Keine Elternbeiträge für Familien!

Wir dürfen unsere Zukunft nicht verspielen!

Wie verzweifelt müssen Kommunen sein, wenn sie tatsächlich auf die Idee kommen, Kinder in ihrem Recht auf frühkindliche Bildung beschränken zu wollen? Vor kurzem konnte man in der Presse lesen, dass ein Kommunalpolitiker aus Freisbach Elternbeiträge für Kita-Plätze fordert. Es mag ja sein, dass der Haushalt mancher Kommune in einem desolaten Zustand ist und nicht nur finanzielle Mittel für „die Kita“ bereitgestellt werden können. Auch andere „Baustellen“ benötigen dringend Gelder. Irgendwann macht sich ein jahrelanger Investitionsstau schlicht bemerkbar.

Um im Kita-Bereich zu bleiben, hier hat sich spätestens seit 2013 abgezeichnet, dass flächendeckend mehr Ganztagsplätze benötigt werden. Das kam genauso wenig plötzlich und unerwartet wie die Tatsache, dass Gebäude hin und wieder saniert werden müssen.

Die Kindertagesbetreuung ist heute mehr denn je ein wichtiger Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenlebens als Basis unserer Demokratie. Zusätzlich ist sie eine wichtige Säule für die Vereinbarkeit für Familie und Beruf. Kindertagesbetreuung spielt in der Armutsprävention unbestritten sowohl kurz-, mittel- als auch langfristig eine wichtige Rolle.

Nicht zu vernachlässigen ist auch das Recht der Kinder auf Bildung und freie Entwicklung, unabhängig vom sozioökonomischen Status oder der finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Hier sind die Gesellschaft und die Politik in der Pflicht, für alle Kinder gleichwertige Bildungschancen zu ermöglichen. Aus gutem Grund ist die Schulausbildung in Deutschland kostenfrei und steht allen offen; hier fordert auch niemand ein „Schulgeld“.

Alle finanzkräftigen Eltern zahlen genauso wie kinderlose für die Betreuung der Kinder. Das System, über das dieses im Sinne eines Solidaritätsprinzips gewährleistet wird, bezeichnet man als „Steuern“. Jeder nach seiner Leistungsfähigkeit beteiligt sich an der Finanzierung der staatlichen Aufgaben. Eine „Sondersteuer“ für Familien, die lehnen wir allerdings ab – und genau das sind Kita-Beiträge.

Nicht zu vernachlässigen sind auch die langfristigen gesamtgesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen. So würden sich die zur Verfügung stehenden Familieneinkommen hierdurch deutlich schmälern. Dies hat auch Einfluss auf die Entscheidung ob und inwieweit die Eltern einer Erwerbstätigkeit weiter nachgingen. Es werden tradierte Rollenmuster forciert und in Zeiten eines bestehenden Fachkräftemangels die wirtschaftliche Situation weiter in vielen Bereichen verschärft, denn auch Eltern sind Fachkräfte.

Oft ist das Thema Kita ein unliebsames Anhängsel der Ortspolitik. Tiefgreifende Expertise und der Wille sich mit dem System und der Gesetzeslage auseinanderzusetzen wäre wünschenswert. Hieran mangelt es allerdings vielerorts. Lösungen wie Zweckverbände und ausreichende Qualifizierung der Trägerschaften sollten dringend diskutiert werden. Auch um vor allem die ehrenamtlich tätigen Bürgermeister zu entlasten, sodass mehr Ressourcen für eine qualitativ gute Dorfentwicklung generiert werden.

Jede Investition in und für unsere Kinder, ist eine Investition in die Zukunft aller!

Betretungsrecht in Hol- und Bringsituation

Auch nach dem Wegfall aller pandemiebedingten Einschränkungen kommt es immer noch in einigen rheinland-pfälzischen Kindertageseinrichtungen regelhaft zum Ausschluss der Eltern in der Hol- und Bringsituation. Dies betrifft auch viele Einrichtungen im Kreis Germersheim, wie eine Umfrage unter den Eltern gezeigt hat. Daher hat der Landeselternausschuss ein mit dem Bildungsministerium und dem Landesjugendamt abgestimmtes Schreiben verfasst, in dem das uneingeschränkte Betretungsrecht der Eltern in der Hol- und Bringsituation erklärt wird. In dem Schreiben heißt es, dass das Betretungsrecht die Regel sein und nicht erst durch die Eltern eingefordert werden muss. Pauschale, einrichtungsweite und dauerhafte Alternativlösungen wie z. B. die Abgabe im Windfang oder am Gartenzaun sind gegen den Willen der Eltern nicht zulässig. Räumliche oder andersartige organisatorische Notwendigkeiten sind durch den Träger schnellstmöglich zu beheben und stellen keine Legitimation für den Ausschluss der Eltern im Rahmen der für die Kinder so wichtigen Übergabesituationen dar.

Das Schreiben ist unter https://kea-germersheim.de/wp-content/uploads/2023/12/Betretungsrecht-der-Eltern-von-Kitas.pdf abrufbar.

VOLLVERSAMMLUNG DES KREISELTERNAUSSCHUSSES

Vorstandswahl in Germersheim

Am Donnerstag, den 14.12.2023, findet um 19 Uhr in der Aula der Berufsschule Germersheim die jährliche Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) statt. Hierzu sind alle KEA-Delegierten sowie Interessierte recht herzlich eingeladen.

Neben der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes und der Umfrageergebnisse zum aktuellen Stimmungsbild im Kreis Germersheim durch den KEA-Vorstand wird Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses (LEA), Handlungsmöglichkeiten zu Fachkräfteerhalt und –gewinnung vorstellen.

Ein wesentlicher Teil der Vollversammlung wird die Neuwahl des KEA-Vorstands sowie der LEA-Delegierten sein. Alle Eltern mit Kindern unter 14 Jahren sind recht herzlich eingeladen, sich auf Kreis- und Landesebene zu engagieren.

Bei Interesse an einer Kandidatur erhalten Interessierte nähere Informationen unter kontakt@kea-germersheim.de.

Umfrage zum Stimmungsbild in den Kindertageseinrichtungen

Die Situation in Kindertageseinrichtungen ist von zentraler Bedeutung für Familien, Kinder und die Gesellschaft als Ganzes. Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) weist regelmäßig auf die Wichtigkeit der Kitas und Horte hinsichtlich Bildung, Erziehung und Betreuung hin und möchte sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Meinungen aller Kita-Akteure angemessen berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang führt der KEA GER eine Meinungsumfrage durch, um das Stimmungsbild zur Lage in den Kindertageseinrichtungen des Landkreises Germersheim zu erheben. Die Umfrage hat das Ziel, wichtige Erkenntnisse zu erhalten, um zukünftige Arbeitsfelder zur Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung und der allgemeinen Zufriedenheit der Familien zu identifizieren und bestehende Probleme transparent zu machen.

Die Umfrage umfasst beispielsweise die Aktivierung des Maßnahmenplans in Verbindung mit der Einschränkung von pädagogischen Angeboten und der Kürzung von Betreuungszeiten. Aber auch der Fortschritt notwendiger Baumaßnahmen oder das Vorhalten bedarfsgerechter Kita-Plätze wird abgefragt.

Der KEA GER bittet alle Eltern, Sorgeberechtigten, Kita-Mitarbeitenden, Einrichtungsträger und andere Kita-Akteure, an der Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme dauert maximal 10 Minuten und ist bis zum 30. November 2023 möglich.

Die Umfrage ist ab sofort unter: https://kea-germersheim.de/umfrage/ verfügbar.

Kita-Bedarfsplanung für Förderkinder versagt auf ganzer Linie

30 Kinder warten auf einen Platz im Förderkindergarten. Und das trotz der vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Germersheim viel gelobten Bedarfsplanung. Elternvertreter fordern vom Kreisjugendamt und den Trägern von Tageseinrichtungen, ihre Verantwortung zur Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze zu übernehmen. Zudem sollen sich Eltern umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren.

„Bedauerlicherweise hat der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) erst durch Pressemitteilungen (siehe DIE RHEINPFALZ, Ausgabe Germersheimer Rundschau vom 04.07. und 07.07.2023) erfahren müssen, dass Inklusion im Bereich frühkindlicher Förderung bei uns im Landkreis ein derart großes Problem darstellt, von dem im nächsten Kindergartenjahr mindestens 30 Kinder aktiv betroffen sein werden. Dies verwundert uns doch sehr, da weder die Verwaltung des Jugendamtes noch die Vertreter der Lebenshilfe diese Problematik während der Präsentation des Bedarfsplans für das kommende Kita-Jahr den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses (JHA) und den anwesenden Bürgern gegenüber äußerten. Im Gegenteil – die Verwaltung und ein beachtlicher Anteil an Trägervertretern wurden nicht müde, die Bedarfsplanung des Kreisjugendamts in den höchsten Tönen zu loben und vermeintlich bekannte Probleme unausgesprochen zu lassen“, stellt Julia Stock, Vorsitzende des KEA GER, irritiert fest.

Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf täglich mindestens sieben Stunden durchgängige frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch richtet sich allein gegen das Kreisjugendamt, das die bedarfsgerechten Plätze so planen soll, dass Kinder mit und ohne Behinderung unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfe gemeinsam gefördert werden können, aber nicht müssen. Zudem soll die Betreuung den Eltern ermöglichen, ihre Aufgaben in der Familie und in der Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren zu können. Hierbei ist die Kreisverwaltung allerdings auf die Kooperation der Träger der Tageseinrichtungen angewiesen.

Kindertagesbetreuung gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben, die jede Ortsgemeinde unabhängig von der Haushaltslage erfüllen muss. Seit Jahren werden die Betriebserlaubnisse der Tageseinrichtungen stets erweitert, ohne einen räumlichen Ausgleich zu schaffen, weil die Verantwortlichen hoffen, über Aussitzen und Hinhalten einem Kitaplatz-Ausbau aus dem Weg gehen zu können. Weniger volle Einrichtungen kämen allen zugute – den Kindern mit und ohne Behinderung und auch den Fachkräften. Um das zu erreichen, ist allerdings die gesamte Verantwortungsgemeinschaft gefragt: Das Kreisjugendamt muss nun endlich aufgrund der aufgekommenen Diskrepanzen die individuellen Bedarfe der Familien ermitteln, damit eine taugliche Bedarfsplanung die Basis zur Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze ermöglicht.

Träger könnten beispielsweise durch Zusammenschlüsse zu Trägerverbänden gemeinsam ihrer Verantwortung nachkommen und sich gegenseitig durch Schaffung von ortsgemeindeübergreifenden, integrativen Betreuungsgruppen und Anstellung gemeinsamer Vertretungskräfte unterstützen. Eltern sollten sich bei fehlenden Betreuungsplätzen für ihre Kinder und daraus resultierenden Einschränkungen in ihrer Lebensgestaltung umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren und sich, wenn die notwendigen Bedarfe nicht gedeckt werden, durch einen juristischen Beistand im Einzelfall beraten lassen.

Behinderungsbedingte Mehrbedarfe können durch Abfrage bei den Eltern frühzeitig in die Bedarfsplanung des Landkreises einfließen

„Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass eine jährliche Bedarfsabfrage bei den Eltern frühzeitiger und umfassender als bisher den behinderungsbedingten Mehrbedarf aufdecken und eine bedarfsgerechte Planung ermöglichen würde. Leider wurde der entsprechende Antrag des KEA von der Mehrheit der JHA-Mitglieder, insbesondere von der Verwaltung des Jugendamtes sowie den anwesenden Trägervertretern und Kita-Leitungen vehement abgelehnt“, so Stock. Man sehe keinen Mehrwert, da Kita-Leitungen die Bedarfe erkennen, reflektieren und weiterleiten. Außerdem wüssten Eltern aufgrund von Informationen über viele Kanäle, wo sie ihre Bedarfe anmelden sollen. „Wenn diese optimistischen Annahmen der Realität entsprechen, woher kommt dann dieses immense Defizit an Betreuungsplätzen für Förderkinder?“ stellt Stock die Aussagen der JHA-Mitglieder in Frage.

Plötzlich fehlende Plätze haben nichts mit Wartezeiten für die notwendige Diagnostik oder der Möglichkeit der inklusiven Betreuung in Regeleinrichtungen zu tun. Fehlende Plätze liegen eindeutig in der Bedarfsplanung sowie in der mangelnden Bereitschaft zur Umsetzung begründet. „Wenn Jugendamt und Träger sich gemeinsam darin einig sind, dass weniger Kinder in einer Einrichtung für die Schaffung von integrativen Gruppen einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, den weder der Landkreis noch die Ortsgemeinden tragen möchten, dann liegt es an uns Bürgern in den Ortsgemeinden und im Landkreis daran etwas zu ändern. Nicht betroffen zu sein ist pures Glück – es entbindet uns aber nicht von unserer gesellschaftlichen Verantwortung, uns für Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder einzusetzen“, ruft die Vorsitzende des KEA abschließend zu mehr Unterstützung für die betroffenen Kinder und deren Familien auf.

Online-Veranstaltung: Eltern mit Migrationshintergrund im KiTa-System

Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) lädt gemeinsam mit den Stadtelternausschüssen Frankenthal (StEA FT) und Koblenz (StEA KO) alle Eltern, Fachkräfte und Interessierten des Kita-Umfelds zu einem kreisübergreifenden Online-Informationsabend am 26.06.2023 um 19:30 Uhr zum Thema „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft: Eltern mit Migrationshintergrund im KiTa-System“ ein.

Kinder werden immer früher und länger in Tageseinrichtungen betreut. Damit sie nicht in zwei voneinander getrennten Welten aufwachsen, ist es essentiell, dass Eltern und pädagogische Fachkräfte ständig miteinander im Dialog sind. Die Beziehung der wichtigsten Vertrauenspersonen des Kindes sollte von gegenseitigem Respekt, intensiven Gesprächen, Kooperation auf Augenhöhe, Offenheit, Interesse und Mitwirkung geprägt sein. In der Praxis ist die Ausgestaltung jedoch häufig von Herausforderungen geprägt, insbesondere wenn unterschiedliche Sprachen und Kulturen aufeinandertreffen.

Beata Kosno-Müller, Ehrenvorsitzende des Landeselternausschusses, wird aus ihrem reichen Erfahrungsschatz aus vielen Jahren als Elternvertreterin gemeinsam mit den Teilnehmern Möglichkeiten erarbeiten, um alle Familien besser in den KiTa-Alltag zu integrieren und so zum Wohle der Kinder eine lebendige Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu etablieren.

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über ein Online-Formular unter https://kea-germersheim.de/veranstaltung. Die Zugangsdaten werden im Anschluss an die Anmeldung automatisch per Mail verschickt.
Kreiselternausschuss Germersheim: kontakt@kea-germersheim.de

Hintergrundinformationen: Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) ist die gemäß § 12 KiTaG gewählte, örtliche Vertretung von Eltern der über 7.000 Kita-Kinder in den 90 Kindertagesstätten im Landkreis Germersheim. Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter:innen, Erzieher:innen, Kita-Leitungskräfte, Trägervertreter:innen, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld. Homepage: www.kea-germersheim.de

Kita-Eltern bedanken sich bei den Fachkräften und Tagespflegepersonen

ZUM TAG DER KINDERBETREUUNG

Die tägliche Arbeit von Kinderbetreuer:innen hat große Bedeutung für Kinder, Eltern und unsere gesamte Gesellschaft. Sie alle haben Anerkennung und ein großes Dankeschön verdient.

Obwohl die Gegebenheiten in den Kitas aufgrund von äußeren Umständen nicht immer ideal sind, geben die Fachkräfte ihr Bestes durch kreative Lösungen und unermüdliches Engagement. Für sie hat das Wohl der Kinder immer Vorrang und dafür sagen wir DANKE!

Die Kita ist für unsere Kinder ein Ort, an dem sie Freundschaften pflegen, nach Lust und Laune singen und tanzen dürfen, in Gemeinschaft oder auch mal allein sein können und an dem sie jeden Tag viel Neues entdecken. Und eine ganz besondere Rolle hierbei spielen die Betreuer:innen, denn sie begleiten unsere Kinder auf ihren Wegen, beschützen sie, trösten, wenn es nötig ist und lachen mit ihnen gemeinsam.

Nicht nur für die Kinder, sondern auch für uns Eltern sind die Betreuer:innen wichtige Bezugspersonen, denn gemeinsam erziehen wir unsere Kinder zu selbstständigen, sozialen und wissbegierigen Forschern, die sich auch außerhalb ihres Zuhauses in einer geschützten Umgebung frei entfalten können. Als Bildungs- und Erziehungspartner geben die Betreuer:innen wertvolle Tipps, übernehmen auch die weniger angenehmen Aufgaben mit einem Lächeln und einem lieben Wort, so dass sich unsere Kinder stets willkommen und geborgen fühlen.

Die Kinderbetreuer:innen machen die Zeit in der Kita für die Kinder und ihre Familien zu etwas Besonderem durch ihre zugewandte und respektvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien, durch offene Angebote der Informationen in zwanglosen Gesprächen oder auch gemeinsame Ausflüge und Feste.

Wir Eltern sehen, dass diese so wichtige Arbeit gute Rahmenbedingungen braucht, um die Begleitung unserer Kinder in den so wichtigen frühen Jahren zu unterstützen. Wir Eltern wollen gern unseren Teil dazu beitragen und uns gemeinsam mit den Fachkräften für die Zukunft unserer Kinder einsetzen. Der Tag der Kinderbetreuung soll immer wieder daran erinnern.

BEDARFSPLANUNG NACH DEM PRINZIP HOFFNUNG

Wer entscheidet, was Familien brauchen?

Kinder unter 14 Jahren haben das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Ab 2026 stehen Grundschülern sogar bedarfsunabhängig mindestens acht Stunden täglich an allen fünf Werktagen zu. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen das Kreisjugendamt, welches die Bedarfe der Familien rechtzeitig und vor allem bedarfsgerecht erfüllen soll. „Mit den Familien statt für die Familien“ wünscht sich der Kreiselternausschuss Germersheim und fordert eine jährliche Elternbefragung im Rahmen einer guten Bedarfsplanung, wie sie z.B. im angrenzenden Landkreis Südliche Weinstraße (SÜW) bereits Standard ist.

Keine Vorgabe des Bedarfs durch vorhandenen Bestand oder den Geldbeutel der Kommune

Wie in einem Bericht der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ am 17.03.2023 berichtet wurde, benötigt eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern aus Hatzenbühl dringend das aufstockende Freitagsangebot für Ganztagsschüler, um weiterhin in Vollzeit berufstätig bleiben zu können. Ab acht Kindern würde das Land einen Zuschuss für das kostenpflichtige Angebot zahlen, allerdings wird die Ortsgemeinde mit Blick auf den Geldbeutel erst bei zwölf Anmeldungen tätig. Eine genaue Bedarfsermittlung ist somit essenziell, aber die Verwaltung der Verbandsgemeinde Jockgrim lehnt eine Befragung der Eltern ab. Jene mit Bedarfen würden sich zu entsprechend großen Gruppen formieren und selbst an den Träger herantreten, begründet die Verwaltung ihre Untätigkeit. „Das Prinzip Hoffnung und das Arbeitsmittel Glaskugel scheinen bewährte Instrumente bei der Bedarfsplanung zu sein“, äußert sich Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER) nicht ohne Ironie. Denn nicht nur die Bedarfsplanung für die Förderung der Grundschüler, sondern auch für die Kindertagesstätten (Kitas) findet jedes Jahr ausschließlich basierend auf den vor Ort vorhandenen Möglichkeiten, jedoch ohne Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familien statt. „Es ist mir unbegreiflich, warum man die beste Informationsquelle zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags vehement und konsequent ausschließt“, erklärt Stock mit einem Kopfschütteln.

Kleinere Gruppen für entspanntere Kinder und Erzieher:innen

Bedarfsgerecht zu planen bedeutet auch, die Notwendigkeit einer inklusiven Betreuung von Kindern mit Mehrbedarf sowie qualitative Aspekte wie verschiedene pädagogische Konzepte oder Schwerpunkte zu ermitteln und zu ermöglichen. Für eine inklusive und integrative Betreuung ist es zwingend notwendig, dass die Gruppengrößen wesentlich kleiner sind, als es derzeit in nahezu allen Einrichtungen der Fall ist. „Durch aufgeblähte Betriebserlaubnisse und Schaffung langjähriger Provisorien – wie z.B. wegen der Hinhaltetaktik der Verantwortlichen in Winden – werden die Kitas dem Anspruch an eine Bildungseinrichtung schon lange nicht mehr gerecht“, benennt Julia Stock eine mögliche Ursache sowohl für Probleme bei der Personalrekrutierung als auch für die immer häufiger auftretenden Verhaltensauffälligkeiten von Kindern in Tageseinrichtungen. „Sollte es aufgrund von einem erhöhten Betreuungsbedarf zu Einschränkungen in den Betreuungszeiten oder gar der Kündigung des Betreuungsvertrages für ein Kind kommen, so verliert das Kind jedoch in keinem Fall seinen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Da der Betreuungsplatz eindeutig nicht bedarfsgerecht war, bleibt das Kreisjugendamt weiterhin in der Pflicht, einen geeigneten Platz in einem angemessenen Zeitrahmen anzubieten“, klärt Stock über die Rechtslage auf.

Ganztagsbetreuung durch Hortausbau: Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Bereits im letzten Jahr zeigte eine Online-Umfrage des KEA GER mit über 300 Teilnehmern, dass der Bedarf an Hortplätzen zu einem Großteil nicht gedeckt wurde. Die Nachmittags- und Ferienbetreuung im Hort ist die familienfreundlichste Betreuungsform für Schulkinder, für die Eltern aber zur Kasse gebeten werden. Im Gegensatz zur Ganztagsschule, die bis auf das Mittagessen komplett kostenlos für die Familien ist, zahlen Familien mit bis zu drei Kindern im Kreis Germersheim aber einen monatlichen Hortbeitrag. Während die Ganztagsschule für ein ganzes Jahr verpflichtende Betreuung bis 16 Uhr vorschreibt, können Hortkinder das Betreuungsangebot während der Schul- und Ferienzeiten jeden Tag individuell nach ihrem tatsächlichen Bedarf nutzen. „Das Rundum-Sorglos-Paket bietet der Hort sowohl durch die flexiblen Betreuungszeiten als auch aufgrund der Betreuung durch pädagogische Fachkräfte. Durch den besseren Personalschlüssel und die kleineren Gruppen ist der Hort zudem wesentlich besser geeignet für die Betreuung von Kindern mit Mehrbedarf“, gibt Julia Stock den Eltern als Entscheidungshilfe mit auf den Weg. Lange Wartelisten würden zeigen, dass vor allem im Hinblick auf die Ganztagsförderung der Schulkinder ab 2026 ein rechtzeitiges und bedarfsgerechtes Aufstocken der Hortplätze notwendig sei. Zuletzt waren die Horte in Westheim und Minfeld allerdings der schlechten Bedarfsplanung zum Opfer gefallen und geschlossen worden. Familienfreundliche Ortsgemeinden, die frühzeitig mit dem Ausbau beginnen und diesen rechtzeitig abschließen, können von der finanziellen Förderung durch Bund und Land profitieren. Es bleibt daher zu hoffen, dass alle Ortsgemeinden und das Kreisjugendamt zeitnah – unterstützt durch eine gute Bedarfserfassung und Planung – mit der Schaffung benötigter Betreuungsplätze für Schulkinder starten, damit nicht wieder die Familien am Ende die Zeche zahlen und in die Röhre schauen.

Anmerkung: Der KEA GER hat aktuell eine ONLINE-UMFRAGE ZUR BEDARFSPLANUNG 2023 laufen. Weitere Infos und Teilnahme unter folgendem Link: https://kea-germersheim.de/umfrage/

Online-Umfrage zur Qualität der Bedarfsplanung im Kreis Germersheim

Das pädagogische Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen bemisst sich direkt an den geplanten Betreuungszeiten. Für eine gute Bedarfsplanung ist es daher unumgänglich, dass Eltern ihren individuellen Betreuungsbedarf hinsichtlich der Dauer und Lage am Tag sowie pädagogischer Schwerpunkte angeben können. Die bundesrechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit 2013 gemäß dem SGB VIII. Danach haben alle Kinder unter 14 Jahren das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Dieser Rechtsanspruch besteht gegenüber dem Kreisjugendamt, das im Rahmen seiner Planungsverantwortung den Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familien rechtzeitig und ausreichend befriedigen soll. Die Förderung soll sich u. a. an Alter, Entwicklungsstand, Fähigkeiten, Lebenssituation und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Zudem soll sie den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Betroffen von den Auswirkungen der Qualität der Bedarfsplanung sind alle Eltern und Sorgeberechtigten mit Kindern unter 14 Jahren. Sie alle sind aufgerufen, sich an einer anonymen Online-Umfrage des Kreiselternausschusses zur Qualität der Bedarfsplanung im Kreis Germersheim zu beteiligen. Die Ergebnisse sollen in die politische Arbeit einfließen.

https://kea-germersheim.de/umfrage/

Die Teilnahme dauert maximal 10 Minuten und ist bis zum 16. April möglich.

Elternvertreter begrüßen familienfreundliche Planung in Wörth am Rhein

Kindergarten

Stetige Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Seit über zehn Jahren geben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz rechtliche Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung vor, die eine Anpassung an ein zeitgemäßes Lebensmodell für junge Familien fördern. „Seit dem 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege ab dem ersten Geburtstag“, erklärt Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER). „Hinzu kommen in Rheinland-Pfalz die Beitragsfreiheit ab dem zweiten Geburtstag seit August 2010 und der Rechtsanspruch auf
regelmäßig sieben Stunden durchgängige Betreuung inklusive Mittagessen seit Juli 2021“, ergänzt Stock die rechtlichen Vorgaben. Jedes Kind soll zudem dieselben Möglichkeiten für einen guten Start in das gesellschaftliche Leben unabhängig von sozialen oder behinderungsbedingten Einschränkungen haben. Daher sei die institutionelle Betreuung in den Kindertagesstätten von besonderer Bedeutung für das Gemeinwesen und den Sozialraum, denn sie ermögliche Chancengleichheit sowie Inklusion und Teilhabe.

Bedarfsplanung entscheidet über Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts
Nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) muss für alle Kinder unter 14 Jahren ein Förderangebot nach dem individuellen Bedarf – ab einem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt sogar ein Ganztagsplatz – zur Verfügung stehen. Zur Erfüllung der quantitativen und qualitativen Ansprüche auf frühkindliche Förderung kommt der Jugendhilfeplanung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier Kreisjugendamt Germersheim) somit eine tragende Rolle zu. „Anders als bei der Schulpflicht gibt es im Kita-Bereich keine Vorgaben, wann Kinder ihren Rechtsanspruch nutzen. Daher ist es im Rahmen der Planungsverantwortung unumgänglich, die Familien nach ihren Wünschen, Bedürfnissen und Interessen zu fragen.“, fordert der Kreiselternausschuss Germersheim. Flächendeckend ist in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren vermehrt eine Mangelverwaltung an der Tagesordnung. Trotz steigendem Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter zwei Jahren und Schulkindern kommt es immer wieder zu einem Abbau bereits bestehender Plätze in Tageseinrichtungen, damit stattdessen der Rechtsanspruch der Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt erfüllt werden kann. „Als Alternative wird häufig auf Kindertagespflege und Betreuung in der Grundschule verwiesen.“, sagt Stock. Die Kapazitäten seien aber auch in diesen Bereichen teilweise stark beschränkt und widersprächen als alleinige Option dem gesetzlich verbrieften Wunsch- und Wahlrecht der Familien.

Kreiselternausschuss begrüßt Initiative bei Ermittlung des Betreuungsbedarfs in Wörth am Rhein
Seit der Eröffnung der Abtswald-Kita unter kommunaler Trägerschaft im Mai 2021 gibt es in Wörth am Rhein (Kreis Germersheim) drei Kindertagesstätten, die Betreuungsplätze für Kinder unter zwei Jahren anbieten. „Zusammen mit den geplanten Tagespflegeplätzen hat sich die Anzahl der Betreuungskapazitäten in den letzten Jahren allerdings trotzdem nicht wesentlich verändert.“, bedauert die KEA-Vorsitzende die Entwicklung im U2-Bereich. Auch Dr. Dennis Nitsche, Bürgermeister von Wörth am Rhein, stellt eine ausreichende Bedarfsplanung in Frage: „13 geplante Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten scheinen bei mehr als 18.000 Einwohnern im Stadtgebiet sehr wenig zu sein. Daher ermittelt die Stadt Wörth am Rhein seit Januar 2023 in Kooperation mit dem Kreiselternausschuss den Betreuungsbedarf junger Familien, um die Betreuungskapazitäten an den tatsächlichen Bedarf der Familien anpassen zu können.“, teilt Nitsche mit. Mit dem Glückwunschschreiben zur Geburt an die frischgebackenen Eltern werde auf das Online-Formular hingewiesen, über das sie den konkreten Betreuungsbedarf für ihr Kind der Stadtverwaltung Wörth am Rhein mitteilen können. Der Kreiselternausschuss bedankt sich für die Initiative der Stadt Wörth am Rhein: „Wir freuen uns sehr über dieses Engagement und möchten alle jungen Eltern ermutigen, das Angebot zu nutzen!“, so Stock. Mit einer ersten, repräsentativen und für weitere Planungszwecke
belastbaren Auswertung der Umfrage nach den elterlichen Bedarfen rechnet Bürgermeister Dr. Nitsche zum Ende des ersten Halbjahres 2023. Die Stadt Wörth ist bereits mit Vorarbeiten für einen weiteren Ausbau der Betreuungskapazitäten befasst. „Eine rechtzeitige und großzügige Planung des Betreuungsbedarfs wird sicher mittelfristig dazu beitragen, Wörth am Rhein als attraktiven Standort für junge Familien weiter auszubauen. Wir wünschen uns, dass dieses Beispiel im ganzen Landkreis Schule macht.“, schließt Stock ab.