30 Kinder warten auf einen Platz im Förderkindergarten. Und das trotz der vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Germersheim viel gelobten Bedarfsplanung. Elternvertreter fordern vom Kreisjugendamt und den Trägern von Tageseinrichtungen, ihre Verantwortung zur Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze zu übernehmen. Zudem sollen sich Eltern umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren.
„Bedauerlicherweise hat der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) erst durch Pressemitteilungen (siehe DIE RHEINPFALZ, Ausgabe Germersheimer Rundschau vom 04.07. und 07.07.2023) erfahren müssen, dass Inklusion im Bereich frühkindlicher Förderung bei uns im Landkreis ein derart großes Problem darstellt, von dem im nächsten Kindergartenjahr mindestens 30 Kinder aktiv betroffen sein werden. Dies verwundert uns doch sehr, da weder die Verwaltung des Jugendamtes noch die Vertreter der Lebenshilfe diese Problematik während der Präsentation des Bedarfsplans für das kommende Kita-Jahr den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses (JHA) und den anwesenden Bürgern gegenüber äußerten. Im Gegenteil – die Verwaltung und ein beachtlicher Anteil an Trägervertretern wurden nicht müde, die Bedarfsplanung des Kreisjugendamts in den höchsten Tönen zu loben und vermeintlich bekannte Probleme unausgesprochen zu lassen“, stellt Julia Stock, Vorsitzende des KEA GER, irritiert fest.
Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf täglich mindestens sieben Stunden durchgängige frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch richtet sich allein gegen das Kreisjugendamt, das die bedarfsgerechten Plätze so planen soll, dass Kinder mit und ohne Behinderung unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfe gemeinsam gefördert werden können, aber nicht müssen. Zudem soll die Betreuung den Eltern ermöglichen, ihre Aufgaben in der Familie und in der Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren zu können. Hierbei ist die Kreisverwaltung allerdings auf die Kooperation der Träger der Tageseinrichtungen angewiesen.
Kindertagesbetreuung gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben, die jede Ortsgemeinde unabhängig von der Haushaltslage erfüllen muss. Seit Jahren werden die Betriebserlaubnisse der Tageseinrichtungen stets erweitert, ohne einen räumlichen Ausgleich zu schaffen, weil die Verantwortlichen hoffen, über Aussitzen und Hinhalten einem Kitaplatz-Ausbau aus dem Weg gehen zu können. Weniger volle Einrichtungen kämen allen zugute – den Kindern mit und ohne Behinderung und auch den Fachkräften. Um das zu erreichen, ist allerdings die gesamte Verantwortungsgemeinschaft gefragt: Das Kreisjugendamt muss nun endlich aufgrund der aufgekommenen Diskrepanzen die individuellen Bedarfe der Familien ermitteln, damit eine taugliche Bedarfsplanung die Basis zur Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze ermöglicht.
Träger könnten beispielsweise durch Zusammenschlüsse zu Trägerverbänden gemeinsam ihrer Verantwortung nachkommen und sich gegenseitig durch Schaffung von ortsgemeindeübergreifenden, integrativen Betreuungsgruppen und Anstellung gemeinsamer Vertretungskräfte unterstützen. Eltern sollten sich bei fehlenden Betreuungsplätzen für ihre Kinder und daraus resultierenden Einschränkungen in ihrer Lebensgestaltung umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren und sich, wenn die notwendigen Bedarfe nicht gedeckt werden, durch einen juristischen Beistand im Einzelfall beraten lassen.
Behinderungsbedingte Mehrbedarfe können durch Abfrage bei den Eltern frühzeitig in die Bedarfsplanung des Landkreises einfließen
„Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass eine jährliche Bedarfsabfrage bei den Eltern frühzeitiger und umfassender als bisher den behinderungsbedingten Mehrbedarf aufdecken und eine bedarfsgerechte Planung ermöglichen würde. Leider wurde der entsprechende Antrag des KEA von der Mehrheit der JHA-Mitglieder, insbesondere von der Verwaltung des Jugendamtes sowie den anwesenden Trägervertretern und Kita-Leitungen vehement abgelehnt“, so Stock. Man sehe keinen Mehrwert, da Kita-Leitungen die Bedarfe erkennen, reflektieren und weiterleiten. Außerdem wüssten Eltern aufgrund von Informationen über viele Kanäle, wo sie ihre Bedarfe anmelden sollen. „Wenn diese optimistischen Annahmen der Realität entsprechen, woher kommt dann dieses immense Defizit an Betreuungsplätzen für Förderkinder?“ stellt Stock die Aussagen der JHA-Mitglieder in Frage.
Plötzlich fehlende Plätze haben nichts mit Wartezeiten für die notwendige Diagnostik oder der Möglichkeit der inklusiven Betreuung in Regeleinrichtungen zu tun. Fehlende Plätze liegen eindeutig in der Bedarfsplanung sowie in der mangelnden Bereitschaft zur Umsetzung begründet. „Wenn Jugendamt und Träger sich gemeinsam darin einig sind, dass weniger Kinder in einer Einrichtung für die Schaffung von integrativen Gruppen einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, den weder der Landkreis noch die Ortsgemeinden tragen möchten, dann liegt es an uns Bürgern in den Ortsgemeinden und im Landkreis daran etwas zu ändern. Nicht betroffen zu sein ist pures Glück – es entbindet uns aber nicht von unserer gesellschaftlichen Verantwortung, uns für Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder einzusetzen“, ruft die Vorsitzende des KEA abschließend zu mehr Unterstützung für die betroffenen Kinder und deren Familien auf.