
Der KEA informiert:

Der Kita-Beirat ist eine der wesentlichen Veränderungen, die 2021 eingeführt wurden. Vermutlich existieren, neben dem Mythos der Übergangsfrist bis 2028, über keine der Neuerungen des neuen Kita-Gesetzes so viele Missverständnisse wie über den Kita-Beirat.
Der Kita-Beirat ist beispielsweise kein Gremium der Elternmitwirkung, auch wenn Eltern darin mitwirken. Vielmehr besteht er aus allen Verantwortungsträgern einer Kita und wird zusätzlich um eine speziell ausgebildete Fachkraft ergänzt, welche die Perspektive der Kinder mit einbringen soll. Der Kita-Beirat ist keine Elternausschuss-Sitzung und kann auch nicht innerhalb einer solchen abgehalten werden.
1. Infoschreiben an die Eltern und Fachkräfte zum Kita-Beirat und den Schritten, die zu tun sind sowie zu den Informationsquellen. Weiter Informationen finden Sie hier. Zuständig: Kita-Leitung und Träger
Das neue Kita-Beirats-Jahr startet immer am 1. Dezember eines Jahres. Auf dem KitaServer findet sich folgende Übersicht über die nun anstehenden Aktivitäten:
Ziel ist es, dass jede Vertretungsgruppe (Träger, Leitung, pädagogische Mitarbeitenden und Eltern) im November ihre Vertretung im Kita-Beirat gewählt bzw. benannt hat und auch die Fachkraft für die Kinderperspektive gewählt ist. Dann kann der Träger ab dem 1. Dezember zur Sitzung einladen.
Für die neue Amtszeit des Kita-Beirates ab 1. Dezember gibt es im Vorfeld bis November einige To-dos nach § 7 KiTaG und der Landesverordnung über den Beirat in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGBeiratLVO).
To-dos bis November:
Und so sieht die Aufgabenverteilung im Einzelnen aus (Handreichung, Seite 12):
In der Wahlperiode ab Dezember bis November:
Organisation und Durchführung der Kita-Beiratssitzung (mindestens einmal pro Jahr) Zuständig: Träger
Zum Kita-Beirat gibt es eine mittlerweile fast unüberschaubare Anzahl an Informations-quellen. Der KEA SÜW war bereits an Informationsveranstaltungen zum Kita-Beirat beteiligt. Eine gute Übersicht über die wesentlichen Informationen kann man sich hier:
DAS NEUE KITA–BEIRAT–JAHR BEGINNT – Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (keasuew.de)
verschaffen, inklusive der Schulungsdokumentation und Erklärvideo der Hochschule Koblenz. Vielen Dank an dieser Stelle für die Zusammenarbeit an den KEA SÜW.
Am Mittwoch, 04.12.2024 findet um 19:30 Uhr in der Aula der Berufsbildenden Schule Germersheim, Paradeplatz 8, 76726 Germersheim, Eingang „Ritter-von-Schmauß Straße“ gegenüber „An der Grabenwehr“, die Vollversammlung der KEA-Delegierten im Landkreis Germersheim statt. Die 90 Kitas und Horte entsenden jeweils zwei Delegierte und zwei Ersatz-Delegierte in die Interessenvertretung der Eltern auf Kreisebene zu dieser Vollversammlung.
Der Vorstand wird in dieser Versammlung über seine Arbeit des letzten Jahres berichten. Es werden die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA) nebst Ersatzdelegierten gewählt und da unser Vorstand aktuell vier vakante Plätze hat, können auch diese besetzt werden. Herzlich eingeladen sind neben den Delegierten alle interessierten Eltern. Wer sich zur Wahl stellen möchte, kann dies auch vorab gern per E-Mail tun, bitte benannt ob als KEA-Vorstandsmitglied oder LEA-Delegierter.
Stimmberechtigt sind alle in den konstituierenden Sitzungen neu gewählten KEA-Delegierten der neu zusammengesetzten Elternausschüsse, die bis dahin von den Trägern an das Jugendamt gemeldet wurden. Sollten noch keine „neuen“ KEA-Delegierte gemeldet sein, sind die „alten“ Delegierten stimmberechtigt.
Da es in der Meldekette leider zu Verzögerungen oder Fehlern kommen kann, bitten wir nochmals ausdrücklich darum, die KEA-Delegierten bei der Meldung an das Jugendamt in „cc“ zu setzen. Wir, der Vorstand des Kreiselternausschusses Germersheim, erhalten eine Liste vom Jugendamt. Nur wer korrekt (richtiger Name, richtige Adresse und richtiges Amt!) auf dieser Liste steht, ist stimmberechtigt. Hierauf haben wir keinen Einfluss.
Da eine personalisierte Einladung erst sehr kurzfristig erfolgen kann, möchten wir jetzt schon einmal allen den Termin bekannt geben.
Euer KEA-Vorstand
Anmeldelink: KEA SÜW/Quiz oder KEA DUEW/QUIZ
In den vergangenen Wochen sorgte ein Zeitungsartikel für Aufsehen. Hier wurde in einer ersten Berichterstattung der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden infrage gestellt. Die Zeitung selbst stellte in einem späteren zweiten Artikel klar, dass der Rechtsanspruch eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden umfasst.
Der LEA nimmt dies zum Anlass, um in Rücksprache mit dem Ministerium darauf hinzuweisen, welcher Rechtsanspruch auf Betreuung konkret aus §14 des KiTa-Gesetzes entsteht: Unsere Kinder haben mit ihrem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Platz zur frühkindlichen Förderung in einer Tageseinrichtung.
Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kann dieser Anspruch auch durch Kindertagespflege erfüllt werden. Dieser Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich eine durchgängige Betreuungszeit von 7 Stunden. Zudem ist der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden nicht an den Nachweis eines besonderen Bedarfs geknüpft, sondern er besteht immer. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich beispielsweise Arbeitszeiten ändern oder Elternzeit genommen wird.
Für die Bereitstellung eines solchen Platzes in zumutbarer Entfernung ist allein das zuständige Jugendamt verantwortlich. Das der Berichterstattung der Zeitung zugrundeliegende Urteil besagt aber, dass es keinen kapazitätsunabhängigen Verschaffungsanspruch auf eine durchgängige Betreuung gibt. Was ist damit gemeint? Das bedeutet, dass das Jugendamt keinen Platz bereitstellen muss, wenn es keinen gibt. Das heißt aber auch, dass die Familie juristische Schritte gegen das Jugendamt einleiten kann, weil es den Rechtsanspruch nicht erfüllt.
Der LEA weist ausdrücklich darauf hin, dass man im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Jugendamt bei der Auswahl eines Anwaltes auf dessen Fachgebiet und Erfahrungswerte im „Kita-Recht“ achten sollte.
Eine 7-Stunden-Betreuung, die allerdings eine Unterbrechung über Mittag beinhaltet, ist grundsätzlich nicht rechtsanspruchserfüllend. Sie ist es auch dann nicht, wenn der Träger und das zuständige Jugendamt nachweislich darum bemüht sind, die Plätze mit Unterbrechung durch Neubau/Anbau usw. für die Zukunft zu reduzieren. Trotzdem können Familien solche Plätze mit Unterbrechung in Anspruch nehmen, wenn dies ihrem Bedarf entspricht.
Der Rechtsanspruch auf durchgängige Betreuung besteht bereits seit dem 1. Juli 2021. Lediglich für die Mittagsverpflegung wurde eine Übergangsfrist bis 2028 im KiTaG geschaffen. Das bedeutet, dass allen Kindern ein entsprechender Platz zur Verfügung stehen muss. Für das warme Mittagessen dürfen noch alternative Lösungen wie z.B. ein Lunchpaket genutzt werden
Als Referentin des Abends konnten wir Frau Prof. Dr. Remsperger-Kehm, die gemeinsam mit einer Kollegin 2021 eine umfangreiche Studie zum Thema veröffentlicht hat, gewinnen.
Eltern und Kita-Fachkräfte schauen aus unterschiedlichen Perspektiven auf den Kita-Alltag. Dabei eint sie der Wunsch, dass sich die Kinder in ihren Einrichtungen wohl, geborgen und sicher fühlen.
Die Veranstaltung möchte folgende Fragen aufgreifen und anschließend in einer Diskussionsrunde vertiefen:
Eingeladen sind alle, denen das Thema Kinderschutz in der Kita ein Anliegen ist. Die Anmeldung zur kostenlosen Online-Veranstaltung via Zoom ist unter folgendem Link möglich:
Die Zugangsdaten werden im Anschluss an die Anmeldung automatisch zugesandt.
ACHTUNG: Diese Veranstaltung musste auf den 16. September verschoben werden! Wenn Sie sich bereits für den ursprünglichen Termin angemeldet hatten, bleibt Ihre Anmeldung gültig. Sollten Sie an dem neuen Termin nicht teilnehmen können, ist Ihrerseits keine Abmeldung erforderlich!
Der ursprüngliche Zugangslink zum Zoom-Meeting bleibt bestehen und wird Ihnen einige Tage vor der Veranstaltung nochmals zugesandt.
Liebe Akteur:innen des Kita-Beirats,
wir möchten Sie herzlich einladen, an der Fortführung unseres gemeinsamen Erfolgs teilzunehmen. Nach den positiven Rückmeldungen auf die Online-Planspiele des vergangenen Jahres, freuen wir uns, Ihnen auch in diesem Jahr die Gelegenheit zu bieten, den Kita-Beirat gemeinsam weiterzuentwickeln – im Sinne unserer Kinder und aller Beteiligten.
Diese Veranstaltung wird Ihnen nicht nur wertvollen Input liefern, sondern auch Raum für Diskussionen bieten und die Möglichkeit eröffnen, neue Erkenntnisse zu gewinnen. Besonders im Fokus stehen Methoden und Medien, die eine gemeinsame Ausgestaltung des Kita-Beirats unterstützen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die praktische Anwendung des Kita-Beirats. Wir werden gemeinsam ein reales Sitzungsthema bearbeiten und dabei folgende Kernfragen erörtern:
Um einen Termin zu finden, der möglichst allen gerecht wird, bitten wir Sie, Ihren bevorzugten Termin bis zum 13.04.2024 über den folgenden Link auszuwählen: https://limesurvey.hs-koblenz.de/index.php/147647?lang=de
Bitte beachten Sie: Das Datum, das die meisten Stimmen erhält, wird als Veranstaltungstermin festgelegt.
Wir freuen uns darauf, Sie online zu sehen und gemeinsam die Zukunft des Kita-Beirats zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Graeff (LEA), Anne Meiswinkel (Landkreistag), Prof. Dr. Armin Schneider (IBEB) und Sissi Westrich (BM)
Der LEA RLP informierte am 05.02.2024 via Newsletter:
„… der Kita-Ausbau ist eine wichtige Säule, um den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung inklusive Mittagessen zu ermöglichen. Außerdem sind vielerorts Umbauten notwendig, um ein zeitgemäßes und kindgerechtes Umfeld zu schaffen sowie die Arbeitsbedingungen für das Personal zu verbessern.
Leider geht es vielerorts nur langsam voran, was häufig mit Schwierigkeiten bei der Finanzierung begründet wird. Das Ministerium für Bildung stellt nun auf der neuen Webseite https://kitabau.rlp.de/ Informationen zu Förderprogrammen rund um Baumaßnahmen im Kita-Bereich, um Kita-Träger zu unterstützen. Hier sind insbesondere die Eckpunkte (Stichtage, Antragsformulare, Förderbedingungen, …) des Sonderprogramms Kitabau in 2024 erläutert. Ab dem Frühjahr 2024 wird auf der Webseite die Neufassung der Orientierungshilfe „Raumkonzepte“ für Kitas veröffentlicht. …“
Die Kreiselternausschüsse Südliche Weinstraße (KEA SÜW), Germersheim (KEA GER), Südwestpfalz (KEA SWP) und die Stadtelternausschüsse Landau (StEA LD) und Trier (StEA TR) laden alle Eltern, Fachkräfte, Trägervertretungen und Interessierten des Kita-Umfelds aus den teilnehmenden Landkreisen und Städten zu einem kreisübergreifenden Online-Informationsabend am 26.02.2024 um 20:00 Uhr zum Thema „Grundlagen der Elternmitwirkung“ ein.
Elternmitwirkung – gemeinsam für eine gute KiTa!
Unter diesem Slogan werden Gordon Amuser, stellv. Vorsitzender Landeselternausschusses RLP, und Dr. Julia Stock, Vorstandsmitglied des Landeselternausschusses RLP, allen Teilnehmenden die Grundlagen der Elternmitwirkung veranschaulichen. Denn eine gelebte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft kann zur guten Kita-Qualität einen erheblichen Beitrag leisten. Daher werden im Rahmen dieser Veranstaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben der Elternmitwirkung gemäß des Kindertagesstättengesetzes aufgearbeitet, sowie viele Unklarheiten und Mythen aus dem Weg geräumt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit des konstruktiven Austauschs und die Klärung von offenen Fragen.
Die kostenlose Anmeldung zur Online-Veranstaltung via Zoom erfolgt zentral über das Online-Formular
Die Zugangsdaten werden Ihnen wenige Tage vor der Veranstaltung automatisch per Mail zugeschickt.
Für Rückfragen stehen die teilnehmenden Gremien jederzeit zur Verfügung.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!