Der Kreiselternausschuss (KEA): Zusammensetzung – Aufgaben – Themen

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Aufbau der Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz: Die Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz findet seit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes auf allen Ebenen statt:

In der Kita (Elternausschuss, EA)

Im Jugendamtsbezirk (Kreiselternausschuss, KEA oder StEA)

Auf Landesebene (Landeselternausschuss, LEA) 

Wer oder was ist der KEA? Er ist die Vollversammlung der KEA-Delegierten und der Vorstand. Die Eltern und Sorgeberechtigten wählen bei der Elternversammlung den Elternausschuss (EA) ihrer Kita. Bereits in der konstituierenden Sitzung wählt der EA (im Kreis Germersheim 90 Kitas und Horte) zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte, welche die Kita auf der Vollversammlung vertreten. Die KEA-Vollversammlung wählt dann ihren Vorstand (aktuell 6 Personen, Amtszeit bis Dezember 2025).

Zusammensetzung: KEA-Versammlung („KEA-Parlament“)

Ist das höchste beschlussfassende Organ der Kita-Eltern im Jugendamtsbezirk und berät über grundsätzliche Fragen. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes entgegen, kann Vorstände wählen und abwählen. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Jeder Delegierte und der Vorstand können Anträge stellen. Beschlüsse sind gültig mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Einberufung durch den Vorstand oder auf Antrag von 20% der Delegierten.

KEA-Vorstand („KEA-Regierung“)

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den KEA nach außen. Er entsendet die Mitglieder in die Gremien des Kreises (müssen nicht zwingend im Vorstand sein, ist aber sinnvoll) und trifft inhaltliche Entscheidungen für den KEA, solange eine Angelegenheit nicht durch die Versammlung beschlossen wurde. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl und beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit eines Mitglieds endet vorzeitig, wenn es kein Kind mehr unter 14 Jahren mit Wohnsitz im Jugendamtsbezirk hat, durch Rücktritt oder durch Abwahl.

Aufgaben und Kompetenzen

Der KEA ist die gesetzliche Interessenvertretung der Kita-Eltern gegenüber Jugendamt, Trägerorganisationen, Politik und Öffentlichkeit. In seine Zuständigkeit fällt die Bearbeitung einrichtungsübergreifender Themen. Er ist Ansprechpartner und Vermittler für Elternausschüsse, Kitas und Träger. Er berät und unterstützt Elternausschüsse. Er vertritt durch Delegierte die Interessen der Kita-Eltern des Jugendamtsbezirks im Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz.

Mitwirkung und Anhörungsrecht in Kreisgremien

Der KEA benennt ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (JHA) des Jugendamtsbezirks. Alle wichtigen Kita-politischen Entscheidungen werden im JHA besprochen. Seit 01.07.2021 hat der KEA dort ein eigenes Antragsrecht.

Der KEA soll in allen wesentlichen Fragen, die alle oder mehrere Kitas im Kreis betreffen wie Bedarfsplanung, Sozialraumbudget, Gebührensatzung, Regelungen zur Vergabe von Plätzen etc. gehört werden. Es soll einen regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung des Jugendamtes geben.

Vollständiger Verteiler der Elternvertretungen

Durch die Elternmitwirkungsverordnung neu eingeführt, kann der neue KEA erstmals beim Jugendamt (zuständig für Adressverwaltung) stetig den aktuellen Elternvertretungs-Verteiler für seine Arbeit abrufen: Alle Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden der Elternausschüsse der Kitas im Jugendamtsbezirk und alle KEA-Delegierten, stellvertretenden KEA-Delegierten.