Der Stadtverband einer großen Partei in Wörth am Rhein hat in der aktuellen Ausgabe seiner Mitteilungsbroschüre einen Beitrag zum neuen KiTa-Gesetz veröffentlicht.
Unter dem Titel „Rheinland-Pfalz: Neues KiTa-Gesetz – Positive Entwicklung für Kinder und Eltern“ wird eine einseitige Betrachtungsweise im Wahlkampfstil geliefert und eine eindeutige Verbindung zu einer der Sprecherinnen des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER) hergestellt.
Der KEA GER hat jedoch eine deutlich differenzierte Sichtweise auf das neue KiTa-Gesetz und distanziert sich daher klar von diesem Artikel.
Die Mitglieder bedauern, dass hier der Eindruck entstanden sein könnte, sie würden einer Partei nahestehen. Das Gremium versteht sich – wie bereits an verschiedenen Stellen deutlich kommuniziert – als überparteiliche und unabhängige Interessensvertretung aller Eltern im Landkreis.
Im Ländermonitor der renommierten Bertelsmann Stiftung wird für Rheinland-Pfalz ein vielschichtiges Bild der KiTa-Landschaft gezeichnet. Personalschlüssel (Kinder-Fachkraft-Relation) und Gruppengrößen sind dort als größtenteils „nicht kindgerecht“ ausgewiesen. Zwar steht der Landkreis Germersheim hier signifikant besser da als andere Landkreise. Durch die politisch angestrebte landesweite Angleichung der Verhältnisse könnte sich dies jedoch ändern.
Gemäß Mitteilung durch die Kreisverwaltung Germersheim soll erfreulicherweise jede Kindertagesstätte bzw. Tageseinrichtung im Kreis Germersheim durch das neue KiTa-Gesetz mehr Personal erhalten. Aus benachbarten Landkreisen und anderen Landesteilen ist indes bekannt, dass es dort an einzelnen KiTas zu Personalabbau kommt.
Das Zusammenspiel der örtlichen Elternausschüsse mit dem jeweiligen Kreis- bzw. Stadtelternausschuss wird sich durch das neue KiTa-Gesetz in der Tat verbessern. Jedoch waren bereits vor dessen Inkrafttreten Verzahnung und Informationsaustausch der Elternvertreter auf überörtlicher Ebene gegeben. Was nun neben dem neuen (KiTa-)Beirat hinzukommt, ist ein Antragsrecht des Elternvertreters im Jugendhilfeausschuss und ein Anhörungsrecht des Kreiselternausschusses gegenüber dem Kreisjugendamt. Dies begrüßt der KEA GER sehr.