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Der LEA informiert: Rechtsanspruch umfasst durchgängige Betreuung
In den vergangenen Wochen sorgte ein Zeitungsartikel für Aufsehen. Hier wurde in einer ersten Berichterstattung der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden infrage gestellt. Die Zeitung selbst stellte in einem späteren zweiten Artikel klar, dass der Rechtsanspruch eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden umfasst.
Der LEA nimmt dies zum Anlass, um in Rücksprache mit dem Ministerium darauf hinzuweisen, welcher Rechtsanspruch auf Betreuung konkret aus §14 des KiTa-Gesetzes entsteht: Unsere Kinder haben mit ihrem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Platz zur frühkindlichen Förderung in einer Tageseinrichtung.
Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kann dieser Anspruch auch durch Kindertagespflege erfüllt werden. Dieser Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich eine durchgängige Betreuungszeit von 7 Stunden. Zudem ist der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden nicht an den Nachweis eines besonderen Bedarfs geknüpft, sondern er besteht immer. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich beispielsweise Arbeitszeiten ändern oder Elternzeit genommen wird.
Für die Bereitstellung eines solchen Platzes in zumutbarer Entfernung ist allein das zuständige Jugendamt verantwortlich. Das der Berichterstattung der Zeitung zugrundeliegende Urteil besagt aber, dass es keinen kapazitätsunabhängigen Verschaffungsanspruch auf eine durchgängige Betreuung gibt. Was ist damit gemeint? Das bedeutet, dass das Jugendamt keinen Platz bereitstellen muss, wenn es keinen gibt. Das heißt aber auch, dass die Familie juristische Schritte gegen das Jugendamt einleiten kann, weil es den Rechtsanspruch nicht erfüllt.
Der LEA weist ausdrücklich darauf hin, dass man im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Jugendamt bei der Auswahl eines Anwaltes auf dessen Fachgebiet und Erfahrungswerte im „Kita-Recht“ achten sollte.
Eine 7-Stunden-Betreuung, die allerdings eine Unterbrechung über Mittag beinhaltet, ist grundsätzlich nicht rechtsanspruchserfüllend. Sie ist es auch dann nicht, wenn der Träger und das zuständige Jugendamt nachweislich darum bemüht sind, die Plätze mit Unterbrechung durch Neubau/Anbau usw. für die Zukunft zu reduzieren. Trotzdem können Familien solche Plätze mit Unterbrechung in Anspruch nehmen, wenn dies ihrem Bedarf entspricht.
Der Rechtsanspruch auf durchgängige Betreuung besteht bereits seit dem 1. Juli 2021. Lediglich für die Mittagsverpflegung wurde eine Übergangsfrist bis 2028 im KiTaG geschaffen. Das bedeutet, dass allen Kindern ein entsprechender Platz zur Verfügung stehen muss. Für das warme Mittagessen dürfen noch alternative Lösungen wie z.B. ein Lunchpaket genutzt werden
TERMINÄNDERUNG: Verletzendes Verhalten in Kitas –sensibilisieren, hinschauen, aktiv werden
Als Referentin des Abends konnten wir Frau Prof. Dr. Remsperger-Kehm, die gemeinsam mit einer Kollegin 2021 eine umfangreiche Studie zum Thema veröffentlicht hat, gewinnen.
Eltern und Kita-Fachkräfte schauen aus unterschiedlichen Perspektiven auf den Kita-Alltag. Dabei eint sie der Wunsch, dass sich die Kinder in ihren Einrichtungen wohl, geborgen und sicher fühlen.
Die Veranstaltung möchte folgende Fragen aufgreifen und anschließend in einer Diskussionsrunde vertiefen:
- Welche strukturellen Bedingungen, aber auch persönlichen Einstellungen und Haltungen tragen dazu bei, dass verletzendes und übergriffiges Verhalten gegenüber Kita-Kindern toleriert, geduldet oder gar gerechtfertigt wird?
- Wie können sich Eltern und Fachkräfte gemeinsam für einen gelebten Kinderschutz in unseren Kitas engagieren?
- Wie können Kita-Teams ihre Arbeit im Kita-Alltag und den Umgang mit den Kindern gegenüber Eltern transparent machen?
- Wie kann es Fachkräften und Eltern gelingen, eigene Empfindungen, Belastungsmomente und Verhaltensweisen zu reflektieren und der Ohnmacht und Hilflosigkeit entgegenzutreten?
- Welche Entwicklungen müssen aus der Praxis heraus angestoßen werden, um für Kinder, Fachkräfte und Familien ein Umfeld zu schaffen, in dem sie sich wohl und sicher fühlen?
Eingeladen sind alle, denen das Thema Kinderschutz in der Kita ein Anliegen ist. Die Anmeldung zur kostenlosen Online-Veranstaltung via Zoom ist unter folgendem Link möglich:
Die Zugangsdaten werden im Anschluss an die Anmeldung automatisch zugesandt.
ACHTUNG: Diese Veranstaltung musste auf den 16. September verschoben werden! Wenn Sie sich bereits für den ursprünglichen Termin angemeldet hatten, bleibt Ihre Anmeldung gültig. Sollten Sie an dem neuen Termin nicht teilnehmen können, ist Ihrerseits keine Abmeldung erforderlich!
Der ursprüngliche Zugangslink zum Zoom-Meeting bleibt bestehen und wird Ihnen einige Tage vor der Veranstaltung nochmals zugesandt.
Save-the-Date: Bundeselternkongress 16.11.2024 in Mainz
Kita-Beirat als (nachhaltiger) Motor | Terminabfrage
Liebe Akteur:innen des Kita-Beirats,
wir möchten Sie herzlich einladen, an der Fortführung unseres gemeinsamen Erfolgs teilzunehmen. Nach den positiven Rückmeldungen auf die Online-Planspiele des vergangenen Jahres, freuen wir uns, Ihnen auch in diesem Jahr die Gelegenheit zu bieten, den Kita-Beirat gemeinsam weiterzuentwickeln – im Sinne unserer Kinder und aller Beteiligten.
- Veranstaltung: Kita-Beirat als (nachhaltiger) Motor
- Datum: Wird noch bekannt gegeben (siehe Terminabfrage)
- Ort: Online per Zoom
Diese Veranstaltung wird Ihnen nicht nur wertvollen Input liefern, sondern auch Raum für Diskussionen bieten und die Möglichkeit eröffnen, neue Erkenntnisse zu gewinnen. Besonders im Fokus stehen Methoden und Medien, die eine gemeinsame Ausgestaltung des Kita-Beirats unterstützen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die praktische Anwendung des Kita-Beirats. Wir werden gemeinsam ein reales Sitzungsthema bearbeiten und dabei folgende Kernfragen erörtern:
- Rollenverständnis: Wie kann ich meine Funktion (ob als Trägervertretung, Leitung, pädagogische Fachkraft, Eltern oder FaKiB) effektiv nutzen, um zur Lösung des Kita-Beiratsthemas beizutragen?
- Perspektivenvielfalt: Wie stellen wir sicher, dass alle Beteiligten ihre Sichtweisen einbringen und diese vor der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden?
- Dokumentation und Kommunikation: Welche Methoden setzen wir ein, um die Ergebnisse der Sitzung festzuhalten und weiterzuleiten?
Um einen Termin zu finden, der möglichst allen gerecht wird, bitten wir Sie, Ihren bevorzugten Termin bis zum 13.04.2024 über den folgenden Link auszuwählen: https://limesurvey.hs-koblenz.de/index.php/147647?lang=de
Bitte beachten Sie: Das Datum, das die meisten Stimmen erhält, wird als Veranstaltungstermin festgelegt.
Wir freuen uns darauf, Sie online zu sehen und gemeinsam die Zukunft des Kita-Beirats zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Graeff (LEA), Anne Meiswinkel (Landkreistag), Prof. Dr. Armin Schneider (IBEB) und Sissi Westrich (BM)
Förderprogramme rund um Baumaßnahmen im Kita-Bereich
Der LEA RLP informierte am 05.02.2024 via Newsletter:
„… der Kita-Ausbau ist eine wichtige Säule, um den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung inklusive Mittagessen zu ermöglichen. Außerdem sind vielerorts Umbauten notwendig, um ein zeitgemäßes und kindgerechtes Umfeld zu schaffen sowie die Arbeitsbedingungen für das Personal zu verbessern.
Leider geht es vielerorts nur langsam voran, was häufig mit Schwierigkeiten bei der Finanzierung begründet wird. Das Ministerium für Bildung stellt nun auf der neuen Webseite https://kitabau.rlp.de/ Informationen zu Förderprogrammen rund um Baumaßnahmen im Kita-Bereich, um Kita-Träger zu unterstützen. Hier sind insbesondere die Eckpunkte (Stichtage, Antragsformulare, Förderbedingungen, …) des Sonderprogramms Kitabau in 2024 erläutert. Ab dem Frühjahr 2024 wird auf der Webseite die Neufassung der Orientierungshilfe „Raumkonzepte“ für Kitas veröffentlicht. …“
DIGITALE SCHULUNG ZUM THEMA „ELTERNMITWIRKUNG – GEMEINSAM FÜR EINE GUTE KITA“
Die Kreiselternausschüsse Südliche Weinstraße (KEA SÜW), Germersheim (KEA GER), Südwestpfalz (KEA SWP) und die Stadtelternausschüsse Landau (StEA LD) und Trier (StEA TR) laden alle Eltern, Fachkräfte, Trägervertretungen und Interessierten des Kita-Umfelds aus den teilnehmenden Landkreisen und Städten zu einem kreisübergreifenden Online-Informationsabend am 26.02.2024 um 20:00 Uhr zum Thema „Grundlagen der Elternmitwirkung“ ein.
Elternmitwirkung – gemeinsam für eine gute KiTa!
Unter diesem Slogan werden Gordon Amuser, stellv. Vorsitzender Landeselternausschusses RLP, und Dr. Julia Stock, Vorstandsmitglied des Landeselternausschusses RLP, allen Teilnehmenden die Grundlagen der Elternmitwirkung veranschaulichen. Denn eine gelebte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft kann zur guten Kita-Qualität einen erheblichen Beitrag leisten. Daher werden im Rahmen dieser Veranstaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben der Elternmitwirkung gemäß des Kindertagesstättengesetzes aufgearbeitet, sowie viele Unklarheiten und Mythen aus dem Weg geräumt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit des konstruktiven Austauschs und die Klärung von offenen Fragen.
Die kostenlose Anmeldung zur Online-Veranstaltung via Zoom erfolgt zentral über das Online-Formular
Die Zugangsdaten werden Ihnen wenige Tage vor der Veranstaltung automatisch per Mail zugeschickt.
Für Rückfragen stehen die teilnehmenden Gremien jederzeit zur Verfügung.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!
Online-Informationsveranstaltung „Kita-Bedarfsplanung“ bricht Teilnehmerrekord
Am 19. Januar 2024 fand eine hochkarätig besetzte Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ statt. Der Referent Andreas Winheller (Ehrenvorsitzender des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz) und die beiden Expertinnen Xenia Roth und Julia Burkard (Autorinnen des Kommentars zum KiTa-Gesetz) informierten die rund 400 Teilnehmenden über die rechtlichen Grundlagen der Bedarfsplanung. Ausrichter der Veranstaltung waren der Landeselternausschuss (LEA) RLP sowie 17 Kreis- und Stadtelternausschüsse aus ganz Rheinland-Pfalz. Das Teilnehmerfeld zeigte sich bunt gemischt: Neben zahlreichen Eltern und Elternvertreter:innen, Kita-Leitungen und Trägervertreter:innen nahmen auch Mitarbeitende aus 24 der insgesamt 41 Jugendämter teil.
Die kommunale Kita-Bedarfsplanung soll vorhandene Betreuungsbedürfnisse der Kinder einer jeden Kommune erfassen. Aufgrund der kurz-, mittel- und langfristig prognostizierten strukturellen Entwicklung muss ein Platzangebot geschaffen werden, welches diese Bedürfnisse deckt. Hierbei stellten die Referierenden unisono klar, dass es sich dabei um eine kommunale Pflichtaufgabe handele, welche auch trotz knapper finanzieller Ausstattung der Kommunen erfüllt werden müsse. Durch die im Grundgesetz verankerte Gesetzmäßigkeit der Verwaltung haben die verantwortlichen Behörden keine Alternative zur bedarfsgerechten Planung und Ausgestaltung des Betreuungsangebots.
Verantwortlich für die Bedarfsplanung ist alleinig das Jugendamt, welches mit Unterstützung der Einrichtungsträger als „Erfüllungsgehilfen“ für die bedarfsgerechte Versorgung und die Gewährung des Rechtsanspruches auf die durchgängig siebenstündige Betreuung Sorge zu tragen hat. „Die Bedarfsplanung ist nicht gut, wenn jedes Kind einen Platz hat, sondern wenn Plätze frei bleiben – als Puffer für Unvorhergesehenes“, so Andreas Winheller zur Relevanz ausreichender Kitaplätze. „Ansprechpartner und Rechtsanspruchsgegner für unerfüllte Betreuungsbedarfe ist dabei aber immer das zuständige Jugendamt, nicht der Träger oder die Kita-Leitung“.
Konkrete Vorschriften, wie die Ermittlung der Betreuungsbedarfe stattzufinden hat, gibt es nicht. Die direkte Befragung der Eltern, im Idealfall über die Kita, wird als unverzichtbar angesehen. Neben der ausreichenden Platzanzahl beinhaltet eine zielgerichtete Bedarfsplanung auch die an den Bedürfnissen der Familien bemessene Dauer der Betreuung. Die Befragung der Eltern ist allerdings nur einer von vielen Bausteinen. Auch Strukturdaten wie z.B. Altersstruktur und Neubaugebiete einer Kommune spielen eine wesentliche Rolle.
Die Bedarfsplanung sei nie perfekt und sie decke auch nie 100 % der Bedürfnisse ab. Eine regelmäßige Überprüfung, wie sich die Planung mit der Realität decke, sei dennoch unabdingbar. „Die Vertreter der Kreis- und Stadtelternausschüsse haben die Möglichkeit, entsprechende Anträge in die Jugendhilfeausschüsse einzubringen, sollte das Vorgehen nicht ordnungsgemäß und transparent sein“, führte Winheller weiter aus.
Während der Veranstaltung ging eine große Menge an Fragen, insbesondere über den Chat, ein. Diese waren ebenfalls inhaltlich sehr breit gestreut. Neben Fragen zur Finanzierung von Vertretungspersonal, über die Regelung der Mindestbedarfe zur Bildung einer Betreuungskohorte bis hin zur Frage, ob es tatsächlich einen gesetzlich vorgeschriebenen Tag für die Reinigung des Spielzeugs durch die Fachkräfte gäbe, waren annähernd alle Themen aus dem Kita-Umfeld vertreten.
„Wir können hier heute Abend leider nicht alle Fragen beantworten, das würde den Rahmen sprengen. Die Kreis- und Stadtelternausschüsse sind aber Ansprechpartner für Eltern, Fachkräfte und Träger. Nicht nur bei Eltern bestehen noch Wissenslücken zu den gesetzlichen Regelungen. Gemeinsam gilt es, diese flächendeckend zu schließen“, stellte Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP, abschließend fest. Karin Graeff in ihrer Funktion als Vorsitzende des LEA RLP verabschiedete Teilnehmende und Referierende nach gut drei Stunden. „Wir möchten allen Beteiligten des heutigen Abends unseren Dank aussprechen. Das große Interesse und die vielen Fragen zeigen, dass es für uns alle noch einiges zu tun gibt. Nur gemeinsam können wir das Kita-System vor dem Kollaps bewahren. Wir dürfen keine Zeit verschwenden!“
Die Ausrichter:
- Landeselternausschuss der Kitas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP).
- Kreiselternausschüsse Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Cochem-Zell, Germersheim, Kaiserslautern, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel.
- Stadtelternausschüsse Kaiserslautern, Landau, Neustadt, Speyer, Worms.
Der KEA informiert (23.01.2024)
- Liebe Eltern,
- liebe Elternausschussmitglieder,
- liebe KEA-Delegierte,
- liebe Kitaleitungen und Trägervertreter,
in der Kreisverwaltung Germersheim fand am Donnerstag, den 11.01.2024 die konstituierende Sitzung des am 14.12.2023 neu gewählten Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) Germersheim statt. Unter Leitung des Jugendamts wurden die Vorstandsvorsitzende Susanne Schellenbach-Andres (Westheim) sowie ihr Stellvertreter Christian Systermans (Westheim) gewählt. Herr Systermans wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss (JHA) entsandt, seine Stellvertreterin ist Kathrin Ziegler (Westheim).
Die wichtigste Aufgabe eines KEA-Vorstandes ist die Interessenvertretung der Eltern im Kreis. Hierzu gehört auch, Transparenz zu schaffen. In diesem Rahmen sind wir Ansprechpartner und Vermittler für die Kita- und Hort-Eltern und geben Hilfestellung bei allen Anfragen.
In unserer Funktion als Multiplikator wird der KEA die Informationen des Landeselternausschusses (LEA) an die Eltern weitergeben. Gleichzeitig sollen wichtige Informationen von den Elternvertretungen der Kitas und Horte eingeholt werden, um die eigene politische Arbeit und die des LEA voranzubringen.
Wichtige Instrumente für die politische Arbeit des KEA sind das gesetzlich festgeschriebene Anhörungsrecht gegenüber dem Jugendamt (z.B. bei der Bedarfsplanung) sowie das Antragsrecht im Jugendhilfeausschuss.
Sozusagen ein Dauerbrenner ist die sogenannte „Zwei-Fachkräfte-Regelung“ speziell in Bezug auf Ausflüge und Randzeiten. Hierzu finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage das Rundschreiben Nr. 39/2022 vom 14.09.2022 des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz. Begründete Ausnahmefälle im Sinne dieser Regelung sind erlaubt, somit Ausflüge möglich.
Ein derzeit aktueller Punkt ist die Information des Jugendamts (JA) zu den bevorstehenden Bedarfsplanungsgesprächen mit allen Einrichtungen im Kreis. Über verschiedene Medien empfiehlt das JA den Kita- und Hort-Eltern ihren individuellen Bedarf an Betreuungszeit zu melden, sollte er nicht bereits erfüllt sein. Hierzu haben uns bereits einzelne Anfragen erreicht, insbesondere was die Form der Bedarfsmitteilung betrifft.
Ebenfalls erhalten Sie im Downloadbereich unserer Homepage ein kurzes Formblatt, welches zur Bedarfsmitteilung an die Kita-Leitung, den Träger und/oder das JA genutzt werden kann.
Die Ansprechpartnerin im JA ist Frau Benz (r.benz@kreis-germersheim.de). Weitere persönliche Bedarfe können ergänzt werden. Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Der KEA-Vorstand freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit allen KiTa-Akteuren. Bei Fragen, Anregungen und Problemen rund um den KiTa-Bereich ist der KEA-Vorstand per E-Mail unter kontakt@kea-germersheim.de erreichbar.
Konstituierende Sitzung des Vorstands des Kreiselternausschusses
In der Kreisverwaltung Germersheim fand am Donnerstag, den 11.01.2024 die konstituierende Sitzung des am 14.12.2023 neu gewählten Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) statt. Unter Leitung des Jugendamts wurden die Vorstandsvorsitzende Susanne Schellenbach-Andres (Westheim) sowie ihr Stellvertreter Christian Systermans (Westheim) gewählt. Herr Systermans wird als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss (JHA) entsandt, seine Stellvertreterin ist Kathrin Ziegler (Westheim).
Der neue KEA-Vorstand freut sich auf eine gute Zusammenarbeit und regelmäßigen regen Austausch mit allen KiTa-Akteuren. Bei Fragen, Anregungen und Problemen rund um den KiTa-Bereich ist der KEA-Vorstand per E-Mail unter kontakt@kea-germersheim.de erreichbar.
Ergänzung: Das Protokoll der KEA-Vollversammlung mit Wahl des KEA Vorstandes vom 14.12.2023 finden Sie hier.