VERANSTALTUNG IN KITAS WERDEN DURCH DAS LANDESJUGENDAMT WIEDER ERLAUBT

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Heute hat das Landesjugendamt in einem Rundschreiben darüber informiert, dass ab sofort im Rahmen des Regelbetriebes Veranstaltungen in den Kitas wieder stattfinden dürfen.

Damit sind interne Veranstaltungen, wie z.B. Übernachtungen in der Kita und auch Veranstaltungen mit Eltern/Sorgeberechtigten wieder erlaubt.

Alle Details finden Sie im Rundschreiben des Landesjugendamts Nr. 56/2021.

Wir freuen uns, dass es doch noch die Möglichkeit gibt, dass Kita-Kindern und insbesondere Schulanfänger zusammen mit ihren Eltern den Abschluss eines für alle schwierigen Kita-Jahres feiern dürfen.

Nach über einem Jahr voller Einschränkungen für unsere Kinder, würde der KEA GER es begrüßen, wenn diese Lockerungen bestmöglich vor Ort genutzt werden.