Die Wahl des neuen KEA- Vorstands und der LEA- Delegierten soll am 11.01.2022 um 19.30Uhr stattfinden. Die Kreisverwaltung wird noch vor Weihnachten die KEA- Delegierten einladen.
Alle Eltern mit Kindern unter 14 Jahren aus dem Kreis Germersheim können für den KEA- Vorstand kandidieren.
Alle Eltern mit Kindern in einer Tageseinrichtung im Kreis Germersheim können für das Amt der LEA- Delegierten kandidieren.
Die Kandidatur kann im Vorfeld schriftlich beim Kreisjugendamt eingereicht werden (für den Fall, dass man nicht zur Wahl kommen kann oder möchte) oder auch spontan bei der Wahlveranstaltung im Januar erfolgen.
Bei Interesse an einer Mitarbeit im KEA können Sie sich gern melden- wir freuen uns auf Sie!
Im nächsten Monat ist unsere erste Amtsperiode auch schon zu Ende und der neue Vorstand des Kreiselternausschusses wird gewählt. Die Wahl findet voraussichtlich in einer Präsenzveranstaltung unter Kontakterfassung und Maskenpflicht am 11.01.2022, um 19:30 Uhr in Germersheim statt.
Der KEA GER freut sich über jeden engagierten und interessierten Mitstreiter!
Am Montag, 08.11.2021 fand unsere erste offene Sprechstunde zum Thema örtliche undüberörtliche Elternmitwirkung statt. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmer:innen für das rege Interesse und die konstruktive Diskussion.
Durch das neue KiTa- Gesetz werden erstmalig dieses Jahr in jeder Tageseinrichtung (KiTa und Hort) im Kreis Germersheim Delegierte für den Kreiselternausschuss (KEA) gewählt. Die KEA- Delegierten wählen im Dezember den Vorstand des KEA. Außerdem sind sie für das aktuelle KiTa-Jahr Ansprechpartner für den KEA und unterstützen somit den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Der KEA GER möchte allen Kita-Akteuren (Eltern, Sorgeberechtigte, Elternausschussmitglieder und Kita-Vertreter) die Möglichkeit geben, am Montag, den 08.11.2021 ab 20.00 Uhr in einer offenen Sprechstunde zu diesem oder auch gern zu anderen Themen Fragen zu stellen und gemeinsam zu diskutieren.
Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung melden Sie sich bitte an. Die Login- Daten werden Ihnen zugesandt.
Der KEA GER möchte allen Kita-Akteuren die Möglichkeiten geben, die am 9. September 2021 nicht an der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung “7 Stunden in 7 Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?” teilnehmen konnten, sich über die Umfrage-Ergebnisse zu informieren.
kreisübergreifende Umfrage bei den KiTa-Akteuren und Interessierten zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) mit mehr als 1.200 Rückmeldungen von Ende Juli 2021 bis zum 09.09.2021
Vorstellung der Ergebnisse sowie Erklärungen zu wichtigen Neuerungen und Problemen vor und nach dem Inkrafttreten des neues KiTaG
Evaluation des neuen KiTaG durch die Landesregierung im Jahr 2028, aber die KEAs rufen auf, die Möglichkeiten bei der Mitwirkung der Evaluation von Eltern und Fachkräften schon jetzt durch Rückmeldungen an die institutionalisierte Elternmitwirkung und dadurch auch an die Politik zu nutzen
Ausbau des Dialogs zwischen allen Kita-Akteuren zum Erreichen des Ziels: „gemeinsam für eine gute Kita“
Es konnten viele Fragen beantwortet und einige Missverständnisse im Zusammenhang mit dem KitaG ausgeräumt werden. Interessant war vor allem die Frage rund um die Übergangsfrist des Rechtsanspruchs. Hier konnte die allg. Aussage, dass diese bis 2028 gilt, ausgeräumt werden.
Bei Fragen oder Problemen, die Ihnen beim Durchlesen der Unterlagen aufkommen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind jeder Zeit für Sie unter post@kea-germerseim.de erreichbar.
Nachbericht zum Online- Infoabend „Sieben Stunden in sieben Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“
An dem kreisübergreifenden Online-Infoabend „Sieben Stunden in sieben Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ der Kreiselternausschüsse Germersheim (KEA GER), Bad Dürkheim (KEA DÜW), Rhein-Hunsrück-Kreis (KEA RHK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) haben am 09. September 2021 mehr als 70 Interessierte teilgenommen. Erfreulich war der hohe Anteil an Eltern und Kita-Vertreter*innen, denn „die eigene Bereitschaft zur Mitgestaltung und ein offener Dialog zwischen allen Kita-Akteuren“ seien essenziell zum Erreichen des Ziels „gemeinsam für eine gute Kita“, erklärte Referentin Karin Graeff, Vorsitzende des Kreiselternausschusses RHK. Basierend auf den Ergebnissen der kreisübergreifenden Umfrage, an der über 1.200 Personen teilgenommen hatten, standen die Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) sowohl für die Kinder und Familien, aber auch für die Fachkräfte im Fokus der Veranstaltung.
Graeff erläuterte: „Nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist das Kreisjugendamt (KJA) dafür zuständig, dass (bedarfsgerechte) Betreuungsangebote sowohl in Quantität als auch Qualität ausreichend vorhanden sind.“ Zudem räumte Graeff mit einem weitverbreiteten Irrglauben auf: „Der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden gilt seit dem 01. Juli 2021. Lediglich die Ausgestaltung des Mittagessens kann maximal bis zum Abschluss der Evaluation nach § 31 Abs. 1 KiTaG auf unterschiedliche Weise erfolgen.“ Daher sei das Kreisjugendamt ein wichtiger Ansprechpartner und die Bedarfsplanung ein zentrales Thema für alle Eltern. Sie sollen generell bei der jährlichen Bedarfsabfrage ihre Bedarfe großzügig inklusive Fahrt- und Pufferzeiten angeben, da nach dem neuen KiTaG die Personalbemessung direkt von den gebuchten Betreuungsplätzen abhänge. Mit der Angabe der Bedarfe legen die Eltern sich zudem für ein ganzes Jahr fest, das muss ebenso mitbedacht werden.
Im Rahmen der Umfrage bemängelten viele Eltern neben der fehlenden Umsetzung des Rechtsanspruchs vor allem unflexible, starre Bring- und Abholzeiten sowie einen Wegfall von Bildungsangeboten. Dies sei nicht durch das KiTaG vorgegeben, so Graeff, sondern eine Entscheidung der örtlichen Verantwortlichen. Wenn diese Entscheidungen nicht im Sinne der Familien sind, dann können und sollen vor Ort andere Lösungen gefunden werden.
Ein weiteres Missverständnis rankt sich um das im neuen Gesetz verankerte Monitoring. Damit soll u.a. die Personalausstattung dokumentiert werden, um punktuelle Missstände beim Personal oder generellen Personalmangel zu erfassen. Es geht – entgegen vieler Befürchtungen – nicht darum, die gebuchten Plätze mit den tatsächlich anwesenden Kindern abzugleichen.
Weiterhin wurden die Umfrageergebnisse hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita näher betrachtet. Vielerorts besteht noch deutliches Ausbaupotential für die aktive Mitwirkung der Eltern in den Kita-Alltag ihrer Kinder. Graeff betonte das Anhörungsrecht der Elternausschüsse, nach dem Träger und Kita-Leitung rechtzeitig und umfassend über alle wesentlichen Angelegenheiten rund um die Kita informieren müssen. Die Argumente des Elternausschusses müssen bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt werden. Diese Regelungen sind nicht neu, so Graeff, sie spielen aber eine immer wichtigere Rolle. Weiterhin stärkt das neue Gremium „Kita-Beirat“ die Mitwirkung der Eltern als Teil der „Verantwortungsgemeinschaft“ im Kita-System.
An der kreisübergreifenden Umfrage zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes der Kreiselternausschüsse Germersheim (GER), Bad Dürkheim (DÜW), Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK) und Südliche Weinstraße (SÜW) haben bisher mehr als 1.000 Eltern und Kita-Vertreter*innen aus ganz Rheinland-Pfalz teilgenommen, über 250 davon aus dem Landkreis GER. Inzwischen hat sich auch der Kreiselternausschuss Rhein-Pfalz-Kreis der Aktion angeschlossen.
Durch die erfreulich hohe Beteiligung wird eines klar: Das neue KiTa-Gesetz birgt ein großes Potential für alle Akteure der Kita-Landschaft. Wichtig ist jedoch, dass hier Zusammenarbeit und Kommunikation innerhalb der sogenannten „Verantwortungsgemeinschaft“ gelingt. Da sich durchweg bei allen Kita-Akteuren widersprüchliche Informationsstände zeigen, scheint dies nicht überall immer im erwünschten Maße der Fall zu sein. Positiv fällt die hohe Teilnahmequote der kommunalen Kitas auf.
Anhand der Umfrageergebnisse und Rückmeldungen sollen Lösungsansätze ausgelotet werden, wie die anstehenden und zukünftigen Aufgaben auf Basis einer guten und engen Zusammenarbeit zwischen allen Kita-Akteuren bewältigt werden können. Hier zeigen sich bereits interessante Ansatzpunkte.
Bei einem kreisübergreifenden Online-Infoabend am Donnerstag, 9. September 2021, um 20:00 Uhr, werden unter dem Titel „Sieben Stunden in sieben Jahren? KiTa-Zukunftsgesetz – und was jetzt?“ die Umfrageergebnisse vorgestellt und vertieft. Dazu werden Potenziale, Schwächen und Missverständnisse aufgezeigt, die sich aus den Antworten ergeben haben. Die Kreiselternausschüsse möchten daher Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Vertreter*innen, Träger sowie Verantwortliche aus den Verwaltungen gleichermaßen ermutigen, sich zu der Veranstaltung unter kea-germersheim.de/veranstaltungenanzumelden. Die Zugangsdaten werden anschließend zugesandt.
Die Umfrage bleibt weiterhin für die Teilnahme unter kea-germersheim.de/umfrage offen. Gerne steht der Kreiselternausschuss (KEA) SÜW für Anmerkungen und Rückfragen im Vorfeld der Veranstaltung unter post@kea-germersheim.dezur Verfügung.
Der Stadtverband einer großen Partei in Wörth am Rhein hat in der aktuellen Ausgabe seiner Mitteilungsbroschüre einen Beitrag zum neuen KiTa-Gesetz veröffentlicht.
Unter dem Titel „Rheinland-Pfalz: Neues KiTa-Gesetz – Positive Entwicklung für Kinder und Eltern“ wird eine einseitige Betrachtungsweise im Wahlkampfstil geliefert und eine eindeutige Verbindung zu einer der Sprecherinnen des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER) hergestellt.
Der KEA GER hat jedoch eine deutlich differenzierte Sichtweise auf das neue KiTa-Gesetz und distanziert sich daher klar von diesem Artikel.
Die Mitglieder bedauern, dass hier der Eindruck entstanden sein könnte, sie würden einer Partei nahestehen. Das Gremium versteht sich – wie bereits an verschiedenen Stellen deutlich kommuniziert – als überparteiliche und unabhängige Interessensvertretung aller Eltern im Landkreis.
Im Ländermonitor der renommierten Bertelsmann Stiftung wird für Rheinland-Pfalz ein vielschichtiges Bild der KiTa-Landschaft gezeichnet. Personalschlüssel (Kinder-Fachkraft-Relation) und Gruppengrößen sind dort als größtenteils „nicht kindgerecht“ ausgewiesen. Zwar steht der Landkreis Germersheim hier signifikant besser da als andere Landkreise. Durch die politisch angestrebte landesweite Angleichung der Verhältnisse könnte sich dies jedoch ändern.
Gemäß Mitteilung durch die Kreisverwaltung Germersheim soll erfreulicherweise jede Kindertagesstätte bzw. Tageseinrichtung im Kreis Germersheim durch das neue KiTa-Gesetz mehr Personal erhalten. Aus benachbarten Landkreisen und anderen Landesteilen ist indes bekannt, dass es dort an einzelnen KiTas zu Personalabbau kommt.
Das Zusammenspiel der örtlichen Elternausschüsse mit dem jeweiligen Kreis- bzw. Stadtelternausschuss wird sich durch das neue KiTa-Gesetz in der Tat verbessern. Jedoch waren bereits vor dessen Inkrafttreten Verzahnung und Informationsaustausch der Elternvertreter auf überörtlicher Ebene gegeben. Was nun neben dem neuen (KiTa-)Beirat hinzukommt, ist ein Antragsrecht des Elternvertreters im Jugendhilfeausschuss und ein Anhörungsrecht des Kreiselternausschusses gegenüber dem Kreisjugendamt. Dies begrüßt der KEA GER sehr.
Liebe Eltern und Elternvertreter:innen, sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der dramatischen Situation in einem unserer Landkreise in Rheinland-Pfalz beteiligen sich die Elternvertretungen der KiTas in RLP aktuell an einer sehr wichtigen Spendenktion:
Heute hat das Landesjugendamt in einem Rundschreiben darüber informiert, dass ab sofort im Rahmen des Regelbetriebes Veranstaltungen in den Kitas wieder stattfinden dürfen.
Damit sind interne Veranstaltungen, wie z.B. Übernachtungen in der Kita und auch Veranstaltungen mit Eltern/Sorgeberechtigten wieder erlaubt.
Alle Details finden Sie im Rundschreiben des Landesjugendamts Nr. 56/2021.
Wir freuen uns, dass es doch noch die Möglichkeit gibt, dass Kita-Kindern und insbesondere Schulanfänger zusammen mit ihren Eltern den Abschluss eines für alle schwierigen Kita-Jahres feiern dürfen.
Nach über einem Jahr voller Einschränkungen für unsere Kinder, würde der KEA GER es begrüßen, wenn diese Lockerungen bestmöglich vor Ort genutzt werden.
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