Der Kita-Beirat ist eine der wesentlichen Veränderungen, die 2021 eingeführt wurden. Vermutlich existieren, neben dem Mythos der Übergangsfrist bis 2028, über keine der Neuerungen des neuen Kita-Gesetzes so viele Missverständnisse wie über den Kita-Beirat.
Der Kita-Beirat ist beispielsweise kein Gremium der Elternmitwirkung, auch wenn Eltern darin mitwirken. Vielmehr besteht er aus allen Verantwortungsträgern einer Kita und wird zusätzlich um eine speziell ausgebildete Fachkraft ergänzt, welche die Perspektive der Kinder mit einbringen soll. Der Kita-Beirat ist keine Elternausschuss-Sitzung und kann auch nicht innerhalb einer solchen abgehalten werden.
1. Infoschreiben an die Eltern und Fachkräfte zum Kita-Beirat und den Schritten, die zu tun sind sowie zu den Informationsquellen. Weiter Informationen finden Sie hier. Zuständig: Kita-Leitung und Träger
Das neue Kita-Beirats-Jahr startet immer am 1. Dezember eines Jahres. Auf dem KitaServer findet sich folgende Übersicht über die nun anstehenden Aktivitäten:
Ziel ist es, dass jede Vertretungsgruppe (Träger, Leitung, pädagogische Mitarbeitenden und Eltern) im November ihre Vertretung im Kita-Beirat gewählt bzw. benannt hat und auch die Fachkraft für die Kinderperspektive gewählt ist. Dann kann der Träger ab dem 1. Dezember zur Sitzung einladen.
Für die neue Amtszeit des Kita-Beirates ab 1. Dezember gibt es im Vorfeld bis November einige To-dos nach § 7 KiTaG und der Landesverordnung über den Beirat in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGBeiratLVO).
To-dos bis November:
- Information der Gruppen bei ihren jeweiligen Treffen (Team, Elternausschuss) Zuständig: Kita-Leitung und Träger
- Treffen der Vertretungsgruppen und Entsendung der Mitglieder in den Kita-Beirat (schriftlich bis Ende November dem Träger mitteilen) Zuständig: Alle Vertretungsgruppen. Die Gesamtverantwortung dafür, dass alle Gruppen wissen, was wann zu tun ist, hat der Kita-Träger. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Vertretungsgruppen.
Und so sieht die Aufgabenverteilung im Einzelnen aus (Handreichung, Seite 12):
- Der Träger organisiert die Auswahl seiner Mitglieder für den Kita-Beirat inklusive der Benennung des Mitglieds, das den Vorsitz übernimmt und zur Sitzung einlädt.
- Die Kita-Leitung organisiert die Entsendung der Kita-Beiratsmitglieder für den Bereich der Kita-Leitung.
- Die pädagogischen Fachkräfte sind verantwortlich für ihr Treffen, die (Aus-) Wahl und Entsendung ihrer Vertretung im Kita-Beirat sowie für die Wahl der FaKiB. Sinnvollerweise ruft die Leitung das Thema in einer Team-Sitzung auf, sodass Synergien für die Organisation der Fachkräfte entstehen.
- Der/Die Vorsitzende des Elternausschusses ist verantwortlich für die Organisation der EA-Sitzung. Einerseits geht es dabei um die Entsendung der Mitglieder für den Kita-Berat, andererseits auch schon um die Frage, wer von den Mitgliedern im Kita-Beirat den stellvertretenden Vorsitz übernimmt.
In der Wahlperiode ab Dezember bis November:
Organisation und Durchführung der Kita-Beiratssitzung (mindestens einmal pro Jahr) Zuständig: Träger
Zum Kita-Beirat gibt es eine mittlerweile fast unüberschaubare Anzahl an Informations-quellen. Der KEA SÜW war bereits an Informationsveranstaltungen zum Kita-Beirat beteiligt. Eine gute Übersicht über die wesentlichen Informationen kann man sich hier:
DAS NEUE KITA–BEIRAT–JAHR BEGINNT – Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (keasuew.de)
verschaffen, inklusive der Schulungsdokumentation und Erklärvideo der Hochschule Koblenz. Vielen Dank an dieser Stelle für die Zusammenarbeit an den KEA SÜW.