Kita-Eltern bedanken sich bei den Fachkräften und Tagespflegepersonen

ZUM TAG DER KINDERBETREUUNG

Die tägliche Arbeit von Kinderbetreuer:innen hat große Bedeutung für Kinder, Eltern und unsere gesamte Gesellschaft. Sie alle haben Anerkennung und ein großes Dankeschön verdient.

Obwohl die Gegebenheiten in den Kitas aufgrund von äußeren Umständen nicht immer ideal sind, geben die Fachkräfte ihr Bestes durch kreative Lösungen und unermüdliches Engagement. Für sie hat das Wohl der Kinder immer Vorrang und dafür sagen wir DANKE!

Die Kita ist für unsere Kinder ein Ort, an dem sie Freundschaften pflegen, nach Lust und Laune singen und tanzen dürfen, in Gemeinschaft oder auch mal allein sein können und an dem sie jeden Tag viel Neues entdecken. Und eine ganz besondere Rolle hierbei spielen die Betreuer:innen, denn sie begleiten unsere Kinder auf ihren Wegen, beschützen sie, trösten, wenn es nötig ist und lachen mit ihnen gemeinsam.

Nicht nur für die Kinder, sondern auch für uns Eltern sind die Betreuer:innen wichtige Bezugspersonen, denn gemeinsam erziehen wir unsere Kinder zu selbstständigen, sozialen und wissbegierigen Forschern, die sich auch außerhalb ihres Zuhauses in einer geschützten Umgebung frei entfalten können. Als Bildungs- und Erziehungspartner geben die Betreuer:innen wertvolle Tipps, übernehmen auch die weniger angenehmen Aufgaben mit einem Lächeln und einem lieben Wort, so dass sich unsere Kinder stets willkommen und geborgen fühlen.

Die Kinderbetreuer:innen machen die Zeit in der Kita für die Kinder und ihre Familien zu etwas Besonderem durch ihre zugewandte und respektvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien, durch offene Angebote der Informationen in zwanglosen Gesprächen oder auch gemeinsame Ausflüge und Feste.

Wir Eltern sehen, dass diese so wichtige Arbeit gute Rahmenbedingungen braucht, um die Begleitung unserer Kinder in den so wichtigen frühen Jahren zu unterstützen. Wir Eltern wollen gern unseren Teil dazu beitragen und uns gemeinsam mit den Fachkräften für die Zukunft unserer Kinder einsetzen. Der Tag der Kinderbetreuung soll immer wieder daran erinnern.

BEDARFSPLANUNG NACH DEM PRINZIP HOFFNUNG

Wer entscheidet, was Familien brauchen?

Kinder unter 14 Jahren haben das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Ab 2026 stehen Grundschülern sogar bedarfsunabhängig mindestens acht Stunden täglich an allen fünf Werktagen zu. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen das Kreisjugendamt, welches die Bedarfe der Familien rechtzeitig und vor allem bedarfsgerecht erfüllen soll. „Mit den Familien statt für die Familien“ wünscht sich der Kreiselternausschuss Germersheim und fordert eine jährliche Elternbefragung im Rahmen einer guten Bedarfsplanung, wie sie z.B. im angrenzenden Landkreis Südliche Weinstraße (SÜW) bereits Standard ist.

Keine Vorgabe des Bedarfs durch vorhandenen Bestand oder den Geldbeutel der Kommune

Wie in einem Bericht der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ am 17.03.2023 berichtet wurde, benötigt eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern aus Hatzenbühl dringend das aufstockende Freitagsangebot für Ganztagsschüler, um weiterhin in Vollzeit berufstätig bleiben zu können. Ab acht Kindern würde das Land einen Zuschuss für das kostenpflichtige Angebot zahlen, allerdings wird die Ortsgemeinde mit Blick auf den Geldbeutel erst bei zwölf Anmeldungen tätig. Eine genaue Bedarfsermittlung ist somit essenziell, aber die Verwaltung der Verbandsgemeinde Jockgrim lehnt eine Befragung der Eltern ab. Jene mit Bedarfen würden sich zu entsprechend großen Gruppen formieren und selbst an den Träger herantreten, begründet die Verwaltung ihre Untätigkeit. „Das Prinzip Hoffnung und das Arbeitsmittel Glaskugel scheinen bewährte Instrumente bei der Bedarfsplanung zu sein“, äußert sich Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER) nicht ohne Ironie. Denn nicht nur die Bedarfsplanung für die Förderung der Grundschüler, sondern auch für die Kindertagesstätten (Kitas) findet jedes Jahr ausschließlich basierend auf den vor Ort vorhandenen Möglichkeiten, jedoch ohne Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familien statt. „Es ist mir unbegreiflich, warum man die beste Informationsquelle zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags vehement und konsequent ausschließt“, erklärt Stock mit einem Kopfschütteln.

Kleinere Gruppen für entspanntere Kinder und Erzieher:innen

Bedarfsgerecht zu planen bedeutet auch, die Notwendigkeit einer inklusiven Betreuung von Kindern mit Mehrbedarf sowie qualitative Aspekte wie verschiedene pädagogische Konzepte oder Schwerpunkte zu ermitteln und zu ermöglichen. Für eine inklusive und integrative Betreuung ist es zwingend notwendig, dass die Gruppengrößen wesentlich kleiner sind, als es derzeit in nahezu allen Einrichtungen der Fall ist. „Durch aufgeblähte Betriebserlaubnisse und Schaffung langjähriger Provisorien – wie z.B. wegen der Hinhaltetaktik der Verantwortlichen in Winden – werden die Kitas dem Anspruch an eine Bildungseinrichtung schon lange nicht mehr gerecht“, benennt Julia Stock eine mögliche Ursache sowohl für Probleme bei der Personalrekrutierung als auch für die immer häufiger auftretenden Verhaltensauffälligkeiten von Kindern in Tageseinrichtungen. „Sollte es aufgrund von einem erhöhten Betreuungsbedarf zu Einschränkungen in den Betreuungszeiten oder gar der Kündigung des Betreuungsvertrages für ein Kind kommen, so verliert das Kind jedoch in keinem Fall seinen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Da der Betreuungsplatz eindeutig nicht bedarfsgerecht war, bleibt das Kreisjugendamt weiterhin in der Pflicht, einen geeigneten Platz in einem angemessenen Zeitrahmen anzubieten“, klärt Stock über die Rechtslage auf.

Ganztagsbetreuung durch Hortausbau: Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Bereits im letzten Jahr zeigte eine Online-Umfrage des KEA GER mit über 300 Teilnehmern, dass der Bedarf an Hortplätzen zu einem Großteil nicht gedeckt wurde. Die Nachmittags- und Ferienbetreuung im Hort ist die familienfreundlichste Betreuungsform für Schulkinder, für die Eltern aber zur Kasse gebeten werden. Im Gegensatz zur Ganztagsschule, die bis auf das Mittagessen komplett kostenlos für die Familien ist, zahlen Familien mit bis zu drei Kindern im Kreis Germersheim aber einen monatlichen Hortbeitrag. Während die Ganztagsschule für ein ganzes Jahr verpflichtende Betreuung bis 16 Uhr vorschreibt, können Hortkinder das Betreuungsangebot während der Schul- und Ferienzeiten jeden Tag individuell nach ihrem tatsächlichen Bedarf nutzen. „Das Rundum-Sorglos-Paket bietet der Hort sowohl durch die flexiblen Betreuungszeiten als auch aufgrund der Betreuung durch pädagogische Fachkräfte. Durch den besseren Personalschlüssel und die kleineren Gruppen ist der Hort zudem wesentlich besser geeignet für die Betreuung von Kindern mit Mehrbedarf“, gibt Julia Stock den Eltern als Entscheidungshilfe mit auf den Weg. Lange Wartelisten würden zeigen, dass vor allem im Hinblick auf die Ganztagsförderung der Schulkinder ab 2026 ein rechtzeitiges und bedarfsgerechtes Aufstocken der Hortplätze notwendig sei. Zuletzt waren die Horte in Westheim und Minfeld allerdings der schlechten Bedarfsplanung zum Opfer gefallen und geschlossen worden. Familienfreundliche Ortsgemeinden, die frühzeitig mit dem Ausbau beginnen und diesen rechtzeitig abschließen, können von der finanziellen Förderung durch Bund und Land profitieren. Es bleibt daher zu hoffen, dass alle Ortsgemeinden und das Kreisjugendamt zeitnah – unterstützt durch eine gute Bedarfserfassung und Planung – mit der Schaffung benötigter Betreuungsplätze für Schulkinder starten, damit nicht wieder die Familien am Ende die Zeche zahlen und in die Röhre schauen.

Anmerkung: Der KEA GER hat aktuell eine ONLINE-UMFRAGE ZUR BEDARFSPLANUNG 2023 laufen. Weitere Infos und Teilnahme unter folgendem Link: https://kea-germersheim.de/umfrage/

Online-Umfrage zur Qualität der Bedarfsplanung im Kreis Germersheim

Das pädagogische Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen bemisst sich direkt an den geplanten Betreuungszeiten. Für eine gute Bedarfsplanung ist es daher unumgänglich, dass Eltern ihren individuellen Betreuungsbedarf hinsichtlich der Dauer und Lage am Tag sowie pädagogischer Schwerpunkte angeben können. Die bundesrechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit 2013 gemäß dem SGB VIII. Danach haben alle Kinder unter 14 Jahren das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Dieser Rechtsanspruch besteht gegenüber dem Kreisjugendamt, das im Rahmen seiner Planungsverantwortung den Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familien rechtzeitig und ausreichend befriedigen soll. Die Förderung soll sich u. a. an Alter, Entwicklungsstand, Fähigkeiten, Lebenssituation und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Zudem soll sie den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Betroffen von den Auswirkungen der Qualität der Bedarfsplanung sind alle Eltern und Sorgeberechtigten mit Kindern unter 14 Jahren. Sie alle sind aufgerufen, sich an einer anonymen Online-Umfrage des Kreiselternausschusses zur Qualität der Bedarfsplanung im Kreis Germersheim zu beteiligen. Die Ergebnisse sollen in die politische Arbeit einfließen.

https://kea-germersheim.de/umfrage/

Die Teilnahme dauert maximal 10 Minuten und ist bis zum 16. April möglich.

Elternvertreter begrüßen familienfreundliche Planung in Wörth am Rhein

Kindergarten

Stetige Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Seit über zehn Jahren geben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz rechtliche Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung vor, die eine Anpassung an ein zeitgemäßes Lebensmodell für junge Familien fördern. „Seit dem 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege ab dem ersten Geburtstag“, erklärt Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER). „Hinzu kommen in Rheinland-Pfalz die Beitragsfreiheit ab dem zweiten Geburtstag seit August 2010 und der Rechtsanspruch auf
regelmäßig sieben Stunden durchgängige Betreuung inklusive Mittagessen seit Juli 2021“, ergänzt Stock die rechtlichen Vorgaben. Jedes Kind soll zudem dieselben Möglichkeiten für einen guten Start in das gesellschaftliche Leben unabhängig von sozialen oder behinderungsbedingten Einschränkungen haben. Daher sei die institutionelle Betreuung in den Kindertagesstätten von besonderer Bedeutung für das Gemeinwesen und den Sozialraum, denn sie ermögliche Chancengleichheit sowie Inklusion und Teilhabe.

Bedarfsplanung entscheidet über Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts
Nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) muss für alle Kinder unter 14 Jahren ein Förderangebot nach dem individuellen Bedarf – ab einem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt sogar ein Ganztagsplatz – zur Verfügung stehen. Zur Erfüllung der quantitativen und qualitativen Ansprüche auf frühkindliche Förderung kommt der Jugendhilfeplanung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier Kreisjugendamt Germersheim) somit eine tragende Rolle zu. „Anders als bei der Schulpflicht gibt es im Kita-Bereich keine Vorgaben, wann Kinder ihren Rechtsanspruch nutzen. Daher ist es im Rahmen der Planungsverantwortung unumgänglich, die Familien nach ihren Wünschen, Bedürfnissen und Interessen zu fragen.“, fordert der Kreiselternausschuss Germersheim. Flächendeckend ist in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren vermehrt eine Mangelverwaltung an der Tagesordnung. Trotz steigendem Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter zwei Jahren und Schulkindern kommt es immer wieder zu einem Abbau bereits bestehender Plätze in Tageseinrichtungen, damit stattdessen der Rechtsanspruch der Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt erfüllt werden kann. „Als Alternative wird häufig auf Kindertagespflege und Betreuung in der Grundschule verwiesen.“, sagt Stock. Die Kapazitäten seien aber auch in diesen Bereichen teilweise stark beschränkt und widersprächen als alleinige Option dem gesetzlich verbrieften Wunsch- und Wahlrecht der Familien.

Kreiselternausschuss begrüßt Initiative bei Ermittlung des Betreuungsbedarfs in Wörth am Rhein
Seit der Eröffnung der Abtswald-Kita unter kommunaler Trägerschaft im Mai 2021 gibt es in Wörth am Rhein (Kreis Germersheim) drei Kindertagesstätten, die Betreuungsplätze für Kinder unter zwei Jahren anbieten. „Zusammen mit den geplanten Tagespflegeplätzen hat sich die Anzahl der Betreuungskapazitäten in den letzten Jahren allerdings trotzdem nicht wesentlich verändert.“, bedauert die KEA-Vorsitzende die Entwicklung im U2-Bereich. Auch Dr. Dennis Nitsche, Bürgermeister von Wörth am Rhein, stellt eine ausreichende Bedarfsplanung in Frage: „13 geplante Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten scheinen bei mehr als 18.000 Einwohnern im Stadtgebiet sehr wenig zu sein. Daher ermittelt die Stadt Wörth am Rhein seit Januar 2023 in Kooperation mit dem Kreiselternausschuss den Betreuungsbedarf junger Familien, um die Betreuungskapazitäten an den tatsächlichen Bedarf der Familien anpassen zu können.“, teilt Nitsche mit. Mit dem Glückwunschschreiben zur Geburt an die frischgebackenen Eltern werde auf das Online-Formular hingewiesen, über das sie den konkreten Betreuungsbedarf für ihr Kind der Stadtverwaltung Wörth am Rhein mitteilen können. Der Kreiselternausschuss bedankt sich für die Initiative der Stadt Wörth am Rhein: „Wir freuen uns sehr über dieses Engagement und möchten alle jungen Eltern ermutigen, das Angebot zu nutzen!“, so Stock. Mit einer ersten, repräsentativen und für weitere Planungszwecke
belastbaren Auswertung der Umfrage nach den elterlichen Bedarfen rechnet Bürgermeister Dr. Nitsche zum Ende des ersten Halbjahres 2023. Die Stadt Wörth ist bereits mit Vorarbeiten für einen weiteren Ausbau der Betreuungskapazitäten befasst. „Eine rechtzeitige und großzügige Planung des Betreuungsbedarfs wird sicher mittelfristig dazu beitragen, Wörth am Rhein als attraktiven Standort für junge Familien weiter auszubauen. Wir wünschen uns, dass dieses Beispiel im ganzen Landkreis Schule macht.“, schließt Stock ab.

Es ist keine Zeit mehr für weitere Denkpausen!

Kindergarten

WEITERE VERZÖGERUNG BEIM KITA-NEUBAU IN WINDEN

„Vor einer Grundsatzentscheidung und weiteren Planungsvergaben müsse man auf jeden Fall eine Denkpause einlegen“, heißt es in einem Pressebericht zur Beratung des Ortsgemeinderats Winden. Es wurde die seit 2016 geplante Investition in den bereits überfälligen Neubau einer Kita besprochen, die dem Dorf ein großes Schuldenpaket für die kommenden Jahrzehnte bescheren würde. „Es sollte gar nicht die Frage sein ob, sondern nur noch wie die Finanzierung einer neuen viergruppigen Einrichtung endlich angegangen werden wird“, äußert sich Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Germersheim, zu der jahrelangen Hinhalte-Taktik der Verantwortlichen.

Frühkindliche Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und liegt daher in der gemeinsamen Verantwortung von Kommune, Kreis, Land und Bund. Es ist allerdings eine Pflichtaufgabe der Kommunen, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung bereitzustellen, das im Rahmen der Bedarfsplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Kreisjugendamt) ausgewiesen wird. „Bedarfsgerecht zu planen heißt selbstverständlich auch die absehbaren zukünftigen Bedarfe aufgrund eines großen Neubaugebietes mit einzubeziehen, damit nicht kurz nach erfolgtem Neubau dieselben Diskussionen über zu wenige Betreuungsplätze wieder aufflammen“, mahnt Stock die Verantwortlichen zu mehr Weitsicht. Damit stärkt sie Ratsmitglied Natalie Becker, die sich als einzige gegen eine erneute Verzögerung der Entscheidung zur Umsetzung des Neubaus ausgesprochen hatte, den Rücken und fordert ebenfalls, aktiv und lösungsorientiert nach Fördermöglichkeiten für die Finanzierung des Neubaus und generell einer besseren finanziellen Ausstattung der Kommune zu suchen. Das Land hatte in den letzten Jahren in Vorbereitung auf das Kita-Zukunftsgesetz die Kommunen mit mehrere Millionen Euro für den Aus- und Neubau von Kitas unterstützt. „Dass sich die Ortsgemeinde trotz ihrer eigenen Untätigkeit anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes über mangelnde finanzielle Unterstützung beklagt, ist für mich absolut unverständlich. Und dass Zinsen für Kredite nach jahrelangem Tiefstand irgendwann wieder steigen und somit große Bauvorhaben länger finanzielle Nachwirkungen haben werden, sollte auch niemanden überraschen“, so Stock über die ungenutzten Möglichkeiten, den knappen Haushalt der Kommune zu schonen.

Steigende Lebenshaltungskosten sowie der gesellschaftliche Wandel sorgen dafür, dass beide Elternteile jetzt und auch zukünftig zum Familieneinkommen beitragen müssen. Hierfür ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung essentiell. „Der Ausschuss für Dorfentwicklung muss seine Denkpausen schnellstens beenden, die nächste Phase des Kita-Neubaus einleiten und damit den Weg für einen attraktiven und zukunftsfähigen Standort für Familien ebnen. Kinder können sich auf ihrem Bildungsweg keine Pausen leisten“, schließt Stock ab.

KREISÜBERGREIFENDE ONLINE-VERANSTALTUNG

Grundlagen der Elternmitwirkung

Seit den Herbstferien sind nun alle Elternausschüsse in den Kitas gewählt und zum Großteil konstituiert. Neben einigen „alten Hasen“ engagieren sich auch jedes Jahr viele neue Mitglieder in den Elternausschüssen der Tageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz. Welche Aufgaben auf sie zukommen, welche Rechte und Pflichten sie haben – das ist jedoch für einen Großteil der Engagierten nicht immer ganz klar.

Daher laden die Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER), Kaiserslautern (KEA KL), Rhein-Pfalz-Kreis (KEA RPK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) alle Elternvertreter und Interessierten zu einem kreisübergreifenden Online-Informationsabend am 09.12.2022 um 20:00 Uhr zum Thema „Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen Kitas“ ein. Der stellvertretende Vorsitzende des Landeselternausschusses Benjamin Stihler wird die Themen Elternmitwirkung und Erziehungspartnerschaft, Sonderregelungen für freie Träger und die verschiedenen Gremien von der Elternversammlung bis hin zur überörtlichen Elternvertretung erläutern und Fragen der Teilnehmer beantworten. Eine ganz besonders herzliche Einladung gilt allen Eltern und Interessierten aus dem Landkreis Südwestpfalz, in dem bisher als einzigem Jugendamtsbezirk noch kein Kreiselternausschuss gegründet wurde.

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über ein Online-Formular, unter https://kea-germersheim.de/veranstaltungDie Zugangsdaten werden im Anschluss an die Anmeldung automatisch per Mail verschickt.
Kreiselternausschuss Germersheim: kontakt@kea-germersheim.de

Elternvertreter begrüßen familienfreundliche Planung in Westheim

Nachdem es in den letzten Wochen viel Aufsehen um Hortschließungen im Kreis Germersheim gegeben hat, freut sich der Kreiselternausschuss (KEA) über die jüngste Berichterstattung. So heißt es, der Ortsgemeinderat Westheim habe einstimmig die Möglichkeit beschlossen, zusätzlich zu dem gemeinsamen Anbau der Mensa für die Grundschule und Kita einen Hortraum mit Nebenräumen bei der Planung zu berücksichtigen. „Wir bedanken uns bei allen Unterstützern und vor allem der Ortsgemeinde, dass sie die Familien mit ihren Bedürfnissen weiterhin im Blick behalten.“, lobt Julia Stock, Vorsitzendes des KEA, das Engagement und die Hartnäckigkeit der Fürsprecher für den Horterhalt.

Aufgrund unvorhergesehener Zuzüge von jungen Familien werden dringend mehr Kita-Plätze benötigt, um den Rechtsanspruch der Kinder auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Tageseinrichtung erfüllen zu können. Leider werden wegen mangelnder Räumlichkeiten dafür die Hortplätze im kommenden Schuljahr 2022/2023 gestrichen und die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder in die betreuende Grundschule umgelegt. „Der plötzlich gestiegene Bedarf an Kita-Plätzen zeigt, dass die Gemeinde Westheim insbesondere für junge Familien ein attraktiver Wohnort ist. Deswegen ist es die richtige Entscheidung des Gemeinderats in die Zukunft der Kinder zu investieren.“, findet Miriam Bösherz, stellvertretende Vorsitzende des KEA GER.

Der Kreiselternausschusses Germersheim hofft, dass die Anbaupläne der Gemeinde inklusive Horträume umgesetzt werden können, um so den Platzmangel in Grundschule und Kindergarten zukünftig zu entschärfen.

Hintergrund: Der KEA GER ist die gewählte, örtliche Vertretung der Eltern der über 6.000 Kita-Kinder in den rund 90 Kindertagesstätten im Landkreis Germersheim gemäß § 12 KiTaG. Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter:innen, Fachkräfte, Kita-Leitungskräfte, Trägervertreter:innen, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld.

Wir dürfen nicht auf Wunder hoffen, wir müssen selbst aktiv werden!

„Der Minfelder Hort wird zum Ende der Sommerferien geschlossen – wenn nicht ein Wunder geschieht.“, so leitet DIE RHEINPFALZ am 30.06.2022 in das nächste Drama einer Hortschließung im Kreis Germersheim ein. Nach dem Hort in Westheim (Verbandsgemeinde Lingenfeld) muss nun auch der allseits beliebte Hort in Minfeld (Verbandsgemeinde Kandel) für die Eltern überraschend schließen. Werden bald noch weitere folgen?

Bisher haben die Nachbarkreise mit neidischen Blicken auf den familienfreundlichen Landkreis Germersheim wegen der vielen Hortplätze geschaut. Doch für die Politik ist der Hort eine aussterbende Institution. Begründet mit dem ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder wird auf den Ausbau der Ganztagsschule verwiesen. Gleichwohl ist und bleibt der Hort neben der Ganztagsschule und der Betreuenden Grundschule eine wichtige Betreuungsform.

Eine nicht repräsentative Umfrage des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER) im Mai 2022 unter den Eltern ergab bereits ein großes Defizit an vorhandenen Hortplätzen insbesondere in den Verbandsgemeinden Kandel und Lingenfeld, das sich nun nach den Hortschließungen noch verschärfen könnte. Es soll zwar Betreuungsplätze in den Grundschulen geben. Aber neben Verlusten bei den möglichen Betreuungszeiten für die Familien bleibt insbesondere die Abdeckung der pädagogischen Bedarfe fraglich. Hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote am Nachmittag sind gesetzlich verankert und sollen die Chancengleichheit durch bessere Bildungs- und Teilhabechancen verbessern. „Es ist schon irgendwie skurril, dass die Kinder im Hort zwei Fachkräfte brauchen, aber die gleichen Anforderungen für die Betreuung in der Grundschule nicht gelten.“, bemängelt Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Germersheim, die geringeren Ansprüche an das Betreuungspersonal in der Grundschule.

Häufig wird die Notwendigkeit der Hortschließung mit dem Mangel an Plätzen zur Erfüllung des seit einem Jahr geltenden Rechtsanspruchs auf sieben Stunden durchgehende Betreuung inklusive Mittagessen begründet. Dass viele Gemeinden noch immer an einem verstaubten Gesellschaftsbild festhalten und notwendige Modernisierungsmaßnahmen für die Erweiterung der Betreuungszeiten vor sich herschieben, kritisiert Stock daher scharf. Ein weiteres Problem sei der seit Langem bestehende Fachkräftemangel, der nun insbesondere durch die Corona-Pandemie und das neue Kita-Gesetz viel stärker ins Scheinwerferlicht gerückt sei. „Der Höhepunkt ist noch nicht erreicht, daher müssen schnellstmöglich Lösungen gefunden werden.“, mahnt sie. Wie in dem Positionspapier des Landeselternausschusses gefordert müsse das Berufsbild der pädagogischen Fachkraft durch finanzielle Aspekte und bessere pädagogische Bildungsarbeit an Attraktivität gewinnen. Insbesondere in Hinblick auf kleine Einrichtungen und Betreuung in Randzeiten solle die Fachkräftevereinbarung dringend nachgeschärft werden. Denn nicht selten sind Horte in RLP eingruppige Einrichtungen, für die laut Personalschlüssel aufgrund der Stundenzahl nicht mal zwei Vollzeitstellen zur Verfügung stehen. Zudem ist das Stellenprofil mit Arbeitszeiten am Nachmittag und in den Ferien für viele pädagogische Fachkräfte wenig attraktiv. So sei es nicht verwunderlich, dass gerade in Horten die Suche nach Personal der Suche nach einer Nadel im Heuhaufen gleiche. Die Vorgaben des Landes zur Personalbesetzung und –finanzierung beschreiben aber lediglich einen geforderten Mindeststandard, über den Kreise und Gemeinden jederzeit hinausgehen könnten. Werden hier immer alle Mittel und Möglichkeiten ausgeschöpft? Wie viel ist uns als Gesellschaft die Bildung unserer Kinder wert?

„Wir müssen uns dringend gemeinsam dafür einsetzen, das uns zustehende Wunsch- und Wahlrecht auch ausüben zu dürfen!“, ruft Stock die Familien im Kreis auf. Es sei enorm wichtig, die eigenen Bedarfe frühzeitig gegenüber den Einrichtungen sowie der Kreisverwaltung zu formulieren. Hierbei sei eine Aufklärung über die Eckdaten hinsichtlich der unterschiedlichen pädagogischen Konzepte, Betreuungszeiten sowie der entstehenden Kosten unumgänglich. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeutet auch, dass jede Familie selbst entscheiden kann, wie viel Familie und wie viel Beruf das richtige Maß ist.“, erklärt Stock.

Bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Kitas

Der Kreiselternausschuss Germersheim hat es sich zum Ziel gesetzt, ein breites Meinungsbild der Eltern und Sorgeberechtigten zu vertreten.

Zur Erreichung dieses Ziels benötigen die Elternvertreterinnen und Elternvertreter des Landkreises Ihre Unterstützung!

Mit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes gewann die Bedarfsplanung in den Kitas deutlich an Relevanz, da sich die Bedarfsmeldungen der Eltern direkt auf die möglichen Betreuungszeiten sowie das in der Kita vorhandene Personal auswirken.

Um ein realistisches Bild der aktuellen Situation aus Sicht der Eltern zu erhalten, führt der Kreiselternausschuss Germersheim eine kurze Online-Umfrage durch, die sich an alle Eltern mit Kita-Kindern im Landkreis wendet.

Die Teilnahme an der Umfrage ist ab sofort möglich und sie ist unter folgendem Link erreichbar:

https://kea-germersheim.de/umfrage/
https://kea-germersheim.de/umfrage/

Die Teilnahme dauert maximal 5 Minuten und ist bis zum 20. Mai möglich.

Um möglichst viele Eltern zu erreichen, bittet der Kreiselternausschuss auch darum, dass die Information über die Online-Umfrage gerne mit anderen Eltern geteilt wird. Hierzu hat das Gremium ein Plakat erstellt, das digital und/oder als Aushang gerne weitergeleitet werden darf. Zum Plakat.

Der Kreiselternausschuss freut sich auf eine möglichst zahlreiche Teilnahme!

Interaktives Planspiel zum Kita-Beirat zeigt Entwicklungsmöglichkeiten auf

Am 06. Mai 2022 fand das interaktive Planspiel „Kita-Beirat – Warum und wie? Ausgestaltung in der Praxis“ statt, das vom Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit (IBEB) mit Unterstützung der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) ausgerichtet wurde.

Sissi Westrich (Ministerium für Bildung), Prof. Dr. Armin Schneider (IBEB) und Andreas Winheller (Landeselternausschuss) erläuterten einleitend die Notwendigkeit der im Kita-Gesetz verankerten und somit rechtlich bindenden Vorgabe zur Etablierung einer flächendeckenden Beteiligungskultur in den rheinland-pfälzischen Kitas. So sei die Institutionalisierung der Perspektive der Kinder sowie die breitgefächerte Betrachtung der Perspektiven aller Vertretergruppen der Verantwortungsgemeinschaft in einem pädagogischen Diskurs ein wichtiges Mittel zur Schaffung gleicher Qualitätsstandards.

In einem Praxisbeispiel angedeutete Entwicklungspotentiale für die verschiedenen Vertretergruppen haben sich in dem Planspiel nochmals verdeutlicht. So hat die Trägervertretung nicht nur die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und die finanziellen Entscheidungen, sondern trägt auch Sorge dafür, dass in der Sitzung alle Stimmen gehört werden. Idealerweise unterstützt das auf Vorschlag der Elternvertretung gewählte stellvertretende vorsitzende Mitglied in einer Tandemmoderation bei dieser herausfordernden Rolle. Besonders deutlich wurden die Relevanz der Präsenzsitzung für die Einbindung aller Vertretergruppen sowie eine adäquate Vorbereitungsphase innerhalb der Vertretergruppen für eine rechtlich bindende Beschlussfassung.

Kita-Beirat muss sich als neues Gremium etablieren, dies ist für alle Vertretergruppen ein Lernprozess. Sich in der jeweiligen Rolle einzufinden, und sich insbesondere als Kita-Leitung oder Fachkraft für die Kinderperspektive (FaKiB) von der alltäglichen Funktion als pädagogische Fachkraft abzugrenzen, erfordert Übung. Die Durchführung von mehr als einer Kita-Beiratssitzung im Jahr kann daher dazu beitragen, Selbstvertrauen zu gewinnen und eine regelmäßige, offene und wohlwollende Diskussionskultur zum Wohle der Kinder zu festigen.

Kontakt: kontakt@kea-gemersheim.de