Online-Umfrage zur Qualität der Bedarfsplanung im Kreis Germersheim

Das pädagogische Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen bemisst sich direkt an den geplanten Betreuungszeiten. Für eine gute Bedarfsplanung ist es daher unumgänglich, dass Eltern ihren individuellen Betreuungsbedarf hinsichtlich der Dauer und Lage am Tag sowie pädagogischer Schwerpunkte angeben können. Die bundesrechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit 2013 gemäß dem SGB VIII. Danach haben alle Kinder unter 14 Jahren das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Dieser Rechtsanspruch besteht gegenüber dem Kreisjugendamt, das im Rahmen seiner Planungsverantwortung den Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familien rechtzeitig und ausreichend befriedigen soll. Die Förderung soll sich u. a. an Alter, Entwicklungsstand, Fähigkeiten, Lebenssituation und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Zudem soll sie den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Betroffen von den Auswirkungen der Qualität der Bedarfsplanung sind alle Eltern und Sorgeberechtigten mit Kindern unter 14 Jahren. Sie alle sind aufgerufen, sich an einer anonymen Online-Umfrage des Kreiselternausschusses zur Qualität der Bedarfsplanung im Kreis Germersheim zu beteiligen. Die Ergebnisse sollen in die politische Arbeit einfließen.

https://kea-germersheim.de/umfrage/

Die Teilnahme dauert maximal 10 Minuten und ist bis zum 16. April möglich.

Elternvertreter begrüßen familienfreundliche Planung in Wörth am Rhein

Kindergarten

Stetige Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Seit über zehn Jahren geben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz rechtliche Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung vor, die eine Anpassung an ein zeitgemäßes Lebensmodell für junge Familien fördern. „Seit dem 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege ab dem ersten Geburtstag“, erklärt Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER). „Hinzu kommen in Rheinland-Pfalz die Beitragsfreiheit ab dem zweiten Geburtstag seit August 2010 und der Rechtsanspruch auf
regelmäßig sieben Stunden durchgängige Betreuung inklusive Mittagessen seit Juli 2021“, ergänzt Stock die rechtlichen Vorgaben. Jedes Kind soll zudem dieselben Möglichkeiten für einen guten Start in das gesellschaftliche Leben unabhängig von sozialen oder behinderungsbedingten Einschränkungen haben. Daher sei die institutionelle Betreuung in den Kindertagesstätten von besonderer Bedeutung für das Gemeinwesen und den Sozialraum, denn sie ermögliche Chancengleichheit sowie Inklusion und Teilhabe.

Bedarfsplanung entscheidet über Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts
Nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) muss für alle Kinder unter 14 Jahren ein Förderangebot nach dem individuellen Bedarf – ab einem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt sogar ein Ganztagsplatz – zur Verfügung stehen. Zur Erfüllung der quantitativen und qualitativen Ansprüche auf frühkindliche Förderung kommt der Jugendhilfeplanung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier Kreisjugendamt Germersheim) somit eine tragende Rolle zu. „Anders als bei der Schulpflicht gibt es im Kita-Bereich keine Vorgaben, wann Kinder ihren Rechtsanspruch nutzen. Daher ist es im Rahmen der Planungsverantwortung unumgänglich, die Familien nach ihren Wünschen, Bedürfnissen und Interessen zu fragen.“, fordert der Kreiselternausschuss Germersheim. Flächendeckend ist in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren vermehrt eine Mangelverwaltung an der Tagesordnung. Trotz steigendem Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter zwei Jahren und Schulkindern kommt es immer wieder zu einem Abbau bereits bestehender Plätze in Tageseinrichtungen, damit stattdessen der Rechtsanspruch der Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt erfüllt werden kann. „Als Alternative wird häufig auf Kindertagespflege und Betreuung in der Grundschule verwiesen.“, sagt Stock. Die Kapazitäten seien aber auch in diesen Bereichen teilweise stark beschränkt und widersprächen als alleinige Option dem gesetzlich verbrieften Wunsch- und Wahlrecht der Familien.

Kreiselternausschuss begrüßt Initiative bei Ermittlung des Betreuungsbedarfs in Wörth am Rhein
Seit der Eröffnung der Abtswald-Kita unter kommunaler Trägerschaft im Mai 2021 gibt es in Wörth am Rhein (Kreis Germersheim) drei Kindertagesstätten, die Betreuungsplätze für Kinder unter zwei Jahren anbieten. „Zusammen mit den geplanten Tagespflegeplätzen hat sich die Anzahl der Betreuungskapazitäten in den letzten Jahren allerdings trotzdem nicht wesentlich verändert.“, bedauert die KEA-Vorsitzende die Entwicklung im U2-Bereich. Auch Dr. Dennis Nitsche, Bürgermeister von Wörth am Rhein, stellt eine ausreichende Bedarfsplanung in Frage: „13 geplante Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten scheinen bei mehr als 18.000 Einwohnern im Stadtgebiet sehr wenig zu sein. Daher ermittelt die Stadt Wörth am Rhein seit Januar 2023 in Kooperation mit dem Kreiselternausschuss den Betreuungsbedarf junger Familien, um die Betreuungskapazitäten an den tatsächlichen Bedarf der Familien anpassen zu können.“, teilt Nitsche mit. Mit dem Glückwunschschreiben zur Geburt an die frischgebackenen Eltern werde auf das Online-Formular hingewiesen, über das sie den konkreten Betreuungsbedarf für ihr Kind der Stadtverwaltung Wörth am Rhein mitteilen können. Der Kreiselternausschuss bedankt sich für die Initiative der Stadt Wörth am Rhein: „Wir freuen uns sehr über dieses Engagement und möchten alle jungen Eltern ermutigen, das Angebot zu nutzen!“, so Stock. Mit einer ersten, repräsentativen und für weitere Planungszwecke
belastbaren Auswertung der Umfrage nach den elterlichen Bedarfen rechnet Bürgermeister Dr. Nitsche zum Ende des ersten Halbjahres 2023. Die Stadt Wörth ist bereits mit Vorarbeiten für einen weiteren Ausbau der Betreuungskapazitäten befasst. „Eine rechtzeitige und großzügige Planung des Betreuungsbedarfs wird sicher mittelfristig dazu beitragen, Wörth am Rhein als attraktiven Standort für junge Familien weiter auszubauen. Wir wünschen uns, dass dieses Beispiel im ganzen Landkreis Schule macht.“, schließt Stock ab.

Es ist keine Zeit mehr für weitere Denkpausen!

Kindergarten

WEITERE VERZÖGERUNG BEIM KITA-NEUBAU IN WINDEN

„Vor einer Grundsatzentscheidung und weiteren Planungsvergaben müsse man auf jeden Fall eine Denkpause einlegen“, heißt es in einem Pressebericht zur Beratung des Ortsgemeinderats Winden. Es wurde die seit 2016 geplante Investition in den bereits überfälligen Neubau einer Kita besprochen, die dem Dorf ein großes Schuldenpaket für die kommenden Jahrzehnte bescheren würde. „Es sollte gar nicht die Frage sein ob, sondern nur noch wie die Finanzierung einer neuen viergruppigen Einrichtung endlich angegangen werden wird“, äußert sich Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Germersheim, zu der jahrelangen Hinhalte-Taktik der Verantwortlichen.

Frühkindliche Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und liegt daher in der gemeinsamen Verantwortung von Kommune, Kreis, Land und Bund. Es ist allerdings eine Pflichtaufgabe der Kommunen, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung bereitzustellen, das im Rahmen der Bedarfsplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Kreisjugendamt) ausgewiesen wird. „Bedarfsgerecht zu planen heißt selbstverständlich auch die absehbaren zukünftigen Bedarfe aufgrund eines großen Neubaugebietes mit einzubeziehen, damit nicht kurz nach erfolgtem Neubau dieselben Diskussionen über zu wenige Betreuungsplätze wieder aufflammen“, mahnt Stock die Verantwortlichen zu mehr Weitsicht. Damit stärkt sie Ratsmitglied Natalie Becker, die sich als einzige gegen eine erneute Verzögerung der Entscheidung zur Umsetzung des Neubaus ausgesprochen hatte, den Rücken und fordert ebenfalls, aktiv und lösungsorientiert nach Fördermöglichkeiten für die Finanzierung des Neubaus und generell einer besseren finanziellen Ausstattung der Kommune zu suchen. Das Land hatte in den letzten Jahren in Vorbereitung auf das Kita-Zukunftsgesetz die Kommunen mit mehrere Millionen Euro für den Aus- und Neubau von Kitas unterstützt. „Dass sich die Ortsgemeinde trotz ihrer eigenen Untätigkeit anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes über mangelnde finanzielle Unterstützung beklagt, ist für mich absolut unverständlich. Und dass Zinsen für Kredite nach jahrelangem Tiefstand irgendwann wieder steigen und somit große Bauvorhaben länger finanzielle Nachwirkungen haben werden, sollte auch niemanden überraschen“, so Stock über die ungenutzten Möglichkeiten, den knappen Haushalt der Kommune zu schonen.

Steigende Lebenshaltungskosten sowie der gesellschaftliche Wandel sorgen dafür, dass beide Elternteile jetzt und auch zukünftig zum Familieneinkommen beitragen müssen. Hierfür ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung essentiell. „Der Ausschuss für Dorfentwicklung muss seine Denkpausen schnellstens beenden, die nächste Phase des Kita-Neubaus einleiten und damit den Weg für einen attraktiven und zukunftsfähigen Standort für Familien ebnen. Kinder können sich auf ihrem Bildungsweg keine Pausen leisten“, schließt Stock ab.

KREISÜBERGREIFENDE ONLINE-VERANSTALTUNG

Grundlagen der Elternmitwirkung

Seit den Herbstferien sind nun alle Elternausschüsse in den Kitas gewählt und zum Großteil konstituiert. Neben einigen „alten Hasen“ engagieren sich auch jedes Jahr viele neue Mitglieder in den Elternausschüssen der Tageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz. Welche Aufgaben auf sie zukommen, welche Rechte und Pflichten sie haben – das ist jedoch für einen Großteil der Engagierten nicht immer ganz klar.

Daher laden die Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER), Kaiserslautern (KEA KL), Rhein-Pfalz-Kreis (KEA RPK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) alle Elternvertreter und Interessierten zu einem kreisübergreifenden Online-Informationsabend am 09.12.2022 um 20:00 Uhr zum Thema „Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen Kitas“ ein. Der stellvertretende Vorsitzende des Landeselternausschusses Benjamin Stihler wird die Themen Elternmitwirkung und Erziehungspartnerschaft, Sonderregelungen für freie Träger und die verschiedenen Gremien von der Elternversammlung bis hin zur überörtlichen Elternvertretung erläutern und Fragen der Teilnehmer beantworten. Eine ganz besonders herzliche Einladung gilt allen Eltern und Interessierten aus dem Landkreis Südwestpfalz, in dem bisher als einzigem Jugendamtsbezirk noch kein Kreiselternausschuss gegründet wurde.

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über ein Online-Formular, unter https://kea-germersheim.de/veranstaltungDie Zugangsdaten werden im Anschluss an die Anmeldung automatisch per Mail verschickt.
Kreiselternausschuss Germersheim: kontakt@kea-germersheim.de

Elternvertreter begrüßen familienfreundliche Planung in Westheim

Nachdem es in den letzten Wochen viel Aufsehen um Hortschließungen im Kreis Germersheim gegeben hat, freut sich der Kreiselternausschuss (KEA) über die jüngste Berichterstattung. So heißt es, der Ortsgemeinderat Westheim habe einstimmig die Möglichkeit beschlossen, zusätzlich zu dem gemeinsamen Anbau der Mensa für die Grundschule und Kita einen Hortraum mit Nebenräumen bei der Planung zu berücksichtigen. „Wir bedanken uns bei allen Unterstützern und vor allem der Ortsgemeinde, dass sie die Familien mit ihren Bedürfnissen weiterhin im Blick behalten.“, lobt Julia Stock, Vorsitzendes des KEA, das Engagement und die Hartnäckigkeit der Fürsprecher für den Horterhalt.

Aufgrund unvorhergesehener Zuzüge von jungen Familien werden dringend mehr Kita-Plätze benötigt, um den Rechtsanspruch der Kinder auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Tageseinrichtung erfüllen zu können. Leider werden wegen mangelnder Räumlichkeiten dafür die Hortplätze im kommenden Schuljahr 2022/2023 gestrichen und die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder in die betreuende Grundschule umgelegt. „Der plötzlich gestiegene Bedarf an Kita-Plätzen zeigt, dass die Gemeinde Westheim insbesondere für junge Familien ein attraktiver Wohnort ist. Deswegen ist es die richtige Entscheidung des Gemeinderats in die Zukunft der Kinder zu investieren.“, findet Miriam Bösherz, stellvertretende Vorsitzende des KEA GER.

Der Kreiselternausschusses Germersheim hofft, dass die Anbaupläne der Gemeinde inklusive Horträume umgesetzt werden können, um so den Platzmangel in Grundschule und Kindergarten zukünftig zu entschärfen.

Hintergrund: Der KEA GER ist die gewählte, örtliche Vertretung der Eltern der über 6.000 Kita-Kinder in den rund 90 Kindertagesstätten im Landkreis Germersheim gemäß § 12 KiTaG. Der KEA ist Ansprechpartner für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter:innen, Fachkräfte, Kita-Leitungskräfte, Trägervertreter:innen, das Kreisjugendamt und interessierte Personen im Kita-Umfeld.

Wir dürfen nicht auf Wunder hoffen, wir müssen selbst aktiv werden!

„Der Minfelder Hort wird zum Ende der Sommerferien geschlossen – wenn nicht ein Wunder geschieht.“, so leitet DIE RHEINPFALZ am 30.06.2022 in das nächste Drama einer Hortschließung im Kreis Germersheim ein. Nach dem Hort in Westheim (Verbandsgemeinde Lingenfeld) muss nun auch der allseits beliebte Hort in Minfeld (Verbandsgemeinde Kandel) für die Eltern überraschend schließen. Werden bald noch weitere folgen?

Bisher haben die Nachbarkreise mit neidischen Blicken auf den familienfreundlichen Landkreis Germersheim wegen der vielen Hortplätze geschaut. Doch für die Politik ist der Hort eine aussterbende Institution. Begründet mit dem ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder wird auf den Ausbau der Ganztagsschule verwiesen. Gleichwohl ist und bleibt der Hort neben der Ganztagsschule und der Betreuenden Grundschule eine wichtige Betreuungsform.

Eine nicht repräsentative Umfrage des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER) im Mai 2022 unter den Eltern ergab bereits ein großes Defizit an vorhandenen Hortplätzen insbesondere in den Verbandsgemeinden Kandel und Lingenfeld, das sich nun nach den Hortschließungen noch verschärfen könnte. Es soll zwar Betreuungsplätze in den Grundschulen geben. Aber neben Verlusten bei den möglichen Betreuungszeiten für die Familien bleibt insbesondere die Abdeckung der pädagogischen Bedarfe fraglich. Hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote am Nachmittag sind gesetzlich verankert und sollen die Chancengleichheit durch bessere Bildungs- und Teilhabechancen verbessern. „Es ist schon irgendwie skurril, dass die Kinder im Hort zwei Fachkräfte brauchen, aber die gleichen Anforderungen für die Betreuung in der Grundschule nicht gelten.“, bemängelt Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses Germersheim, die geringeren Ansprüche an das Betreuungspersonal in der Grundschule.

Häufig wird die Notwendigkeit der Hortschließung mit dem Mangel an Plätzen zur Erfüllung des seit einem Jahr geltenden Rechtsanspruchs auf sieben Stunden durchgehende Betreuung inklusive Mittagessen begründet. Dass viele Gemeinden noch immer an einem verstaubten Gesellschaftsbild festhalten und notwendige Modernisierungsmaßnahmen für die Erweiterung der Betreuungszeiten vor sich herschieben, kritisiert Stock daher scharf. Ein weiteres Problem sei der seit Langem bestehende Fachkräftemangel, der nun insbesondere durch die Corona-Pandemie und das neue Kita-Gesetz viel stärker ins Scheinwerferlicht gerückt sei. „Der Höhepunkt ist noch nicht erreicht, daher müssen schnellstmöglich Lösungen gefunden werden.“, mahnt sie. Wie in dem Positionspapier des Landeselternausschusses gefordert müsse das Berufsbild der pädagogischen Fachkraft durch finanzielle Aspekte und bessere pädagogische Bildungsarbeit an Attraktivität gewinnen. Insbesondere in Hinblick auf kleine Einrichtungen und Betreuung in Randzeiten solle die Fachkräftevereinbarung dringend nachgeschärft werden. Denn nicht selten sind Horte in RLP eingruppige Einrichtungen, für die laut Personalschlüssel aufgrund der Stundenzahl nicht mal zwei Vollzeitstellen zur Verfügung stehen. Zudem ist das Stellenprofil mit Arbeitszeiten am Nachmittag und in den Ferien für viele pädagogische Fachkräfte wenig attraktiv. So sei es nicht verwunderlich, dass gerade in Horten die Suche nach Personal der Suche nach einer Nadel im Heuhaufen gleiche. Die Vorgaben des Landes zur Personalbesetzung und –finanzierung beschreiben aber lediglich einen geforderten Mindeststandard, über den Kreise und Gemeinden jederzeit hinausgehen könnten. Werden hier immer alle Mittel und Möglichkeiten ausgeschöpft? Wie viel ist uns als Gesellschaft die Bildung unserer Kinder wert?

„Wir müssen uns dringend gemeinsam dafür einsetzen, das uns zustehende Wunsch- und Wahlrecht auch ausüben zu dürfen!“, ruft Stock die Familien im Kreis auf. Es sei enorm wichtig, die eigenen Bedarfe frühzeitig gegenüber den Einrichtungen sowie der Kreisverwaltung zu formulieren. Hierbei sei eine Aufklärung über die Eckdaten hinsichtlich der unterschiedlichen pädagogischen Konzepte, Betreuungszeiten sowie der entstehenden Kosten unumgänglich. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeutet auch, dass jede Familie selbst entscheiden kann, wie viel Familie und wie viel Beruf das richtige Maß ist.“, erklärt Stock.

Bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Kitas

Der Kreiselternausschuss Germersheim hat es sich zum Ziel gesetzt, ein breites Meinungsbild der Eltern und Sorgeberechtigten zu vertreten.

Zur Erreichung dieses Ziels benötigen die Elternvertreterinnen und Elternvertreter des Landkreises Ihre Unterstützung!

Mit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes gewann die Bedarfsplanung in den Kitas deutlich an Relevanz, da sich die Bedarfsmeldungen der Eltern direkt auf die möglichen Betreuungszeiten sowie das in der Kita vorhandene Personal auswirken.

Um ein realistisches Bild der aktuellen Situation aus Sicht der Eltern zu erhalten, führt der Kreiselternausschuss Germersheim eine kurze Online-Umfrage durch, die sich an alle Eltern mit Kita-Kindern im Landkreis wendet.

Die Teilnahme an der Umfrage ist ab sofort möglich und sie ist unter folgendem Link erreichbar:

https://kea-germersheim.de/umfrage/
https://kea-germersheim.de/umfrage/

Die Teilnahme dauert maximal 5 Minuten und ist bis zum 20. Mai möglich.

Um möglichst viele Eltern zu erreichen, bittet der Kreiselternausschuss auch darum, dass die Information über die Online-Umfrage gerne mit anderen Eltern geteilt wird. Hierzu hat das Gremium ein Plakat erstellt, das digital und/oder als Aushang gerne weitergeleitet werden darf. Zum Plakat.

Der Kreiselternausschuss freut sich auf eine möglichst zahlreiche Teilnahme!

Interaktives Planspiel zum Kita-Beirat zeigt Entwicklungsmöglichkeiten auf

Am 06. Mai 2022 fand das interaktive Planspiel „Kita-Beirat – Warum und wie? Ausgestaltung in der Praxis“ statt, das vom Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit (IBEB) mit Unterstützung der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) ausgerichtet wurde.

Sissi Westrich (Ministerium für Bildung), Prof. Dr. Armin Schneider (IBEB) und Andreas Winheller (Landeselternausschuss) erläuterten einleitend die Notwendigkeit der im Kita-Gesetz verankerten und somit rechtlich bindenden Vorgabe zur Etablierung einer flächendeckenden Beteiligungskultur in den rheinland-pfälzischen Kitas. So sei die Institutionalisierung der Perspektive der Kinder sowie die breitgefächerte Betrachtung der Perspektiven aller Vertretergruppen der Verantwortungsgemeinschaft in einem pädagogischen Diskurs ein wichtiges Mittel zur Schaffung gleicher Qualitätsstandards.

In einem Praxisbeispiel angedeutete Entwicklungspotentiale für die verschiedenen Vertretergruppen haben sich in dem Planspiel nochmals verdeutlicht. So hat die Trägervertretung nicht nur die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und die finanziellen Entscheidungen, sondern trägt auch Sorge dafür, dass in der Sitzung alle Stimmen gehört werden. Idealerweise unterstützt das auf Vorschlag der Elternvertretung gewählte stellvertretende vorsitzende Mitglied in einer Tandemmoderation bei dieser herausfordernden Rolle. Besonders deutlich wurden die Relevanz der Präsenzsitzung für die Einbindung aller Vertretergruppen sowie eine adäquate Vorbereitungsphase innerhalb der Vertretergruppen für eine rechtlich bindende Beschlussfassung.

Kita-Beirat muss sich als neues Gremium etablieren, dies ist für alle Vertretergruppen ein Lernprozess. Sich in der jeweiligen Rolle einzufinden, und sich insbesondere als Kita-Leitung oder Fachkraft für die Kinderperspektive (FaKiB) von der alltäglichen Funktion als pädagogische Fachkraft abzugrenzen, erfordert Übung. Die Durchführung von mehr als einer Kita-Beiratssitzung im Jahr kann daher dazu beitragen, Selbstvertrauen zu gewinnen und eine regelmäßige, offene und wohlwollende Diskussionskultur zum Wohle der Kinder zu festigen.

Kontakt: kontakt@kea-gemersheim.de

Tag der Kinderbetreuung am 09.05.2022

Am 9. Mai 2022 ist Tag der Kinderbetreuung – ein sehr guter Anlass, sich bei all jenen zu bedanken, die täglich dafür sorgen, dass unsere Kinder bestmöglich aufwachsen und Eltern Beruf und Familie optimal miteinander vereinbaren können.

Die rund 700.000 Kita-Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen in Deutschland sind echte Multitalente: Für unsere Kinder sind sie Vertrauenspersonen, Spielkameraden, Tröster und Vorbilder zugleich. Für ihren Einsatz und die tolle Arbeit, die sie jeden Tag leisten, möchten wir uns herzlich bedanken und laden alle Elternausschüsse ein, sich zu beteiligen und uns zu unterstützen!

Am Aktionstag soll Erzieherinnen und Erziehern in unserem Landkreis Anerkennung für ihre Arbeit zuteilwerden. Der Tag der Kinderbetreuung soll dazu beitragen, der außerfamiliären Kinderbetreuung vor Ort in Ihrer Kita den Stellenwert zu verleihen, der ihr zusteht. Der Aktionstag wurde 2012 ins Leben gerufen und findet seitdem jährlich am Montag nach Muttertag statt.

Was haben wir vor?

Auf www.kea-germersheim.de/downloads findet ihr Malvorlagen für Kinder verschiedener Altersklassen. Einfach ausdrucken, anmalen und euren Erzieher/innen schenken.

Kontakt: kontakt@kea-germersheim.de

Großes Interesse an Kita-Beirat in Rheinland-Pfalz

An der kreisübergreifenden Veranstaltung „Kita-Beirat – Warum noch ein Gremium?“ der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER), Mainz-Bingen (KEA MZ-BIN), Mayen-Koblenz (KEA MYK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) haben am 11.03.2022 knapp 100 Interessierte aus zwölf Landkreisen in Rheinland-Pfalz teilgenommen.

„Wir sind hocherfreut, dass sich sowohl Eltern mit und ohne Funktion im Beirat als auch Kita-Leitungen und Trägervertreter für dieses Spezialthema interessieren“, begrüßte Carlos Pereira vom KEA MZ-BIN die Teilnehmer.

„Der Beirat ist ein gemeinsamer Ort der Beratung und des Diskurses“, klärte Christian Strecker vom KEA SÜW auf. Es gehe nicht darum Kompromisse zu finden, bei denen alle Seiten Abstriche machen müssen. Vielmehr sei das Ziel, „durch ein Gespräch auf Augenhöhe eine gemeinsame Empfehlung zu erarbeiten, die von allen Teilnehmern mitgetragen wird.“

Julia Stock vom KEA GER grenzte den Beirat von den Elternmitwirkungsgremien Elternversammlung und Elternausschuss ab und Daniela Gedenk vom KEA MYK stellte die Themen wie „dauerhafte Veränderungen zur Erziehungsarbeit oder Angebotsstruktur“ anhand von einem Praxisbeispiel vor.

Jenny Fries vom KEA MYK erläuterte die verschiedenen Rollen der Verantwortungsgemeinschaft Kita, zu welcher Träger, Kita-Leitung, pädagogische Fachkräfte und die Eltern gehören. Besonders viele Fragen gab es zur FaKiB, einer Fachkraft für die Kinderperspektive im Kita-Beirat.

Gordon Amuser vom KEA DÜW moderierte die Veranstaltung und beantwortete die vielen Fragen zu den organisatorischen Aspekten. Bisher agiere man auch in der überörtlichen Elternmitwirkung noch zum Großteil ohne Erfahrung, da vielerorts noch keine Beiratssitzungen stattgefunden haben. Er hofft aber, „dass wir mit unserer heutigen Veranstaltung zu einem Gelingen des Beirats in vielen Kitas in Rheinland-Pfalz beitragen können.“

Die Veranstalter bedanken sich nochmals für das große Interesse und die rege Diskussion der Teilnehmer und freuen sich über weitere Erfahrungsberichte aus den Kita-Beiräten in ihren Landkreisen.

Kontakt: kontakt@kea-germersheim.de