Neues KiTa- Gesetz – Missverständnisse beseitigt

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Nachbericht zum Online- Infoabend „Sieben Stunden in sieben Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“

An dem kreisübergreifenden Online-Infoabend „Sieben Stunden in sieben Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ der Kreiselternausschüsse Germersheim (KEA GER), Bad Dürkheim (KEA DÜW), Rhein-Hunsrück-Kreis (KEA RHK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) haben am 09. September 2021 mehr als 70 Interessierte teilgenommen. Erfreulich war der hohe Anteil an Eltern und Kita-Vertreter*innen, denn „die eigene Bereitschaft zur Mitgestaltung und ein offener Dialog zwischen allen Kita-Akteuren“ seien essenziell zum Erreichen des Ziels „gemeinsam für eine gute Kita“, erklärte Referentin Karin Graeff, Vorsitzende des Kreiselternausschusses RHK. Basierend auf den Ergebnissen der kreisübergreifenden Umfrage, an der über 1.200 Personen teilgenommen hatten, standen die Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) sowohl für die Kinder und Familien, aber auch für die Fachkräfte im Fokus der Veranstaltung.

Graeff erläuterte: „Nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist das Kreisjugendamt (KJA) dafür zuständig, dass (bedarfsgerechte) Betreuungsangebote sowohl in Quantität als auch Qualität ausreichend vorhanden sind.“ Zudem räumte Graeff mit einem weitverbreiteten Irrglauben auf: „Der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden gilt seit dem 01. Juli 2021. Lediglich die Ausgestaltung des Mittagessens kann maximal bis zum Abschluss der Evaluation nach § 31 Abs. 1 KiTaG auf unterschiedliche Weise erfolgen.“ Daher sei das Kreisjugendamt ein wichtiger Ansprechpartner und die Bedarfsplanung ein zentrales Thema für alle Eltern. Sie sollen generell bei der jährlichen Bedarfsabfrage ihre Bedarfe großzügig inklusive Fahrt- und Pufferzeiten angeben, da nach dem neuen KiTaG die Personalbemessung direkt von den gebuchten Betreuungsplätzen abhänge. Mit der Angabe der Bedarfe legen die Eltern sich zudem für ein ganzes Jahr fest, das muss ebenso mitbedacht werden.

Im Rahmen der Umfrage bemängelten viele Eltern neben der fehlenden Umsetzung des Rechtsanspruchs vor allem unflexible, starre Bring- und Abholzeiten sowie einen Wegfall von Bildungsangeboten. Dies sei nicht durch das KiTaG vorgegeben, so Graeff, sondern eine Entscheidung der örtlichen Verantwortlichen. Wenn diese Entscheidungen nicht im Sinne der Familien sind, dann können und sollen vor Ort andere Lösungen gefunden werden.

Ein weiteres Missverständnis rankt sich um das im neuen Gesetz verankerte Monitoring. Damit soll u.a. die Personalausstattung dokumentiert werden, um punktuelle Missstände beim Personal oder generellen Personalmangel zu erfassen. Es geht – entgegen vieler Befürchtungen – nicht darum, die gebuchten Plätze mit den tatsächlich anwesenden Kindern abzugleichen.

Weiterhin wurden die Umfrageergebnisse hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita näher betrachtet. Vielerorts besteht noch deutliches Ausbaupotential für die aktive Mitwirkung der Eltern in den Kita-Alltag ihrer Kinder. Graeff betonte das Anhörungsrecht der Elternausschüsse, nach dem Träger und Kita-Leitung rechtzeitig und umfassend über alle wesentlichen Angelegenheiten rund um die Kita informieren müssen. Die Argumente des Elternausschusses müssen bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt werden. Diese Regelungen sind nicht neu, so Graeff, sie spielen aber eine immer wichtigere Rolle. Weiterhin stärkt das neue Gremium „Kita-Beirat“ die Mitwirkung der Eltern als Teil der „Verantwortungsgemeinschaft“ im Kita-System.