JHA) entsandt, seine Stellvertreterin ist Kathrin Ziegler (Westheim).
Foto: Michael d’Aguiar (Pressestelle, Kreisverwaltung Germersheim)
Untere Reihe v. l. Stefanie Müller (Jugendamt, Kitasozialarbeit), Melanie Hinderberger-Trauth (Weingarten), Susanne Schellenbach-Andres (Vorsitzende KEA) und Johannes Hinderberger (Weingarten)
Obere Reihe v. l. Christoph Buttweiler (Erster Kreisbeigeordneter, Jugend, Schulen und Soziales), Kathrin Ziegler (Stellvertretung JHA), Christian Systermans (beratendes Mitglied JHA, stellvertretender Vorsitzender) und Timo Bähr (Hatzenbühl); abwesend Sophia Weingärtner (Lustadt).
Der neue KEA-Vorstand freut sich auf eine gute Zusammenarbeit und regelmäßigen regen Austausch mit allen KiTa-Akteuren. Bei Fragen, Anregungen und Problemen rund um den KiTa-Bereich ist der KEA-Vorstand per E-Mail unter kontakt@kea-germersheim.de erreichbar.
Ergänzung: Das Protokoll der KEA-Vollversammlung mit Wahl des KEA Vorstandes vom 14.12.2023 finden Sie hier.
Auch nach dem Wegfall aller pandemiebedingten Einschränkungen kommt es immer noch in einigen rheinland-pfälzischen Kindertageseinrichtungen regelhaft zum Ausschluss der Eltern in der Hol- und Bringsituation. Dies betrifft auch viele Einrichtungen im Kreis Germersheim, wie eine Umfrage unter den Eltern gezeigt hat. Daher hat der Landeselternausschuss ein mit dem Bildungsministerium und dem Landesjugendamt abgestimmtes Schreiben verfasst, in dem das uneingeschränkte Betretungsrecht der Eltern in der Hol- und Bringsituation erklärt wird. In dem Schreiben heißt es, dass das Betretungsrecht die Regel sein und nicht erst durch die Eltern eingefordert werden muss. Pauschale, einrichtungsweite und dauerhafte Alternativlösungen wie z. B. die Abgabe im Windfang oder am Gartenzaun sind gegen den Willen der Eltern nicht zulässig. Räumliche oder andersartige organisatorische Notwendigkeiten sind durch den Träger schnellstmöglich zu beheben und stellen keine Legitimation für den Ausschluss der Eltern im Rahmen der für die Kinder so wichtigen Übergabesituationen dar.
Am Donnerstag, den 14.12.2023, findet um 19 Uhr in der Aula der Berufsschule Germersheim die jährliche Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) statt. Hierzu sind alle KEA-Delegierten sowie Interessierte recht herzlich eingeladen.
Neben der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes und der Umfrageergebnisse zum aktuellen Stimmungsbild im Kreis Germersheim durch den KEA-Vorstand wird Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses (LEA), Handlungsmöglichkeiten zu Fachkräfteerhalt und –gewinnung vorstellen.
Ein wesentlicher Teil der Vollversammlung wird die Neuwahl des KEA-Vorstands sowie der LEA-Delegierten sein. Alle Eltern mit Kindern unter 14 Jahren sind recht herzlich eingeladen, sich auf Kreis- und Landesebene zu engagieren.
Bei Interesse an einer Kandidatur erhalten Interessierte nähere Informationen unter kontakt@kea-germersheim.de.
Die Situation in Kindertageseinrichtungen ist von zentraler Bedeutung für Familien, Kinder und die Gesellschaft als Ganzes. Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) weist regelmäßig auf die Wichtigkeit der Kitas und Horte hinsichtlich Bildung, Erziehung und Betreuung hin und möchte sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Meinungen aller Kita-Akteure angemessen berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang führt der KEA GER eine Meinungsumfrage durch, um das Stimmungsbild zur Lage in den Kindertageseinrichtungen des Landkreises Germersheim zu erheben. Die Umfrage hat das Ziel, wichtige Erkenntnisse zu erhalten, um zukünftige Arbeitsfelder zur Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung und der allgemeinen Zufriedenheit der Familien zu identifizieren und bestehende Probleme transparent zu machen.
Die Umfrage umfasst beispielsweise die Aktivierung des Maßnahmenplans in Verbindung mit der Einschränkung von pädagogischen Angeboten und der Kürzung von Betreuungszeiten. Aber auch der Fortschritt notwendiger Baumaßnahmen oder das Vorhalten bedarfsgerechter Kita-Plätze wird abgefragt.
Der KEA GER bittet alle Eltern, Sorgeberechtigten, Kita-Mitarbeitenden, Einrichtungsträger und andere Kita-Akteure, an der Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme dauert maximal 10 Minuten und ist bis zum 30. November 2023 möglich.
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