Der Kreiselternausschuss (KEA): Zusammensetzung – Aufgaben – Themen

Aufbau der Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz: Die Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz findet seit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes auf allen Ebenen statt:

In der Kita (Elternausschuss, EA)

Im Jugendamtsbezirk (Kreiselternausschuss, KEA oder StEA)

Auf Landesebene (Landeselternausschuss, LEA) 

Wer oder was ist der KEA? Er ist die Vollversammlung der KEA-Delegierten und der Vorstand. Die Eltern und Sorgeberechtigten wählen bei der Elternversammlung den Elternausschuss (EA) ihrer Kita. Bereits in der konstituierenden Sitzung wählt der EA (im Kreis Germersheim 90 Kitas und Horte) zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte, welche die Kita auf der Vollversammlung vertreten. Die KEA-Vollversammlung wählt dann ihren Vorstand (aktuell 6 Personen, Amtszeit bis Dezember 2025).

Zusammensetzung: KEA-Versammlung („KEA-Parlament“)

Ist das höchste beschlussfassende Organ der Kita-Eltern im Jugendamtsbezirk und berät über grundsätzliche Fragen. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes entgegen, kann Vorstände wählen und abwählen. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Jeder Delegierte und der Vorstand können Anträge stellen. Beschlüsse sind gültig mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Einberufung durch den Vorstand oder auf Antrag von 20% der Delegierten.

KEA-Vorstand („KEA-Regierung“)

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den KEA nach außen. Er entsendet die Mitglieder in die Gremien des Kreises (müssen nicht zwingend im Vorstand sein, ist aber sinnvoll) und trifft inhaltliche Entscheidungen für den KEA, solange eine Angelegenheit nicht durch die Versammlung beschlossen wurde. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl und beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit eines Mitglieds endet vorzeitig, wenn es kein Kind mehr unter 14 Jahren mit Wohnsitz im Jugendamtsbezirk hat, durch Rücktritt oder durch Abwahl.

Aufgaben und Kompetenzen

Der KEA ist die gesetzliche Interessenvertretung der Kita-Eltern gegenüber Jugendamt, Trägerorganisationen, Politik und Öffentlichkeit. In seine Zuständigkeit fällt die Bearbeitung einrichtungsübergreifender Themen. Er ist Ansprechpartner und Vermittler für Elternausschüsse, Kitas und Träger. Er berät und unterstützt Elternausschüsse. Er vertritt durch Delegierte die Interessen der Kita-Eltern des Jugendamtsbezirks im Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz.

Mitwirkung und Anhörungsrecht in Kreisgremien

Der KEA benennt ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (JHA) des Jugendamtsbezirks. Alle wichtigen Kita-politischen Entscheidungen werden im JHA besprochen. Seit 01.07.2021 hat der KEA dort ein eigenes Antragsrecht.

Der KEA soll in allen wesentlichen Fragen, die alle oder mehrere Kitas im Kreis betreffen wie Bedarfsplanung, Sozialraumbudget, Gebührensatzung, Regelungen zur Vergabe von Plätzen etc. gehört werden. Es soll einen regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung des Jugendamtes geben.

Vollständiger Verteiler der Elternvertretungen

Durch die Elternmitwirkungsverordnung neu eingeführt, kann der neue KEA erstmals beim Jugendamt (zuständig für Adressverwaltung) stetig den aktuellen Elternvertretungs-Verteiler für seine Arbeit abrufen: Alle Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden der Elternausschüsse der Kitas im Jugendamtsbezirk und alle KEA-Delegierten, stellvertretenden KEA-Delegierten.

Online-Informationsveranstaltung „Kita-Bedarfsplanung“ bricht Teilnehmerrekord

Am 19. Januar 2024 fand eine hochkarätig besetzte Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ statt. Der Referent Andreas Winheller (Ehrenvorsitzender des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz) und  die beiden Expertinnen Xenia Roth und Julia Burkard (Autorinnen des Kommentars zum KiTa-Gesetz) informierten die rund 400 Teilnehmenden über die rechtlichen Grundlagen der Bedarfsplanung. Ausrichter der Veranstaltung waren der Landeselternausschuss (LEA) RLP sowie 17 Kreis- und Stadtelternausschüsse aus ganz Rheinland-Pfalz. Das Teilnehmerfeld zeigte sich bunt gemischt: Neben zahlreichen Eltern und Elternvertreter:innen, Kita-Leitungen und Trägervertreter:innen nahmen auch Mitarbeitende aus 24 der insgesamt 41 Jugendämter teil.

Die kommunale Kita-Bedarfsplanung soll vorhandene Betreuungsbedürfnisse der Kinder einer jeden Kommune erfassen. Aufgrund der kurz-, mittel- und langfristig prognostizierten strukturellen Entwicklung muss ein Platzangebot geschaffen werden, welches diese Bedürfnisse deckt. Hierbei stellten die Referierenden unisono klar, dass es sich dabei um eine kommunale Pflichtaufgabe handele, welche auch trotz knapper finanzieller Ausstattung der Kommunen erfüllt werden müsse. Durch die im Grundgesetz verankerte Gesetzmäßigkeit der Verwaltung haben die verantwortlichen Behörden keine Alternative zur bedarfsgerechten Planung und Ausgestaltung des Betreuungsangebots.

Verantwortlich für die Bedarfsplanung ist alleinig das Jugendamt, welches mit Unterstützung der Einrichtungsträger als „Erfüllungsgehilfen“ für die bedarfsgerechte Versorgung und die Gewährung des Rechtsanspruches auf die durchgängig siebenstündige Betreuung Sorge zu tragen hat. „Die Bedarfsplanung ist nicht gut, wenn jedes Kind einen Platz hat, sondern wenn Plätze frei bleiben – als Puffer für Unvorhergesehenes“, so Andreas Winheller zur Relevanz ausreichender Kitaplätze. „Ansprechpartner und Rechtsanspruchsgegner für unerfüllte Betreuungsbedarfe ist dabei aber immer das zuständige Jugendamt, nicht der Träger oder die Kita-Leitung“.

Konkrete Vorschriften, wie die Ermittlung der Betreuungsbedarfe stattzufinden hat, gibt es nicht. Die direkte Befragung der Eltern, im Idealfall über die Kita, wird als unverzichtbar angesehen. Neben der ausreichenden Platzanzahl beinhaltet eine zielgerichtete Bedarfsplanung auch die an den Bedürfnissen der Familien bemessene Dauer der Betreuung. Die Befragung der Eltern ist allerdings nur einer von vielen Bausteinen. Auch Strukturdaten wie z.B. Altersstruktur und Neubaugebiete einer Kommune spielen eine wesentliche Rolle.

Die Bedarfsplanung sei nie perfekt und sie decke auch nie 100 % der Bedürfnisse ab. Eine regelmäßige Überprüfung, wie sich die Planung mit der Realität decke, sei dennoch unabdingbar. „Die Vertreter der Kreis- und Stadtelternausschüsse haben die Möglichkeit, entsprechende Anträge in die Jugendhilfeausschüsse einzubringen, sollte das Vorgehen nicht ordnungsgemäß und transparent sein“, führte Winheller weiter aus.

Während der Veranstaltung ging eine große Menge an Fragen, insbesondere über den Chat, ein. Diese waren ebenfalls inhaltlich sehr breit gestreut. Neben Fragen zur Finanzierung von Vertretungspersonal, über die Regelung der Mindestbedarfe zur Bildung einer Betreuungskohorte bis hin zur Frage, ob es tatsächlich einen gesetzlich vorgeschriebenen Tag für die Reinigung des Spielzeugs durch die Fachkräfte gäbe, waren annähernd alle Themen aus dem Kita-Umfeld vertreten.

„Wir können hier heute Abend leider nicht alle Fragen beantworten, das würde den Rahmen sprengen. Die Kreis- und Stadtelternausschüsse sind aber Ansprechpartner für Eltern, Fachkräfte und Träger. Nicht nur bei Eltern bestehen noch Wissenslücken zu den gesetzlichen Regelungen. Gemeinsam gilt es, diese flächendeckend zu schließen“, stellte Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP, abschließend fest. Karin Graeff in ihrer Funktion als Vorsitzende des LEA RLP verabschiedete Teilnehmende und Referierende nach gut drei Stunden. „Wir möchten allen Beteiligten des heutigen Abends unseren Dank aussprechen. Das große Interesse und die vielen Fragen zeigen, dass es für uns alle noch einiges zu tun gibt. Nur gemeinsam können wir das Kita-System vor dem Kollaps bewahren. Wir dürfen keine Zeit verschwenden!“

Die Ausrichter:

  • Landeselternausschuss der Kitas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP).
  • Kreiselternausschüsse Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Cochem-Zell, Germersheim, Kaiserslautern, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel.
  • Stadtelternausschüsse Kaiserslautern, Landau, Neustadt, Speyer, Worms.

https://www.lea-rlp.de
https://www.lea-rlp.de/keas-steas

Konstituierende Sitzung des Vorstands des Kreiselternausschusses

In der Kreisverwaltung Germersheim fand am Donnerstag, den 11.01.2024 die konstituierende Sitzung des am 14.12.2023 neu gewählten Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) statt. Unter Leitung des Jugendamts wurden die Vorstandsvorsitzende Susanne Schellenbach-Andres (Westheim) sowie ihr Stellvertreter Christian Systermans (Westheim) gewählt. Herr Systermans wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss (JHA) entsandt, seine Stellvertreterin ist Kathrin Ziegler (Westheim).

Foto: Michael d’Aguiar (Pressestelle, Kreisverwaltung Germersheim)

Untere Reihe v. l. Stefanie Müller (Jugendamt, Kitasozialarbeit), Melanie Hinderberger-Trauth (Weingarten), Susanne Schellenbach-Andres (Vorsitzende KEA) und Johannes Hinderberger (Weingarten)
 
Obere Reihe v. l. Christoph Buttweiler (Erster Kreisbeigeordneter, Jugend, Schulen und Soziales), Kathrin Ziegler (Stellvertretung JHA), Christian Systermans (beratendes Mitglied JHA, stellvertretender Vorsitzender) und Timo Bähr (Hatzenbühl); abwesend Sophia Weingärtner (Lustadt).

Der neue KEA-Vorstand freut sich auf eine gute Zusammenarbeit und regelmäßigen regen Austausch mit allen KiTa-Akteuren. Bei Fragen, Anregungen und Problemen rund um den KiTa-Bereich ist der KEA-Vorstand per E-Mail unter kontakt@kea-germersheim.de erreichbar.

Ergänzung: Das Protokoll der KEA-Vollversammlung mit Wahl des KEA Vorstandes vom 14.12.2023 finden Sie hier.

Betretungsrecht in Hol- und Bringsituation

Auch nach dem Wegfall aller pandemiebedingten Einschränkungen kommt es immer noch in einigen rheinland-pfälzischen Kindertageseinrichtungen regelhaft zum Ausschluss der Eltern in der Hol- und Bringsituation. Dies betrifft auch viele Einrichtungen im Kreis Germersheim, wie eine Umfrage unter den Eltern gezeigt hat. Daher hat der Landeselternausschuss ein mit dem Bildungsministerium und dem Landesjugendamt abgestimmtes Schreiben verfasst, in dem das uneingeschränkte Betretungsrecht der Eltern in der Hol- und Bringsituation erklärt wird. In dem Schreiben heißt es, dass das Betretungsrecht die Regel sein und nicht erst durch die Eltern eingefordert werden muss. Pauschale, einrichtungsweite und dauerhafte Alternativlösungen wie z. B. die Abgabe im Windfang oder am Gartenzaun sind gegen den Willen der Eltern nicht zulässig. Räumliche oder andersartige organisatorische Notwendigkeiten sind durch den Träger schnellstmöglich zu beheben und stellen keine Legitimation für den Ausschluss der Eltern im Rahmen der für die Kinder so wichtigen Übergabesituationen dar.

Das Schreiben ist unter https://kea-germersheim.de/wp-content/uploads/2023/12/Betretungsrecht-der-Eltern-von-Kitas.pdf abrufbar.

VOLLVERSAMMLUNG DES KREISELTERNAUSSCHUSSES

Vorstandswahl in Germersheim

Am Donnerstag, den 14.12.2023, findet um 19 Uhr in der Aula der Berufsschule Germersheim die jährliche Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) statt. Hierzu sind alle KEA-Delegierten sowie Interessierte recht herzlich eingeladen.

Neben der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes und der Umfrageergebnisse zum aktuellen Stimmungsbild im Kreis Germersheim durch den KEA-Vorstand wird Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses (LEA), Handlungsmöglichkeiten zu Fachkräfteerhalt und –gewinnung vorstellen.

Ein wesentlicher Teil der Vollversammlung wird die Neuwahl des KEA-Vorstands sowie der LEA-Delegierten sein. Alle Eltern mit Kindern unter 14 Jahren sind recht herzlich eingeladen, sich auf Kreis- und Landesebene zu engagieren.

Bei Interesse an einer Kandidatur erhalten Interessierte nähere Informationen unter kontakt@kea-germersheim.de.

Umfrage zum Stimmungsbild in den Kindertageseinrichtungen

Die Situation in Kindertageseinrichtungen ist von zentraler Bedeutung für Familien, Kinder und die Gesellschaft als Ganzes. Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) weist regelmäßig auf die Wichtigkeit der Kitas und Horte hinsichtlich Bildung, Erziehung und Betreuung hin und möchte sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Meinungen aller Kita-Akteure angemessen berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang führt der KEA GER eine Meinungsumfrage durch, um das Stimmungsbild zur Lage in den Kindertageseinrichtungen des Landkreises Germersheim zu erheben. Die Umfrage hat das Ziel, wichtige Erkenntnisse zu erhalten, um zukünftige Arbeitsfelder zur Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung und der allgemeinen Zufriedenheit der Familien zu identifizieren und bestehende Probleme transparent zu machen.

Die Umfrage umfasst beispielsweise die Aktivierung des Maßnahmenplans in Verbindung mit der Einschränkung von pädagogischen Angeboten und der Kürzung von Betreuungszeiten. Aber auch der Fortschritt notwendiger Baumaßnahmen oder das Vorhalten bedarfsgerechter Kita-Plätze wird abgefragt.

Der KEA GER bittet alle Eltern, Sorgeberechtigten, Kita-Mitarbeitenden, Einrichtungsträger und andere Kita-Akteure, an der Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme dauert maximal 10 Minuten und ist bis zum 30. November 2023 möglich.

Die Umfrage ist ab sofort unter: https://kea-germersheim.de/umfrage/ verfügbar.

Kita-Bedarfsplanung für Förderkinder versagt auf ganzer Linie

30 Kinder warten auf einen Platz im Förderkindergarten. Und das trotz der vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Germersheim viel gelobten Bedarfsplanung. Elternvertreter fordern vom Kreisjugendamt und den Trägern von Tageseinrichtungen, ihre Verantwortung zur Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze zu übernehmen. Zudem sollen sich Eltern umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren.

„Bedauerlicherweise hat der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) erst durch Pressemitteilungen (siehe DIE RHEINPFALZ, Ausgabe Germersheimer Rundschau vom 04.07. und 07.07.2023) erfahren müssen, dass Inklusion im Bereich frühkindlicher Förderung bei uns im Landkreis ein derart großes Problem darstellt, von dem im nächsten Kindergartenjahr mindestens 30 Kinder aktiv betroffen sein werden. Dies verwundert uns doch sehr, da weder die Verwaltung des Jugendamtes noch die Vertreter der Lebenshilfe diese Problematik während der Präsentation des Bedarfsplans für das kommende Kita-Jahr den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses (JHA) und den anwesenden Bürgern gegenüber äußerten. Im Gegenteil – die Verwaltung und ein beachtlicher Anteil an Trägervertretern wurden nicht müde, die Bedarfsplanung des Kreisjugendamts in den höchsten Tönen zu loben und vermeintlich bekannte Probleme unausgesprochen zu lassen“, stellt Julia Stock, Vorsitzende des KEA GER, irritiert fest.

Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf täglich mindestens sieben Stunden durchgängige frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch richtet sich allein gegen das Kreisjugendamt, das die bedarfsgerechten Plätze so planen soll, dass Kinder mit und ohne Behinderung unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfe gemeinsam gefördert werden können, aber nicht müssen. Zudem soll die Betreuung den Eltern ermöglichen, ihre Aufgaben in der Familie und in der Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren zu können. Hierbei ist die Kreisverwaltung allerdings auf die Kooperation der Träger der Tageseinrichtungen angewiesen.

Kindertagesbetreuung gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben, die jede Ortsgemeinde unabhängig von der Haushaltslage erfüllen muss. Seit Jahren werden die Betriebserlaubnisse der Tageseinrichtungen stets erweitert, ohne einen räumlichen Ausgleich zu schaffen, weil die Verantwortlichen hoffen, über Aussitzen und Hinhalten einem Kitaplatz-Ausbau aus dem Weg gehen zu können. Weniger volle Einrichtungen kämen allen zugute – den Kindern mit und ohne Behinderung und auch den Fachkräften. Um das zu erreichen, ist allerdings die gesamte Verantwortungsgemeinschaft gefragt: Das Kreisjugendamt muss nun endlich aufgrund der aufgekommenen Diskrepanzen die individuellen Bedarfe der Familien ermitteln, damit eine taugliche Bedarfsplanung die Basis zur Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze ermöglicht.

Träger könnten beispielsweise durch Zusammenschlüsse zu Trägerverbänden gemeinsam ihrer Verantwortung nachkommen und sich gegenseitig durch Schaffung von ortsgemeindeübergreifenden, integrativen Betreuungsgruppen und Anstellung gemeinsamer Vertretungskräfte unterstützen. Eltern sollten sich bei fehlenden Betreuungsplätzen für ihre Kinder und daraus resultierenden Einschränkungen in ihrer Lebensgestaltung umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren und sich, wenn die notwendigen Bedarfe nicht gedeckt werden, durch einen juristischen Beistand im Einzelfall beraten lassen.

Behinderungsbedingte Mehrbedarfe können durch Abfrage bei den Eltern frühzeitig in die Bedarfsplanung des Landkreises einfließen

„Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass eine jährliche Bedarfsabfrage bei den Eltern frühzeitiger und umfassender als bisher den behinderungsbedingten Mehrbedarf aufdecken und eine bedarfsgerechte Planung ermöglichen würde. Leider wurde der entsprechende Antrag des KEA von der Mehrheit der JHA-Mitglieder, insbesondere von der Verwaltung des Jugendamtes sowie den anwesenden Trägervertretern und Kita-Leitungen vehement abgelehnt“, so Stock. Man sehe keinen Mehrwert, da Kita-Leitungen die Bedarfe erkennen, reflektieren und weiterleiten. Außerdem wüssten Eltern aufgrund von Informationen über viele Kanäle, wo sie ihre Bedarfe anmelden sollen. „Wenn diese optimistischen Annahmen der Realität entsprechen, woher kommt dann dieses immense Defizit an Betreuungsplätzen für Förderkinder?“ stellt Stock die Aussagen der JHA-Mitglieder in Frage.

Plötzlich fehlende Plätze haben nichts mit Wartezeiten für die notwendige Diagnostik oder der Möglichkeit der inklusiven Betreuung in Regeleinrichtungen zu tun. Fehlende Plätze liegen eindeutig in der Bedarfsplanung sowie in der mangelnden Bereitschaft zur Umsetzung begründet. „Wenn Jugendamt und Träger sich gemeinsam darin einig sind, dass weniger Kinder in einer Einrichtung für die Schaffung von integrativen Gruppen einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, den weder der Landkreis noch die Ortsgemeinden tragen möchten, dann liegt es an uns Bürgern in den Ortsgemeinden und im Landkreis daran etwas zu ändern. Nicht betroffen zu sein ist pures Glück – es entbindet uns aber nicht von unserer gesellschaftlichen Verantwortung, uns für Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder einzusetzen“, ruft die Vorsitzende des KEA abschließend zu mehr Unterstützung für die betroffenen Kinder und deren Familien auf.

Online-Veranstaltung: Eltern mit Migrationshintergrund im KiTa-System

Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) lädt gemeinsam mit den Stadtelternausschüssen Frankenthal (StEA FT) und Koblenz (StEA KO) alle Eltern, Fachkräfte und Interessierten des Kita-Umfelds zu einem kreisübergreifenden Online-Informationsabend am 26.06.2023 um 19:30 Uhr zum Thema „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft: Eltern mit Migrationshintergrund im KiTa-System“ ein.

Kinder werden immer früher und länger in Tageseinrichtungen betreut. Damit sie nicht in zwei voneinander getrennten Welten aufwachsen, ist es essentiell, dass Eltern und pädagogische Fachkräfte ständig miteinander im Dialog sind. Die Beziehung der wichtigsten Vertrauenspersonen des Kindes sollte von gegenseitigem Respekt, intensiven Gesprächen, Kooperation auf Augenhöhe, Offenheit, Interesse und Mitwirkung geprägt sein. In der Praxis ist die Ausgestaltung jedoch häufig von Herausforderungen geprägt, insbesondere wenn unterschiedliche Sprachen und Kulturen aufeinandertreffen.

Beata Kosno-Müller, Ehrenvorsitzende des Landeselternausschusses, wird aus ihrem reichen Erfahrungsschatz aus vielen Jahren als Elternvertreterin gemeinsam mit den Teilnehmern Möglichkeiten erarbeiten, um alle Familien besser in den KiTa-Alltag zu integrieren und so zum Wohle der Kinder eine lebendige Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu etablieren.

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über ein Online-Formular unter https://kea-germersheim.de/veranstaltung. Die Zugangsdaten werden im Anschluss an die Anmeldung automatisch per Mail verschickt.
Kreiselternausschuss Germersheim: kontakt@kea-germersheim.de

Hintergrundinformationen: Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) ist die gemäß § 12 KiTaG gewählte, örtliche Vertretung von Eltern der über 7.000 Kita-Kinder in den 90 Kindertagesstätten im Landkreis Germersheim. Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter:innen, Erzieher:innen, Kita-Leitungskräfte, Trägervertreter:innen, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld. Homepage: www.kea-germersheim.de

Kita-Eltern bedanken sich bei den Fachkräften und Tagespflegepersonen

ZUM TAG DER KINDERBETREUUNG

Die tägliche Arbeit von Kinderbetreuer:innen hat große Bedeutung für Kinder, Eltern und unsere gesamte Gesellschaft. Sie alle haben Anerkennung und ein großes Dankeschön verdient.

Obwohl die Gegebenheiten in den Kitas aufgrund von äußeren Umständen nicht immer ideal sind, geben die Fachkräfte ihr Bestes durch kreative Lösungen und unermüdliches Engagement. Für sie hat das Wohl der Kinder immer Vorrang und dafür sagen wir DANKE!

Die Kita ist für unsere Kinder ein Ort, an dem sie Freundschaften pflegen, nach Lust und Laune singen und tanzen dürfen, in Gemeinschaft oder auch mal allein sein können und an dem sie jeden Tag viel Neues entdecken. Und eine ganz besondere Rolle hierbei spielen die Betreuer:innen, denn sie begleiten unsere Kinder auf ihren Wegen, beschützen sie, trösten, wenn es nötig ist und lachen mit ihnen gemeinsam.

Nicht nur für die Kinder, sondern auch für uns Eltern sind die Betreuer:innen wichtige Bezugspersonen, denn gemeinsam erziehen wir unsere Kinder zu selbstständigen, sozialen und wissbegierigen Forschern, die sich auch außerhalb ihres Zuhauses in einer geschützten Umgebung frei entfalten können. Als Bildungs- und Erziehungspartner geben die Betreuer:innen wertvolle Tipps, übernehmen auch die weniger angenehmen Aufgaben mit einem Lächeln und einem lieben Wort, so dass sich unsere Kinder stets willkommen und geborgen fühlen.

Die Kinderbetreuer:innen machen die Zeit in der Kita für die Kinder und ihre Familien zu etwas Besonderem durch ihre zugewandte und respektvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien, durch offene Angebote der Informationen in zwanglosen Gesprächen oder auch gemeinsame Ausflüge und Feste.

Wir Eltern sehen, dass diese so wichtige Arbeit gute Rahmenbedingungen braucht, um die Begleitung unserer Kinder in den so wichtigen frühen Jahren zu unterstützen. Wir Eltern wollen gern unseren Teil dazu beitragen und uns gemeinsam mit den Fachkräften für die Zukunft unserer Kinder einsetzen. Der Tag der Kinderbetreuung soll immer wieder daran erinnern.

BEDARFSPLANUNG NACH DEM PRINZIP HOFFNUNG

Wer entscheidet, was Familien brauchen?

Kinder unter 14 Jahren haben das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Ab 2026 stehen Grundschülern sogar bedarfsunabhängig mindestens acht Stunden täglich an allen fünf Werktagen zu. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen das Kreisjugendamt, welches die Bedarfe der Familien rechtzeitig und vor allem bedarfsgerecht erfüllen soll. „Mit den Familien statt für die Familien“ wünscht sich der Kreiselternausschuss Germersheim und fordert eine jährliche Elternbefragung im Rahmen einer guten Bedarfsplanung, wie sie z.B. im angrenzenden Landkreis Südliche Weinstraße (SÜW) bereits Standard ist.

Keine Vorgabe des Bedarfs durch vorhandenen Bestand oder den Geldbeutel der Kommune

Wie in einem Bericht der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ am 17.03.2023 berichtet wurde, benötigt eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern aus Hatzenbühl dringend das aufstockende Freitagsangebot für Ganztagsschüler, um weiterhin in Vollzeit berufstätig bleiben zu können. Ab acht Kindern würde das Land einen Zuschuss für das kostenpflichtige Angebot zahlen, allerdings wird die Ortsgemeinde mit Blick auf den Geldbeutel erst bei zwölf Anmeldungen tätig. Eine genaue Bedarfsermittlung ist somit essenziell, aber die Verwaltung der Verbandsgemeinde Jockgrim lehnt eine Befragung der Eltern ab. Jene mit Bedarfen würden sich zu entsprechend großen Gruppen formieren und selbst an den Träger herantreten, begründet die Verwaltung ihre Untätigkeit. „Das Prinzip Hoffnung und das Arbeitsmittel Glaskugel scheinen bewährte Instrumente bei der Bedarfsplanung zu sein“, äußert sich Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER) nicht ohne Ironie. Denn nicht nur die Bedarfsplanung für die Förderung der Grundschüler, sondern auch für die Kindertagesstätten (Kitas) findet jedes Jahr ausschließlich basierend auf den vor Ort vorhandenen Möglichkeiten, jedoch ohne Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familien statt. „Es ist mir unbegreiflich, warum man die beste Informationsquelle zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags vehement und konsequent ausschließt“, erklärt Stock mit einem Kopfschütteln.

Kleinere Gruppen für entspanntere Kinder und Erzieher:innen

Bedarfsgerecht zu planen bedeutet auch, die Notwendigkeit einer inklusiven Betreuung von Kindern mit Mehrbedarf sowie qualitative Aspekte wie verschiedene pädagogische Konzepte oder Schwerpunkte zu ermitteln und zu ermöglichen. Für eine inklusive und integrative Betreuung ist es zwingend notwendig, dass die Gruppengrößen wesentlich kleiner sind, als es derzeit in nahezu allen Einrichtungen der Fall ist. „Durch aufgeblähte Betriebserlaubnisse und Schaffung langjähriger Provisorien – wie z.B. wegen der Hinhaltetaktik der Verantwortlichen in Winden – werden die Kitas dem Anspruch an eine Bildungseinrichtung schon lange nicht mehr gerecht“, benennt Julia Stock eine mögliche Ursache sowohl für Probleme bei der Personalrekrutierung als auch für die immer häufiger auftretenden Verhaltensauffälligkeiten von Kindern in Tageseinrichtungen. „Sollte es aufgrund von einem erhöhten Betreuungsbedarf zu Einschränkungen in den Betreuungszeiten oder gar der Kündigung des Betreuungsvertrages für ein Kind kommen, so verliert das Kind jedoch in keinem Fall seinen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Da der Betreuungsplatz eindeutig nicht bedarfsgerecht war, bleibt das Kreisjugendamt weiterhin in der Pflicht, einen geeigneten Platz in einem angemessenen Zeitrahmen anzubieten“, klärt Stock über die Rechtslage auf.

Ganztagsbetreuung durch Hortausbau: Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Bereits im letzten Jahr zeigte eine Online-Umfrage des KEA GER mit über 300 Teilnehmern, dass der Bedarf an Hortplätzen zu einem Großteil nicht gedeckt wurde. Die Nachmittags- und Ferienbetreuung im Hort ist die familienfreundlichste Betreuungsform für Schulkinder, für die Eltern aber zur Kasse gebeten werden. Im Gegensatz zur Ganztagsschule, die bis auf das Mittagessen komplett kostenlos für die Familien ist, zahlen Familien mit bis zu drei Kindern im Kreis Germersheim aber einen monatlichen Hortbeitrag. Während die Ganztagsschule für ein ganzes Jahr verpflichtende Betreuung bis 16 Uhr vorschreibt, können Hortkinder das Betreuungsangebot während der Schul- und Ferienzeiten jeden Tag individuell nach ihrem tatsächlichen Bedarf nutzen. „Das Rundum-Sorglos-Paket bietet der Hort sowohl durch die flexiblen Betreuungszeiten als auch aufgrund der Betreuung durch pädagogische Fachkräfte. Durch den besseren Personalschlüssel und die kleineren Gruppen ist der Hort zudem wesentlich besser geeignet für die Betreuung von Kindern mit Mehrbedarf“, gibt Julia Stock den Eltern als Entscheidungshilfe mit auf den Weg. Lange Wartelisten würden zeigen, dass vor allem im Hinblick auf die Ganztagsförderung der Schulkinder ab 2026 ein rechtzeitiges und bedarfsgerechtes Aufstocken der Hortplätze notwendig sei. Zuletzt waren die Horte in Westheim und Minfeld allerdings der schlechten Bedarfsplanung zum Opfer gefallen und geschlossen worden. Familienfreundliche Ortsgemeinden, die frühzeitig mit dem Ausbau beginnen und diesen rechtzeitig abschließen, können von der finanziellen Förderung durch Bund und Land profitieren. Es bleibt daher zu hoffen, dass alle Ortsgemeinden und das Kreisjugendamt zeitnah – unterstützt durch eine gute Bedarfserfassung und Planung – mit der Schaffung benötigter Betreuungsplätze für Schulkinder starten, damit nicht wieder die Familien am Ende die Zeche zahlen und in die Röhre schauen.

Anmerkung: Der KEA GER hat aktuell eine ONLINE-UMFRAGE ZUR BEDARFSPLANUNG 2023 laufen. Weitere Infos und Teilnahme unter folgendem Link: https://kea-germersheim.de/umfrage/